Privat kannst Du das auch ohne abgenommene eigene Praxis. Da wäre ein Hausbesuch doch angebracht, oder nicht? Du musst aber aufpassen, dass der Pat. mit einem Privat-Rezept zu Dir kommt. Sonst könntest Du in Regress genommen werden, falls die Behandlung ungeeignet war. Du solltest Deinen Arbeitgeber aber über Deine Nebentätigkeit informieren. Er muss nicht zustimmen, aber er muss informiert sein, trifft zu, wenn Du in einem anderen Bereich arbeitest. (Arbeitsrechtlich sehr wichtig.) Wenn Du Deinem Arbeitgeber dadurch Pat. wegfischst, kann er es Dir aber auch verbieten und es darf nicht während Deiner Arbeitszeit sein, ebenso darf es Deine Leistungsfähigkeit an Deiner Arbeitsstelle nicht beeinträchtigen.
diplomer Diplom-Ergotherapeutin Fachtherapeutin für Kognitives Training
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