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wie lange dauert eine Therapie Stunde / Einheit ?

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7. Juli 2008 21:29 # 16
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

@haluddi--- die antwort des pi gehört mit in die liste der blödesten ausreden der welt...

JEDER pi-- ich wette- kennt die behandlungszeiten...
was bei dir passiert ist, ist vorsatz in der hoffnung, das es niemand jemals merkt...
dumm nur für ihn, das du nachgefragt hast...

ich würde mir vom pi nicht diese ausrede anhören, sondern - zur not unter androhung "etwaiger schritte"- einen teil der überzahlten summe zahlen lassen UND die praxis melden UND wechseln...was ist das jetzt für ein therapeutisches vertrauensverhältnis, bei dem, was da schon vorgefallen ist???

ich seh es allmählich nicht mehr ein, mir von solchen "kollegen", die meinen, es sei alles egal, was sie machen, den ruf, die preise und die akzeptanz der ergotherapie kaputt machen zu lassen..





gruß - saloia

---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
8. Juli 2008 09:20 # 17
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo,
jetzt muß ich auch was dazu sagen,
ich mache mit meinen PP eine Honorarvereinbarung in der u.a. der Preis und die Zeit stehen. Dies unterschreibt der P. Er ist mein Vertragspartner und nicht die PKK oder Beihilfe. Zeiten für Behandlungen und Preise die wir bekommen/einhalten sollen, gibt es nur bei der GKV. Alles andere ist Verhandlungssache. Insofern kann man nichts einer KK melden bzw. auf die behilfefähigen Höchsterstattungssätze setzen. Die Preisliste der Beihilfe kann nur ein Anhaltspunkt sein.
Ob aber, wie in diesem Fall, die Behandlung ihr Ziel erreicht, ist eine andere Frage
Mit freundlichen Grüßen
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
8. Juli 2008 11:01 # 18
Pitjes
Pitjes
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 441

Moin an Alle,
also nach einem sachlichen Informationsaustausch sieht das hier nicht aus.
Ich vermisse wesentliche Informationen, die aus der Fragestellung des Patienten nicht hervorgehen. Es gibt immer zwei Wahrheiten, wovon hier nur eine, und noch dazu reduziert, bekannt ist.
Handelt es sich um Hausbesuche?
Welche Indikation ? Und Und...
Also bevor hier in omnihysterischer Einhelligkeit abgeurteilt wird, sollte hier auch die Wahrheit der Praxis gehört werden.

8. Juli 2008 12:22 # 19
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Geändert am 08.07.2008 12:24:00
guckst du hier!:

Zitat:

oh, vielen Dank

da habe ich jetzt ein klärendes Gespräch mit meiner Ergo vor mir.

Im Rezept steht immer sensomotorischen/perzeptiven Störungen nach Apoplex

seit 4 Jahren zahle ich 41,50 € / für 25 Min



und immer die hätte, wenn, soll, aber in frage stellungen. und hb hin oder her.
oder fangen wir jetzt schon an die zeiten zu kürzen und werden unserem therapeutischen auftrag in immer weniger minuten gerecht.
sicher existiert ein honorarvertrag mit privatpatienten. aber die versicherungen können schon die zeiten für einzelne heilmittel unterscheiden.
sicher können wir indiv. zeitfenster abschließen aber ich denke auf die schiene sollte sich ein ergotherapeut niemals begeben und das argument für sich selbst heranziehen das der vertrag mit dem patienten ausschließlich zählt.

die fakten die bisher geschildert wurden wären für mich überhaupt nicht hinnehmbar!!!

8. Juli 2008 14:32 # 20
Registriert seit: 03.06.2002
Beiträge: 299

Hallo,

ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Praxisinhaber die korrekten Behandlungszeiten nicht kennt.

Zumindest bei der Rechnungsstellung sind sie ihm ja dann doch noch eingefallen !!! (45 Min. zu 41,50 Euro) sicher nur Zufall ???

Wenn der hier zustande gekommene Betrag, von ungefähr 4.000,00 Euro, statt von der Versicherung vom Patienten bezahlt werden müsste, sähe die Sache sicher schon wieder ganz anders aus.

So wurden Gelder aus dem Topf der PKV für nicht abgegebene Leistungen entnommen. Das trifft nicht nur einen sondern viele Versicherte.

Grüße aus Augsburg

Jürgen Behnke
Praxis für Ergotherapie
8. Juli 2008 14:51 # 21
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292

hallo ihr zusammen,

da hab ich auch noch einen zum thema melden an pkv, verband, etc...

meine hebamme hat damals vor 10 jahren mir eine völlig überhöhte rechnung geschickt, mit positionen, die sie nie hätte abrechnen dürfen, mit tagen, an denen sie mich nicht mal gesehen hatte, mit taten, die sie nie getan hatte. ich habe ihr dies mitgeteilt, woraufhin sie mich bat, da ich mit ihrer rechnungsstellung wohl nicht einverstanden wäre, die rechnung zu vernichten.
das hab ich nicht getan, sondern sie in kopie an meine pkv und den verband der hebammen geschickt.

ich habe nie wieder etwas davon gehört - auf meine telefonische nachfrage hieß es: das verläuft erfahrungsgemäß im sand.....

die hebamme praktiziert heute noch in eigener praxis. wer weiß, wie viele gkv versicherte frauen sie täglich über den tisch zieht. und hier haben wir im übrigen, weil das immer wieder hier thema ist, die polierten daimler-coupés vor der tür des schmucken zweifamilienhauses, im garten der werkelnde gärtner!! wir sind auf dem dorf, man kennt sich!!!

zum thema zurück: DER KOLLEGE/DIE KOLLEGIN HAT ABRECHNUNGSBETRUG BEGANGEN. da beißt die maus keinen faden ab. warum aber sollte die praxis dem patienten den zuviel gezahlten betrag zurückerstatten????? wenn überhaupt, dann der versicherung. der patient kann seinen evtl. verzögerten heilungsverlauf wohl nicht geltend machen. den ärger hat er sowieso im bauch. und im schlimmsten fall das vertrauen in die ergowelt verloren.

schade. trotzdem alles gute silke

8. Juli 2008 16:23 # 22
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat:

warum aber sollte die praxis dem patienten den zuviel gezahlten betrag zurückerstatten????? wenn überhaupt, dann der versicherung.



so ist es richtiger, du hast recht...

aber ob ich nun einen vertrag mit dem patienten hatte, oder nicht--- das spielt in diesem fall keine rolle...
die in rechnung gestellte zeit (sens-perz/ 45 min) wurde um fast die hälfte unterschritten und das ist schlicht betrug.. an kasse und patient

gruß - saloia

---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
21. April 2015 20:01 # 23
Registriert seit: 20.05.2014
Beiträge: 30

Hallo-auch wenn der Therad schon was älter ist, möchte ich dennoch meine Meinung dazu sagen.
Aus "Unwissenheit" geht gar nicht.
Es steht schließlich drauf -.-
motorisch Funktionell 30-45 Minuten
sensomotorisch-perzeptiv 45-60 Minuten
psychisch-funktionell 60-90 Minuten.
Das steht auf dem REZEPT DRAUF Ö.Ö!

Als ich selbst in einer Praxis gearbeitet habe, habe ich die Dauer der Therapieeinheit mit dem Patienten abgesprochen.
Wenn ich also bei einem Schlaganfall-Patienten gemerkt habe, dass dieser nach 30 Minuten komplett erschöpft ist, habe ich Rücksprache mit dem Patienten gehalten, 30 Minuten aktiv therapiert und den Rest mit entspannenden Übungen vollendet.
Bei Kindern habe ich mit Absprache der Eltern und der zu leistenden Konzentrationsleistung (und dem Alter des Kindes) teilweise nur 30 Minuten therapiert im kompletten ersten Rezept (also 10 Therapien) und dies auch im Bericht für den Arzt vermerkt und begründet. Als die Konzentrationsfähigkeit sich zu steigern begann-konnte ich auch die Therapiezeit herauf setzen -wieder mit Absprache der Eltern.

Aber komplett zu behaupten, dass dieser Fehler aus UNWISSENHEIT geschah-nenenenenee...dakönnt ich platzen!
"Wer ein Herz für seine Patienten hat kann das auch in der Öffentlichkeit zeigen-so wie Sie"
(Andenkenkärtchen an mich von einer ehem. Patientin)
18. August 2015 11:41 # 24
Registriert seit: 12.08.2015
Beiträge: 3

Zitat:
motorisch Funktionell 30-45 Minuten


Gut zu wissen, dass es bei uns scheinbar korrekt läuft.
Rücksprache hält man auch immer mit uns ...
Was für ein Ärgernis, wenn es nicht der Fall ist und man sich als der Pflegebedürftige vielleicht noch selbst darum kümmern kann.
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