Geändert am 01.12.2011 21:16:00
Hallo Christina, natürlich passt deine Meinung zu diesem Thema. Spiegelt die doch die Realität wieder, die uns täglich umgibt.
Wenn wir von der Umwelt sprechen, die eben ein hinderlicher oder förderlicher Faktor sein kann bezieht die UN.Charta ganz klar eine Position dazu. Zum einen geht es um die persönliche Mobilität:
Artikel 20
Persönliche Mobilität
Die Vertragsstaaten treffen wirksame
Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen
persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen,
indem sie unter anderem
a) die persönliche Mobilität von Menschen
mit Behinderungen in der Art und
Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl
und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;
b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen
zu hochwertigen Mobilitätshilfen,
Geräten, unterstützenden
Technologien und menschlicher und
tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen
erleichtern, auch durch deren Bereitstellung
zu erschwinglichen Kosten;
c) Menschen mit Behinderungen und
Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen
arbeiten, Schulungen in
Mobilitätsfertigkeiten anbieten;
d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten
und unterstützenden Technologien ermutigen,
alle Aspekte der Mobilität für
Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen
Was heißt das: Deutschland muss sicherstellen, dass alle Menschen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung haben, die ihnen einen Mobilität (und zwar wie im Artikel selbst beschrieben) gewährleistet. Heißt eigentlich haben unsere Patienten ein „verbrieftes“ Recht ihre angemessenen Rollstühle zu bekommen, die sie brauchen und nicht irgendwelche, die gerade im Lager zur Verfügung stehen. Dieses Recht wäre auf die in Deutschland ratifizierte Charta erfolgreich einklagbar.
Aber auch die Zugänglichkeit zu den Gebäuden selbst muss Gewährleistet sein.
Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen
eine unabhängige Lebensführung und die
volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu
ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten
geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für
Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten
Zugang zur physischen Umwelt,
zu Transportmitteln, Information und
Kommunikation, einschließlich Informations-
und Kommunikationstechnologien
und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen
und Diensten, die der Öffentlichkeit
in städtischen und ländlichen Gebieten
offenstehen oder für sie bereitgestellt werden,
zu gewährleisten. Diese Maßnahmen,
welche die Feststellung und Beseitigung
von Zugangshindernissen und -barrieren
einschließen, gelten unter anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie
andere Einrichtungen in Gebäuden
und im Freien, einschließlich Schulen,
Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen
und Arbeitsstätten;
b) Informations-, Kommunikations- und
andere Dienste, einschließlich elektronischer
Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem
geeignete Maßnahmen,
a) um Mindeststandards und Leitlinien für
die Zugänglichkeit von Einrichtungen
und Diensten, die der Öffentlichkeit
offenstehen oder für sie bereitgestellt
werden, auszuarbeiten und zu erlassen
und ihre Anwendung zu überwachen;
b) um sicherzustellen, dass private
Rechtsträger, die Einrichtungen und
Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen
oder für sie bereitgestellt werden,
anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit
für Menschen mit Behinderungen
berücksichtigen; c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu
Fragen der Zugänglichkeit für Menschen
mit Behinderungen anzubieten;….
Aber ich sehe es wie ihr. Zunächst muss sich etwas in den Köpfen ändern. Ich persönlich finde es gut, dass „Politische Gremien“, hier einen Denkanstoß geben, mit dem konkreten Auftrag an die Vertragsstaaten, dort etwas konkret zu tun. Dass dieser Prozess sehr langsam vorrangehen wird, weil wir Menschen „umdenken“ müssen ist mit klar.
Deshlb denke ich, dass Artikel 8 der Charta, der erste sein muss, der umgesetzt werden sollte.
Artikel 8
Bewusstseinsbildung
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich,
sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen
zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich
auf der Ebene der Familien,
das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen
zu schärfen und die Achtung
ihrer Rechte und ihrer Würde zu
fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche
Praktiken gegenüber Menschen mit
Behinderungen, einschließlich aufgrund
des Geschlechts oder des Alters, in
allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten
und den Beitrag von Menschen mit
Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen
gehören
a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung
wirksamer Kampagnen zur
Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit
mit dem Ziel,
i) die Aufgeschlossenheit gegenüber
den Rechten von Menschen mit
Behinderungen zu erhöhen, ii) eine positive Wahrnehmung von
Menschen mit Behinderungen und
ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein
ihnen gegenüber zu fördern,
iii) die Anerkennung der Fertigkeiten,
Verdienste und Fähigkeiten von
Menschen mit Behinderungen und
ihres Beitrags zur Arbeitswelt und
zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung
gegenüber den Rechten von
Menschen mit Behinderungen auf allen
Ebenen des Bildungssystems, auch bei
allen Kindern von früher Kindheit an;
c) die Aufforderung an alle Medienorgane,
Menschen mit Behinderungen in einer
dem Zweck dieses Übereinkommens
entsprechenden Weise darzustellen;
d) die Förderung von Schulungsprogrammen
zur Schärfung des Bewusstseins
für Menschen mit Behhinderungen und
für deren Rechte.
Ich hoffe ich hab euch jetzt nicht "erschlagen"
Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe!
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