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Diskussionsforum

Zuzahlungen

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24. April 2006 13:50 # 1
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Wie verfahrt ihr bei Zuzahlungen, die Patienten auf Grund finanzieller Engpässe nicht leisten können?

Auf die Zuzahlung verzichten ist ja eine Möglichkeit. Muss dies dann vom Patienten bestätigt werden, dass er die Leistung nicht erbringen konnte?

Ist eine Umschreibung z.B. von psychisch- funktionell in motorisch- funktionell zulässig?

Kann gesplittet werden, dass z.B. nur die Praxisgebühr erbracht werden muss?

Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten, um dem Patienten weiterführende Behandlungen ermöglichen zu können?




24. April 2006 15:57 # 2
Registriert seit: 09.01.2006
Beiträge: 35

Hallo,
wenn du den Patienten schon länger kennst, und ihm vertrauen kannst, besteht ja die Möglichkeit, die Zuzahlung über den Zeitraum des Rezeptwertes "abzustottern". Das sind ja immerhin meistens 5-10 Wochen. Musst ja in so einem Fall nicht die komplette Zuzahlung zu Beginn des Rezeptes einziehen. Denk aber daran, dass das alles dein Geld ist. Wenn der Patient nicht zahlt, geht das aus deiner Tasche.
Rezepte in der Leistung umändern zu lassen geht mit der entsprechenden Begründung und einem Gespräch mit dem Arzt. Wobei der Schritt von psychisch-funktionell zu motorisch-funktionell doch ein sehr großer ist.
Ansonsten hilft meist ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse, die sind meist hilfsbereiter als man denkt.
Hoffe ich konnte helfen
Lieben Gruß Sabrina

2. Mai 2006 09:29 # 3
Registriert seit: 03.05.2005
Beiträge: 2

Durch den Schwerpunkt Psychiatrie habe ich fast nur Patientinnen mit sehr schmalem Geldbeutel. Allerdings ist es nicht zulässig, auf die Zuzahlung zu verzichten, da dieses "unlauterer Wettbewerb" wäre.
Ich verfahre wie folgt: ich biete meinen Patientinnen Ratenzahlung an. Gleichzeitig weise ich sie auf die Möglichkeit der "Befreiung von Zuzahlungen" hin, die sie bei den Kassen beantragen können. Diese Unterstützung wird von den Patientinnen gerne in Anspruch genommen.

2. Mai 2006 16:10 # 4
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Danke FTZ!

Bei mir dreht es sich eben auch vorwiegend um psychiatrische Patienten, die nah am finanziellen Ruin stehen.
Das mit der Ratenzahlung werde ich einfach mal ausprobieren.
Zuzahlungsentbindung = unlauterer Wettbewerb? Irgendwie dacht ich mir sowas schon- danke also noch mal für die Info!


3. Mai 2006 15:17 # 5
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 58

Hallo,
ist es bei Patienten wirklich knapp, können sie sich nach der 1% bzw 2% Regel schnell von der Zuzahlung befreien lassen (bei ALG2 manchmal ab 35€ jährlich), auch die Freibeträge sollten berücksichtigt werden.
Und nicht vergessen, die Zuzahlung kannst du nach vorheriger Mahnung §43b der Krankenkasse in Rechnung stellen.

Schönen Gruß

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