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Diskussionsforum

Praxisumzug

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22. September 2006 15:45 # 1
Registriert seit: 15.02.2005
Beiträge: 50

Hallo liebe Kollegen.
Ich habe da mal ne Frage und vielleicht kann mir jemand von euch mit ein paar Informationen weiterhelfen.
Also die Sache ist die. Ich möchte mit meiner Praxis in eine andere Stadt ziehen. Das heißt, in meinem jetzigen Wohnort werde ich die Praxis schließen und in einer anderen Stadt eine neue Praxis eröffnen.
Reicht es dann, wenn ich die Berufshaftpflicht ändere, der BG und der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen,... die neue Adresse mitteile und die Praxis dann vom DVE oder BED abnehmen lasse oder muss ich das ganze Prozedere wie bei einer Neueröffnung mitmachen???

Über ein paar Informationen würde ich mich sehr freuen!


Kuske

22. September 2006 19:07 # 2
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Den Versicherungen neue Adresse, Bankverbindung, mitteilen und am neuen Standort wieder das ganze Procedere mit den Kassen und IK-Nummer wieder mitmachen.
Ein Vorteil ist, jedoch Deine schon vorhandene Praxisaustattung, denk an die neuen Räume, auch sie müssen den entsprechenden Kriterien standhalten.
Viel Glück am neuen Ort wünscht Masterli

23. September 2006 10:39 # 3
Registriert seit: 15.02.2005
Beiträge: 50

Hallo Masterli. Vielen Dank für deine Informationen, dennoch bin ich grade ein wenig verwirrt. Ich habe mich nämlich auch noch bei den Krankenkassen informiert und die schreiben, dass ich bei einer Praxisverlegung (Was es ja ist) nur einen Antrag mit Angabe der Praxisadresse und des eröffnungsdatums, die Anerkenntniserklärung für einen geltenden Vertrag mit den kk, die übliche Raumskizze, den Mietvertrag und den Nachweis einer Berufshaftpflicht vorlegen muss...

Was ist jetzt richtig?? Kurzform der Zulassung wie oben beschrieben oder doch das gesamte Programm mit Führungszeugnis, Bestätigung vom Gesundheitsamt,...

Hilfe!!!

23. September 2006 15:59 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

hallo, kuske

ich hab gestern genau dieselbe antwort wie masterli parat gehabt, war mir aber zu unsicher, die zu posten...
aber wenn sogar die KASSEN sagen, das eine neuabnahme nicht fällig ist--- dann richte dich doch danach- warum solltest du es dir schwerer als nötig machen...
laß es dir schriftlich geben, wenn möglich und kümmer dich um andere dinge, davon gibts ja immer mehr als genug .....

gruß - saloia
24. September 2006 20:51 # 5
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Zitat:
Hallo Masterli. Vielen Dank für deine Informationen, dennoch bin ich grade ein wenig verwirrt. Ich habe mich nämlich auch noch bei den Krankenkassen informiert und die schreiben, dass ich bei einer Praxisverlegung (Was es ja ist) nur einen Antrag mit Angabe der Praxisadresse und des eröffnungsdatums, die Anerkenntniserklärung für einen geltenden Vertrag mit den kk, die übliche Raumskizze, den Mietvertrag und den Nachweis einer Berufshaftpflicht vorlegen muss...

Was ist jetzt richtig?? Kurzform der Zulassung wie oben beschrieben oder doch das gesamte Programm mit Führungszeugnis, Bestätigung vom Gesundheitsamt,...

Hilfe!!!

Hallo,
Setze Dich mit den KK in Verbindung und frag´genauer nach, Plan und co müßten normalerweise reichen, wenn nicht, nochmals gesamtes Programm ab spielen
Grüße von Masterli



25. September 2006 11:31 # 6
Registriert seit: 02.08.2004
Beiträge: 134

hallo,

also ich weiß auch, dass du bei der verlegung einfach nur einen praxisverlegungsbogen ausfüllen mußt und damit hat sich die sache. den bogen bekommst du von den kassenvereinigungen zugeschickt und du musst weder ein erneutes führungszeugnis, noch ein erneutes gesundheitszeugnis beifügen. raumskizze und diese dinge sind klar! lass dir die unterlagen zuschicken, dort findest du alles, was notwendig ist.

mfg, henri

Cave canem!
25. September 2006 17:38 # 7
Registriert seit: 15.02.2005
Beiträge: 50

Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich habe da aber nochmal ne Frage. Und zwar wie sieht es aus, wenn ich meine Praxis in ein anderes Bundesland verlege. Eigentlich dürfte dieser Punkt doch keine große Rolle für die Zulassung spielen, da ja die Neuzulassungsbedingungen auch bundesweit gleich sind.


????



26. September 2006 22:10 # 8
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Es dürfte nichts ausmachen wenn in einem anderen Bundesland weiterpraktiziert wird.
Leider kann ich da nicht besser antworten, wer etwas genaueres weiß, gerne Berichtigung erwünscht, täte mich auch interessieren
Gruß Masterli

5. Oktober 2006 10:59 # 9
Registriert seit: 15.02.2005
Beiträge: 50

Ich habmich jetzt mal mit den zuständigen KKverbänden in Verbindung gesetzt und die sagen: wenn ich mit meiner Praxis in ein anderes Bundesland ziehe, dann muss ich eine neue IK-Nummer beantragen, mich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und natürlich die Dinge die ich oben schon erwähnt habe..

also ein bisschen komplizierter machen die es einem schon, aber nicht so kompliziert dass es nicht zu schaffen wäre.


Gruß

Kuske

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