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Praxisgründung als Nicht-Ergo?

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9. August 2005 09:52 # 1
Registriert seit: 09.08.2005
Beiträge: 11

Hallo zusammen!
Ich habe mich entschlossen, eine Praxis für Ergotherapie zu gründen/eröffnen. Ich selbst bin aber kein Ergotherapeut. Ich habe in den letzten Jahren viel Erfahrung im Bereich Ergotherapie gesammelt und war auch bei einer Praxisgündung eines Ergotherapeuten eingebunden. Jetzte habe ich mich dazu entschieden selbst eine Praxis zu eröffen und am Anfang eine Therapeutin einzustellen....mit der Zeit sollen es natürlich mehr werden.
Meine Frage: Gibt es irgendjemanden der mir ein paar Tipps geben kann, auf was ich als Nicht-Ergo achten muss bzw. an was ich denken sollte. Wie läuft es mit der Zulassung...ich hab ja kein Abschlusszeugniss als Ergo vorzuweisen. Soweit ich weiss braucht man bei allen Anmeldungen immer die Erlaubnis der Berufsbezeichnung oder so... Welche Unterlagen brauche ich beim Finanzamt....? Ich habe die Broschüre von Frau Donner aufmerksam gelesen...darüber aber leider nichts gefunden.
Naja, jedenfalls wäre ich über jede Nachricht, die mir weiter hilft sehr dankbar und auch über Tipps von welchen, die auch eine Praxis haben aber selbst keine Ergos sind.....Vielen Dank an ALLE!

9. August 2005 14:26 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 75

Hallo,
die Zulassungsbedingungen findest Du unter www.ikk.de.
Um zugelassen zu werden, musst Du eine fachliche Leitung einstellen und ihre oder seine Berufsurkunde vorlegen.
Des Weiteren ist natürlich zu beachten, dass Du als nicht Heilberufler gewerbesteuerpflichtig und buchführungspflichtig bist.
Ich hoffe, es hilft Dir ein bißchen weiter.


9. August 2005 15:28 # 3
Registriert seit: 09.08.2005
Beiträge: 11

danke erstmal ck.

buchführungspflichtig bedeutet, dass ich meine buchführung (also einnahmen-ausgaben-auflistung) vom steuerberater machen lasse, oder? und gewerbesteuerpflichtig bedeutet dass ich eine steuer auf den umsatz oder die einnahmen der praxis leisten muss, oder? und nochmals extra einkommensteur auf mein "gehalt", oder?...naja, nochmals ein paar fragen....ich freue mich über antworten...DANKE!

9. August 2005 21:39 # 4
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Ck hat das Wesentliche schon geschrieben.
Buchführung und Steuersachen am Besten mit dem (hoffetnlich guten) STB abklären.
Ich dachte Praxen führen nur Einkommensteuer ab, aber wenn Produkte verkauft werden muß bei der zuständigen Gemeinde ein Gewerbesteuerschein beantragt werden. Will hier nichts Verkehrtes posten
Guter Tipp: Wende Dich mal mit Deiner Frage an die Profis von physio.de,(Appuhn/Bothner) da habe ich auch schon solche Fragen überflogen, ich bin nicht weiter drauf eingegangen, weil ich freie MA bin und sich diese bei mir nicht stellen.
Viel Erfolg wünscht Masterli


10. August 2005 14:47 # 5
gesperrt
Admin

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26. August 2005 12:04 # 6
Registriert seit: 09.08.2005
Beiträge: 11

Nochmal kurz zu diesem Thema....
Mein Steuerberater hat mir eindeutig versichert, dass ich kein Gewerbe anmelden muss sondern nur eine Freiberufliche Tätigkeit. Er hat in seinen Gesetzestexten nachgelesen und gesagt, dass es nur darum geht, welche Leistung ein Unternhemen anbietet und nicht, wer das Unternehmen leitet oder mit einbezogen ist. Und die angebotene Leistung ist Ergotherapie. Somit freiberuflich. In der Broschüre von Frau Donner steht "Wer sehr viele Angestellte hat, kann demnach kein Freiberufler mehr sein, ebensowenig wie jemand, der Ergotherapeuten beschäftigt, selbst aber gar nicht therapieren kann, also keine ergotherapeutische Ausbildung genossen hat."
Diesen Text habe ich meinem Steuerberater gegeben und er hat gesagt, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Auch wenn mann eine Zweitpraxis aufmacht ist diese trotzdem als Freiberuflich anzumelden. Naja, vielleicht kann mir nochmal jemand antworten, der sich damit auskennt. Oder mir irgendwelche Paragraphen nennen, die ich meinem STB zeigen kann.

Danke nochmals!!!

3. September 2005 11:38 # 7
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 58

Hallo,
komisches Folk diese STB.
Damit Freie Berufe von der Gewerbesteuer befreit werden, müssen drei Vorraussetzung efüllt werden:
Die Erbringung der Leistungen muss

1. eigenverantwortlich
2. persönlich und
3. aufgrund fachlicher Qualifikation

erfolgen.

Auch GmbH und Gesellschaften mit einem Gesellschafter der kein Freiberufler ist sind Gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer ist baer kein Grund irgendetwas nicht zu machen, da die Freibeträge und die Absetzbarkeit die Belastung wieder relativieren können.

Schönen Gruß
7. September 2005 09:33 # 8
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Hallo,

die Freiberuflichkeit kann immer nur am Unternehmer und nicht am Unternehmen festgemacht werden! Demzufolge ist die Aussage des Steuerberaters nicht richtig. Ansonsten wären Inhaber mit z.B. 5 Praxen auch noch freiberuflich und das ist eindeutig nicht der Fall. Zumindest nicht mit Wissen des Finanzamtes, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
Der Jurist und Autor Herr Boxberg teilt im übrigen diese Argumentation.

Beste Grüße

Christine Donner
Moderator Forum Existenzgründung
beratung@ergoxchange.de
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Diplom-Betriebswirt
Geschäftsführer des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
http://www.bed-ev.de
Tel.: 02362/99 59 59
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