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Unterschrift durch Kind auf der Verordnung

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18. November 2009 07:23 # 1
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Wie handhabt ihr das mit den Unterschriften auf den Verordnungen. Lasst ihr ein Kind (z.B. 9 Jahre alt) unterschreiben? Meines Wissens muss immer ein Erziehungsberechtigter unterschreiben, ich meine aber mal was gelesen zu haben, das es reicht wenn ein Erziehungsberechtigter beim letzten mal unterschreibt. Bin mir da nicht sicher.

flying19
18. November 2009 08:35 # 2
Registriert seit: 21.06.2006
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 94

Hallo flying19,

als ich in einer Praxis tätig war, durfte nach Aussagen der Praxisanleiterin das Kind (ebenfalls 9 Jahre alt) das Rezept selbst unterschreiben. Das war für die Krankenkasse kein Problem.

18. November 2009 09:02 # 3
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

Hallo,

in der Praxis, in der ich arbeite, dürfen alle Kinder, die ihren Namen schon schreiben können, auf dem Rezept unterschreiben. Die PI macht dies schon seit über 20 Jahren so und hatte deshalb noch nie Probleme mit den KK. Bei neurologischen Patienten sieht die Unterschrift ja evtl. auch nicht immer gleich aus.

Gruß, Karlie

18. November 2009 09:33 # 4
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 144

Hallo,

laut einem Rundschreiben der AOK, Bayern vor ein paar Monaten ist es nicht mehr zulässig Kinder unter 15 Jahren selbst unterschreiben zu lassen. Wird dies dennoch gemacht werden die Rezepte unbezahlt zurückgereicht.

Grüsse

18. November 2009 11:57 # 5
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 133

Soviel zur Selbstständigkeit der Patienten... Kinder sind richtig stolz, wenn sie ihren Namen selbst auf ein so wichtiges Dokument setzen dürfen, und zudem noch selbst beobachten können, wie der Name immer besser in das kleine Kästchen hinein paßt

@ Ergotrix:
Hast Du das Rundschreiben noch? Kannst Du das evtl. mailen? Hatte leider nichts dergleichen gehört, bzw. zugesandt bekommen...


18. November 2009 12:54 # 6
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Ich dachte das gilt bundesweit und nicht nur für Bayern???
Gültig ist dieses für VO, die ab dem 1.6.09 ausgestellt wurden, falls ich mich recht erinnere.
Ich bin zwar in Niedersachsen, lass aber seitdem auch kein Kind mehr selbst unterschreiben Man kennst ja die KK

18. November 2009 13:03 # 7
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 144

Zitat:

Soviel zur Selbstständigkeit der Patienten... Kinder sind richtig stolz, wenn sie ihren Namen selbst auf ein so wichtiges Dokument setzen dürfen, und zudem noch selbst beobachten können, wie der Name immer besser in das kleine Kästchen hinein paßt

@ Ergotrix:
Hast Du das Rundschreiben noch? Kannst Du das evtl. mailen? Hatte leider nichts dergleichen gehört, bzw. zugesandt bekommen...




Hallo Akkord,

müsste das Schreiben schon noch irgendwo rumfliegen haben. Kann es Dir gerne mailen wenn Du möchtest.

@ nitl: denke auch dass es wohl bundesweit gilt, ansonsten macht es nicht soviel Sinn. Die AOK´s beanstanden durch ihre externen Prüfstellen mittlerweile jedes "falsche Komma" auf dem Rezept. Sind die schlechtesten Zahler und versuchen so noch mehr Kohle rauszuschlagen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.....

Grüsse

18. November 2009 13:56 # 8
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo,
ich habe noch nie ein Kind unterschreiben lassen, da sie ja nur bedingt geschäftsfähig sind...Die Eltern sind deren rechtliche Vertreter. Da bin ich auf der sicheren Seite...
Gruß Sabine

"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
18. November 2009 18:40 # 9
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 29

Also wir lassen alle Kinder selbst unterschreiben wenn es leserlich ist. Haben kein Rundschreiben von der AOK bekommen und rechnen weiterhin alle Rezepte problemlos ab.
18. November 2009 19:08 # 10
Registriert seit: 21.08.2004
Beiträge: 23

auch bei uns (Praxis NRW) gab es bisher kein Rundschreiben und alle Kinder, die ihren Namen schon schreiben können, zeichnen ihr Rezept selber ab. Bisher gab es keine Probleme bei der Abrechnung.

18. November 2009 20:07 # 11
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Danke für die vielen Antworten. Fakt ist, dass es im SGB eine Regelung gibt, die eine Unterschrift ab 15 Jahren erlauben. Wichtig ist, dass zwischendurch mal ein Erziehungsberechtigter unterschreibt.

flying19
18. November 2009 20:16 # 12
Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 3

Geändert am 18.11.2009 20:18:00
Wir hatten aktuell einen Rechnungsabzug mit dem Vermerk: "nach §104 BGB ist ein Kind, das das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht geschäftsfähig und darf deshalb auf der HV keine Unterschrift leisten."

evtl. sehen Sie hier noch nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit#Kinder_unter_7_Jahren
gruß
mg
18. November 2009 20:23 # 13
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 54

Hallo,

also bei uns war es auch so. Wir haben auch immer die Kinder unterschreiben lassen. Jetzt hatten wir aber probleme mit den krankenkassen und dürfen ab jetzt keine kinder mehr unterschreibene lassen.

lg

19. November 2009 09:46 # 14
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 133

So viele Fliegen können sich nicht irren und Geld stinkt schließlich auch nicht...
Schade. Eigentlich. Habe das gerade eben mit der AOK (Bayern / Anruf) geklärt und dort auch erfahren, dass bei Kindern (bis zum vollendeten 15. LJ) eine Erziehungsberechtigter unterschreiben soll. Bisher gäbe es zwar (soweit diesem Sachbearbeiter bekannt wäre) keine Fälle von Kontrolle und Zahlungsverweigerung, und sollte es bei "Altfällen" dazu kommen, wurde hierfür Hilfe angeboten. Für die Zukunft jedoch dürfen die Kinder leider nicht mehr unterschreiben.

@Ergotrix:
Vielen Dank nochmal für das Angebot, doch das hat sich nun doch erledigt. Konnte es erst gar nicht glauben, dass das Erreichen DES Zieles schlechthin aus rein rechtlicher Sicht nicht unterstützt wird.

19. November 2009 10:47 # 15
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Und wir bitteschön kommt die AOK auf 15. LJ? Die Kirche sollte im Dorf bleiben, denn § 104 ist eindeutig und die AOK - weder in Bayern noch sonstwo - hat legislative Befugnisse. Wie handhaben es die AOK-Mitarbeiter mit den eigenen, in der Pubertät befindlichen Kindern. Laufen die den ganzen Tag mit denen durch die Weltgeschichte, damit der Kaufvertrag für ein Eis oder Mamas Weihnachtsgeschenk auch ja juristisch korrekt ist? Kurz: LEX AOK in dieser Sache ablehnen. § 104 BGB müssen wir so wohl akzeptieren.

Auch wir bedauern, dass den Kids dieses wunderbar selbstwertspendende Ritual (sehr häufig im Beisein der Erziehungsberechtigten) nunmehr vorenthalten werden muss. Wirklich sehr schade...

Aber immerhin wurde hinsichtlich der "Altfälle" Entgegenkommen signalisiert.

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