Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Schüler & Studenten >> An die Umschüler!Was ist,wenn man ein Praktikum nicht besteht?

Diskussionsforum

An die Umschüler!Was ist,wenn man ein Praktikum nicht besteht?

Optionen:
30. März 2006 19:48 # 1
KIKI64
KIKI64
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 28

Ich bin völlig fertig, weil ich fürchte,mein zweites Praktikum nicht zu schaffen. Läßt das Arbeitsamt einen dann noch ein halbes Jahr länger machen oder muß man das selbst finanzieren?

30. März 2006 20:29 # 2
Registriert seit: 24.10.2005
Beiträge: 7

Hallo

Jetzt erstmal ganz ruhig.
Im Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten und der Ausbildungs- und Prüfungsgesverordnung stehen Regeln für die Wiederhollung von Prüfungen und Praktika.
Je nachdem wie deine sonstigen Leistungen in der Schule aussehen und in welchem Schuljahr du dich befindest ,wägt das Arbeitsamt ab. Wenn du schon zwei erfolgreiche Jahre hinter dich gebracht hast und in den Fächern gute bis durchschnittliche Noten hast, wäre das AA ja dumm dir das 3 Monatige Praktikum oder 1/2 Jahr nicht noch zu bezahlen. Dann hätten sie dich wieder auf dem AA sitzen und müssten dir Unterhalt zahlen ohne das die vergangenen , 2 gezahlten Jahre etwas gebracht hätten.

Auserdem wie kommst du darauf das du das Praktikum nicht bestehtst. Eine Note 4 ist doch immer drinn oder? Erst ab einer 5 oder 6 bist du durchgefallen!
Ich schlage dir vor du schaust mal ins Gesetz. Du kannst ja auch mal ganz dumm beim AA nachfragen , was wäre wenn.
Sei lieb Gegrüßt
31. März 2006 17:52 # 3
Registriert seit: 12.05.2005
Beiträge: 47



Hallo zusammen,

ich habe jetzt mal eine Allgemeine Frage zum thema Praktika und durchfallen .

Also ich bin derzeit mit einer anderen Praktikantin einer anderenSchule in einer Einrichtung, sie erzählte mir jetzt das man 3 von 4 Praktika bestehen müsste . Wenn man bei einem Druchfallen würde wäre das nicht so shclimm .

Nun ist da was dran ? ist das an jeder Schule so? Was haltet ihr davon?

Angenommen man fällt durch ein Praktika, kann man noch irgendwas herausreißen in einer Form, wie zb. neue Sichtsstunde etc. ???

Ich hoffe ihr könnt mir die Fragen beantworten


liebe grüße Sam

31. März 2006 20:22 # 4
Registriert seit: 21.09.2002
Beiträge: 102

Also an meiner Schule war es so, dass man nicht durchfallen durfte. Durchfallen = Wiederholen. Mitlerweile muss meine alte Schule um ihre WFOT -Anerkennung zu behalten, pro Praktikum zwei Sichtstunden abnehmen. Finde ich echt krass. Denke, dass man da bei einer evtl. noch durchfallen kann, ohne gleich wiederholen zu müssen!? In etwa eine Probesichtstunde?

1. April 2006 12:18 # 5
Registriert seit: 24.10.2005
Beiträge: 7

Hallo Ihr lieben,
bei meiner Schule ist es auch so das mann nicht durchfallen darf, aber das Praktikum besteht auch aus mehreren Noten , so kann mann vieles ausgleichen.
z.B. 2 Noten für je eine Sichtstunde
1 Note für den Endabschlussbericht
1 Note vom Praktikumsanleiter in der Einrichtung.
Diese Noten alle Zusammen ergeben die Praktikumsnote. Also da mußt du schon ganz schön neben den Sack hauen um ernsthaft durchzufallen.
Einen Sonnigen Tag, und denkt mal an was anderes, die Schule und die ERGOTHERAPIE ist nicht das ganze leben.!!!

2. April 2006 13:13 # 6
Registriert seit: 01.06.2003
Beiträge: 87

Hatte auch mal Angst,ein Praktikum nicht zu bestehen. Bei uns hat sich die Note aus mehreren Teilen zusammen gesetzt
zwei Sichtstunden = je eine Note
zwei Berichte = je eine Note
Anleiternote= zählt vierfach
--> diese Noten zusammengezählt und durch 8 geteilt ergab die Endnote und wenn die bei mindestens einer 4 lag hatte man das Praktikum geschafft.
Sprich, es ist echt nicht schwer, die Note 4 zu erreichen oder besser zu sein.
Wenn man das Parktikum nicht bestanden hatte musste man es wiederholen. Das ging bei uns an der Schule aber erst wenn der Unterkurs gerade auch Praktikumszeit hatte. Sprich, man hat ein gesamtes Jahr verschenkt und durfte erst ein Jahr später mit dem Unterkurs zusammen Examen machen.

4. April 2006 15:59 # 7
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362

Allgemein ist es leider noch so, dass die Schule, bzw. die jeweilige Schulaufsichtsbehörde bestimmt wann ein Praktikum mit "erfolgreich und regelmäßig"
durchlaufen wurde. Die WFOT-Regelung gibt hier schon ein gewisse Orientierung und
zwei Sichtstunden sind sinnvoll, da auch die Entwicklung zwischen diesen beiden
Zeitpunkten für die Note relevant ist.
Einen Teil der fachpraktischen Unterweisung nicht zu bestehen (Note 5) stellt ein
Problem dar, denn dieser Teil der 1.700h gilt als nicht absolviert und man kann somit nicht zur Prüfung zugelassen werden. Das ist Bundesgesetz und da kann keine Schule irgendwelche "Mauscheleien" zulassen.
Die zuständige Behörde und die Schule bestimmen den nachzuholenden Teil, hier müssen jedoch die Gründe für das Nichtbestehen eines Praktikums geprüft werden, da kommen dann natürlich die Fehlzeiten ins Spiel ("regelmäßig" und die Note ("erfolgreich".Ebenso die Noten aus den anderen Praktika und erst dann kann gesagt werden, dass jemand 400h oder 1 Semester wiederholen soll.

Auf der Seite des DVE findet Ihr sämtliche Informationen, am besten da gucken, ebenso die Empfehlungen zur Schulwahl genau ansehen, die sind gut und transparent.

LG

PS: Altötting ist keine staatliche Schule!



Optionen:

nach oben scrollen