Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Existenzgründung >> Tag d. offenen Tür/ Werbegesetz

Diskussionsforum

Tag d. offenen Tür/ Werbegesetz

Optionen:
21. Februar 2007 20:28 # 1
Registriert seit: 22.11.2006
Beiträge: 10

Hallo!

Darf man als Ergotherapeut zur Praxiseröffnung in der Zeitung oder in lokalen Familienzeitschriften über den Tag der offenen Tür berichten (redaktioneller Beitrag/ Fotos) oder kollidiert das mit dem Werbegesetz, welches die Ergos betrifft?

Vielen Dank für eure Antworten,

Esther
22. Februar 2007 13:44 # 2
Registriert seit: 03.06.2002
Beiträge: 299

Hallo Esther,

eine solche redaktionell gestaltete Anzeige ist erlaubt!

Es sind jedoch einige Punkte zu beachten; unter anderem:

Zitat Anfang
„Der Anzeigenbesteller muss jedoch darauf achten, dass er in die Anzeige keine verbotenen Mitteilungen einbaut. Verbandsabzeichen einer Berufsorganisation sind im Zweifel nach einer geltenden Verbandszeichensatzung nicht dazu bestimmt, einem Mitglied der med. Fachberufe oder Heilpraktiker bei der Werbung Hilfe zu leisten. Abbildungen von Mitgliedern der Heilberufe oder von Personen, die sich so kleiden oder so verhalten, als wären sie Mitglieder, verstoßen gegen §11 Ziffer 4 HWG, ebenso Anzeigen solcher Personen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Die bildlichen Darstellungen brauchen nicht einmal eine Person erkennen zu lassen, auch die bei olympischen Spielen als Symbolfiguren verwendeten Strichmännchen erfüllen bereits den gesetzlichen Verbotsbestand.“ Zitat Ende

Quelle:
Dr. jur. E. Boxberg
Legale Werbung für Ihre Praxis

2. bearbeitete und ergänzte Auflage
Urban & Fischer
München – Jena

Leider halten sich nicht viele Kollegen an diese gesetzlichen Auflagen. Häufig werden Therapeuten und Patienten in Behandlungssituationen abgebildet. Auch wenn ein anderer Kollege nur die Rolle eines Patienten spielt, ist das verboten. Aufnahmen von den Praxisräumen mit Inventar sind auf jeden Fall erlaubt.
Oft geschieht so etwas schlicht aus Unwissenheit. Die Leidtragenden sind dann meist diejenigen, die sich an die Vorgaben halten.

Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg


Jürgen Behnke
Praxis für Ergotherapie
am Therapiezentrum im Servatiusstift
Windprechtstr. 32
86159 Augsburg
23. Februar 2007 18:38 # 3
Liz
Liz
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 367

Hallo, ich habe gerade eine Anfrage ins Forum gestellt "unerlaubte Flyergestaltung". Lese jetzt erst die kompetente Stellungnahme hier dazu!!! Was kann man denn tun, wenn jemand dieses Verbot nicht einhaltet? Wer kümmert sich darum?
Viele Grüße

Liz
Praxis für Ergotherapie

24. Februar 2007 17:35 # 4
Registriert seit: 30.09.2005
Beiträge: 57

Ach ja, als hätten wir nichts anderes zu tun, als zu kontollieren, ob jemand in seiner Werbung eine Therapiesituation nachstellt. Achten Sie doch lieber darauf, ob die Werbung seriös ist! Unsere Arbeit darf nicht unter Wert angeboten werden, wie es in unserem Raum mal jemand meinte, machen zu müssen (das Angebot war: 10er Karte Ergotherapie für 50,-- Euro). Hier muss man sich sofort einschalten: Krankenkassen informieren, höftliches Anschreiben an die betreffende Person mit der Aufforderung der Unterlassung etc.) Oder wie ja auch derzeit im Forum zu lesen, wenn jemand seine Einheiten kostenlos anbietet, zum Schnuppern oder Entscheidung ob Ergo überhaupt notwendig etc! Hierbei müssen wir auf die Barrikaden gehen, aber bitte, was schadet es mir, wenn meine örtlichen Kollegen in ihrer Werbung eine Therapiesituation nachstellen???!!!!! Diesen Quatsch habe ich noch verstanden!

Anette Krüger


ergoak
25. Februar 2007 12:59 # 5
Registriert seit: 30.09.2005
Beiträge: 57

Zitat:

Diesen Quatsch habe ich noch verstanden!

Soll natürlich heißen: hab ich nieeee verstanden! Grins.


ergoak
Optionen:

nach oben scrollen