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Diskussionsforum

Verordnung durch Zahnärzte

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20. April 2012 10:51 # 1
Registriert seit: 12.04.2012
Beiträge: 8

liebe Kolleginnen und Kollegen, hat jemand Erfahrung bei Verordnungen durch Zahnärzte? welche Indikationsbereiche ? welches Formblatt? sind spezielle Fortbildungen nötig?

20. April 2012 12:21 # 2
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Heilmittelverordnung durch Zahnärzte auf Muster-16-Vordrucken:
Für die Ausstellung von Heilmittelverordnungen durch Zahnärzte hat sich auch mit in Kraft treten der neuen Heilmittel-Richtlinie keine Änderung ergeben.
Insofern können Heilmittelverordnungen von Zahnärzten unter Beachtung einer wirtschaftlichen und medizinisch sinnvollen Verordnungsweise gemäß der bisherigen Praxis in Anlehnung an die Heilmittel-Richtlinie ausgestellt, die Leistung abgegeben und abgerechnet werden.

Indo der AOK per google Suchmaschine gefunden

20. April 2012 14:53 # 3
Registriert seit: 12.04.2012
Beiträge: 8

Danke für die nette Antwort wobei ich jetzt noch das Formblatt 16 suche lach

20. April 2012 16:04 # 4
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

:-D das übersteig jetzt auch mein Wissen :-D vielleicht fragst du direkt bei der AOK, die können dir sicherlich weiterhelfen

20. April 2012 16:18 # 5
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

heilmittelverordnung muster 16 in google eingeben und du weißt was du wissen möchtest.
Diesmal nehm ich dir die Arbeit aber nicht ab

21. April 2012 08:54 # 6
Arru
Arru
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 10

Eine Verordnung durch Zahnärzte ist grundsätzlich möglich.er verordnet Auf dem üblichen Musterblatt 18 !
Wenn du z.b eine Fobi zu kieferbehandlungen hast ,und du verantworten kannst diese Patienten gut zu behandeln, dann kannst loslegen.
Die AfH bietet auch diesen Kurs an.

Ps. Das Forum ist zum Fragen und Austauschen da!!!

21. April 2012 09:05 # 7
Arru
Arru
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 10

http://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=534
Dort gibt es weitere Infos.ich bin nicht beim BED deshalb kann ich dir nicht die genauen Inhalte wiedergegeben.

21. April 2012 09:10 # 8
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat:


Ps. Das Forum ist zum Fragen und Austauschen da!!!



ja, genau das passiert hier doch grade.
und das in durchaus zivilisierter /höflicher form
was veranlasst dich, unter etliche deiner beiträge solche "ermahnungen" zu schreiben ??



gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



21. April 2012 10:58 # 9
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Eine Verordnung durch Zahnärzte ist grundsätzlich möglich.er verordnet Auf dem üblichen Musterblatt 18 !


Die Info die ich kopiert habe ist von der AOK, da heißt es 16, aber vielleicht ist ja beides möglich, das weiß ich nicht

Ich finde auch, dass hier ein höflicher Austausch stattfindet und bin mir sicher, dass es bei yellowAG richtig ankommt und das ist das Wichtigste



21. April 2012 23:27 # 10
Registriert seit: 29.10.2011
Beiträge: 186

Zitat:
Die AfH bietet auch diesen Kurs an.


... so ist es. Wer den Einstieg in das Themengebiet finden möchte, ist im Modul "HT11 - Hand und Kiefergelenk" herzlich willkommen (das ist wie alle Kurse auch isoliert buchbar).

Herzliche Grüße

Annika Heinz


Ergotherapeutin und Handtherapeutin der Akademie für Handrehabilitation

www.handakademie.de
22. April 2012 15:40 # 11
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 52

Der Zahnarzt kann auf Nr 16 ("rosa Verordnung, DIN A6 quer" oder Nr 18 ("das übliche grüne Formular" verordnen.
Er kann aber nur Indikationsbezogen verordnen, d.h. er könnte keinem Kind eine ergotherapeutische Behandlung verschreiben wegen Koordinationsproblemen oder Konzentrationsschwierigkeiten, sondern nur aufgrund von CMD/ Kiefer/ Narbenbehandlung im Kopfbereich etc. Also alles, was den Zahnarzt in seiner Behandlung quasi stören könnte und deshalb behandelt werden muss.

Die FoBi bei der AfH kann ich nur empfehlen, hab ich vor 2 Jahren gemacht und kann man sofort und erfolgreich anwenden!

24. November 2015 17:38 # 12
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 24.11.2015 17:40:00
Hallo da ich den Kiefer Kurs bei der Afh gemacht habe wäre die Frage kann ich als Ergotherapeut dann auch Verordnungen vom Zahnarzt abrechnen und wie rechne ich so ne Verordnung ab. Und hat jemand schon mal als Ergotherapeut eine Verordnung bekommen? Normalerweise wird ja bestimmt ehr Physiotherapie wie Ergotherapie verschrieben.

Den Kurs habe ich eigentlich nur gemacht um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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