Registriert seit: 12.01.2003
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Wer kann mir sagen, was zu beachten ist, wenn ich als Ergotherapeut die Kinder - die eine Verordnung haben - im Kindergarten behandeln will/soll???
Was muss auf dem Rezept stehen? Muss da bei den Kassen beantragt werden???
flying19
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saloia
Ehemaliges Mitglied
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flying.. bitte bemüh doch mal die forensuche... da steht immer und immer wieder: KEINE behandlung im kindergarten, selbst dann nicht, wenn HB verordnet ist.. der kindergarten ist NICHT die häuslichkeit der kinder.. versicherungsrechtlich steht das ganze dann auf völlig hohlen füssen..
ergotherapeutische behandlungen dürfen nur in dafür zugelassenen räumen stattfinden.. selbst die kinder aus einem behindertenkindergarten wurden bei uns in die praxis gefahren, um dort behandelt zu werden..
es gibt ausnahmen -wie die dann genau ausssehen, muss dir aber jemand sagen, der damit bescheid weiß..
gruß - saloia
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Aber trotzdem DANKE!
flying19
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Hallo,
dieses Thema wurde hier und in ähnlichen Foren ausführlichst diskutiert. Was möchten Sie denn dazu noch genau wissen?
Hier verlangen die Kassen eine Behandlung in der Praxis, nicht im Kindergarten. Ein Hausbesuch in der häuslichen Umgebung des Kindes ist auch möglich. Ausnahmen werden keine gemacht - scheint manche Kollegen ja nicht weiter zu stören - schade um die Zulassung.
Jürgen Behnke Praxis für Ergotherapie am Therapiezentrum im Servatiusstift Windprechtstr. 32 86159 Augsburg
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Beiträge: 32
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Hallo also das mit dem Kindergarten klappt schon.Zumindestens in Niedersachsen. Hier können aber nur I-Kinder im Integrationskindergarten auf Rezept behandelt werden. Der Kindergarten muß dem Therapeuten eine Betriebserlaubnis aushändigen,die den Kassenzulassungsstellen eingereicht werden müssen. Hausbesuch darf nicht berechnet werden. Also frag doch mal bei deiner Zulassungsstelle nach.
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Registriert seit: 03.06.2002
Beiträge: 299
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Hallo Biggi, das mag schon stimmen! In meiner Antwort auf den Beitrag ging es auch nicht um die Integrationskindergärten oder Kinderheime etc... Die Frage von flying19: Zitat:Wer kann mir sagen, was zu beachten ist, wenn ich als Ergotherapeut die Kinder - die eine Verordnung haben - im Kindergarten behandeln will/soll??? war etwas pauschal gestellt. Wir haben hier auch private Kindergärten - Eigeninitiative der Eltern - Firmenkindergärten für Mitarbeiter und andere.... Jürgen Behnke Praxis für Ergotherapie am Therapiezentrum im Servatiusstift Windprechtstr. 32 86159 Augsburg
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Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579
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Ich habe keinen akuten Fall, es geht um das interesse, ich bin u.a. im April auf einem Elternabend im Kindergarten, und da tauchen diese Fragen meistens auf. Deswegen wollte ich mich vorher etwas informieren.
Bei einem Gespräch kam jetzt die Frage auf, ob die Logopädin ein Kind im Kiga behandelt, sie meinte das sich das bei einem Kind nicht lohnt und das es mit den Kassen geregelt werden müsse.
flying19
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Beiträge: 315
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um das nochmal klar zu machen..VDAK kinder nur als I-kinder im Kiga aber über ein speziell angeforderets Ik kennzeichen..rein wrtschaftl für ein Kind fragwürdig denn bei extra Ik kennzeichen wird diese kind in der Abrechnungszentrale dann extra gerechnet sprich die gebühren sind dafür zu hoch..RVO kinder dürfen nichtmal als Ikinder in den Kigas behandelt werden. leider halten sich in meinem Umfeld die kollegen nicht dran...was mir einige Pt weniger beschert hat..ich hoffe nur auf dauer kostet es deren zulassung! keha
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