Registriert seit: 12.01.2003
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Ist es möglich eine ergotherapeutische Leistung ohne Rezept zu berechnen. Der Patient möchte Privat bezahlen und hat keine Verordnung. Wer kann mir darüber mehr sagen.
flying19
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pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214
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Hallo, soviel ich weiß, ist das möglich, wenn der Arzt eine Einverständniserklärung gibt, damit man als Therapeut gegen evtl. Behandlungsfehler abgesichert ist.
Viele Grüße pirol
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Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579
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Das ist mir neu. Wäre eine alternative. Vielleicht gibt es ja noch mehr Meinungen und Tipps
flying19
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Geändert am 01.02.2007 20:50:00
ist möglich... zur absicherung: privatverordnung vom arzt... wenn du magst, friss dich durch die unten genannten debatten mal durch--- ich bin zwar zu doof, links zu setzen, aber du wirst das mit kopieren in die adressleiste auch so hinkriegen... http://physio.de/forum/read.php?f=5&i=3428&t=3420#reply_3428 und hier: http://physio.de/forum/read.php?f=8&i=102635&t=102456 gruß - saloia
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Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 32
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Hallo Flying 19 Du darfst nur mit Privatrezept behandeln. Gruß Biggi
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Registriert seit: 20.09.2003
Beiträge: 45
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Du darfst natürlich ohne Rezept behandeln! Du hast eine fundierte medizinisch orientierte Ausbildung und solange du es verantworten kannst und nur das machst was du auch kannst, ist die Behandlung ohne Rezept möglich. Du solltest mit dem Patienten - wenn er wirklich kein Privatrezept bekommt - einen Vertrag abschließen. Hier sollte festgehalten sein, dass du die Behandlung auf ergotherapeutischer Basis durchführst; du aber keine Diagnose erstellen kannst! Mehr dazu gibt es auf der BED.eV Seite - die sehr gute Alternative zum DVE - weil es hier Informationen auch kostenlos gibt! Aber in der Regel bekommen Patienten auch ein Privatrezept vom Arzt, wenn Sie darum bitten - es belastet das Budget ja nicht! Viel Erfolg beim Behandeln!
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Registriert seit: 09.02.2003
Beiträge: 172
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hallo! so viel wie ich weiß benötigst du eine bescheinigung vom arzt das nichts gegen eine ergotherapeutische behandlung spricht, wegen der absicherung wie oben schon erwähnt. mfg termie
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Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579
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Werde mich mal durch die Links lesen. Aber was ich och in Erinnerung hatte, war halt auch, das man ein Rezept bzw. Verordnung braucht auch bei Selbstzahlern.
flying19
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Registriert seit: 30.07.2001
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@Katja.R: Da wär ich mir ja nicht so sicher, dass das ohne Verordnung geht. Auch wenn der BED anderes behaupten mag. Wo genau schreibt der BED das eigentlich? Ich finde da nichts auf deren Homepage. Oder muss ich Mitglied sein, um das lesen zu können...? Warum wohl musste eine Physiopraxis sich durch mehrere Instanzen kämpfen um so etwas für sich und beschränkt auf ein Bundesland zu erkämpfen? siehe auch: Link Auszug: Zitat:Ein Physiotherapeut hatte mit Unterstützung des Anwalts des VDB beim zuständigen Gesundheitsamt die Erlaubnis beantragt, als Physiotherapeut die Heilkunde, beschränkt auf physiotherapeutische Leistungen, ausüben zu dürfen. Das hört sich zunächst unspektakulär an, bedeutet aber, dass er Patienten ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch behandeln wollte. .... Das erstrittene Urteil ist keineswegs für andere PT-Praxen gültig!
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Registriert seit: 20.09.2003
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Man kann und darf behandeln! Ich habe nochmal nachgeschaut! Leider ist der Vertrag den man zur Absicherung abschließen sollte nicht für Nicht-Mitglieder des BED einzusehen!
Im übrigen: Warum sollte der BED Mist erzählen - die Leben auch nur von Ihren Mitgliedern! Ich kann nur empfehlen, da mal anzurufen!
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Registriert seit: 12.01.2003
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Ich bin kein Mitgleid beim BDE. Nur beim DVE. Werde da mal anrufen. Weiß nicht ob der BDE mir Auskunft geben würde.
flying19
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Registriert seit: 03.06.2002
Beiträge: 299
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Guten Morgen! Bei ,zum Beispiel, Buchner & Partner (Praxisorganisation u. a.) gibt es fertige Behandlungsverträge. Hier ist der LinkEin Bild davon hier: LinkSo einen Vertrag kann man sich aber auch leicht selbst ausarbeiten und ausdrucken oder eine Druckerei beauftragen. Ich würde jedenfalls, zur Absicherung, vom Patienten ein Privatrezept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seines Arztes verlangen. Grüße aus Augsburg Jürgen Behnke Praxis für Ergotherapie am Therapiezentrum im Servatiusstift Windprechtstr. 32 86159 Augsburg
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Registriert seit: 18.12.2002
Bundesland: Bayern Beiträge: 348
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würde mich auch interessieren, allerdings sieht es bei mir ein wenig anders aus. habe ein kind, privat versichert, allerdings schliesst diese private versicherung leistungen der ergotherapie aus.das kind würde eine verordnung von der ärztin bekommen aber die versicherung würde es nicht zahlen. jetzt möchte die mutter das ich mit dem kind auf rechnung arbeite. wie sieht das denn rechtlich aus?
danke schonmal.
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Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692
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hallo sonnenst, das ist kein problem, manche privaten kassen, z.b. die der apotheker übernehmen ergo grundsätzlich nicht, aber wenn die eltern von vorneherein sagen, dass sie selbstzahler sind und eine ärztliche verordnung haben, ist es problemlos.
gruß von refi
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Registriert seit: 08.02.2002
Beiträge: 91
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Das Gerichtsurteil, dass durch einen Physiotherapeuten erstritten wurde...ist bahnbrechend..bisher war so eine Möglichkeit der Befundung ja nur für Ärzte und Heilpraktiker vorgesehen und wertet den Status des Physiotherapeuten enorm auf. Ich hoff, dass der DVE oder BED eV. ähnliches für die Ergotherapie durchsetzen kann, damit wir nicht - ganz banal provozierend ausgedrückt - zu 2. Klasse Therapeuten werden, da die Physiotherapie in der Öffentlichkeit ja eher en klareres Berufsbild abgibt und viele Ärzte auch Fachärzte die Inhalte derErgotherapie nicht so gut wie die der Physiotherapie kennen. Sorry , wenn ich jetzt "off topic poste" ( neudeutsch für "vom Thema abkommen )..dieses Thema hat eigentlich einen eigenes Forum verdient
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