Registriert seit: 06.09.2010
Beiträge: 3
|
hallo,
ich bin z.Z. in einer Praxisgemeinschaft (Physio&Ergo) selbständig und möchte nächstes Jahr mit meiner Praxis in unser Haus umziehen. Die Raummindestgröße und die komplette Praxisausstattung habe ich. Kennt sich da irgendwer aus, worauf man noch zu achten hat usw.? Beim Vdek und den Primärkassen melde ich mich einfach um - oder? Ich bin Euch schonmal sehr dankbar für nützliche Beiträge und wünsche einen guten Rutsch...:o)
|
|
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107
|
....und soweit ich weiß müssen die Praxisräume klar (also mit separatem Eingang) von den Wohnräumen getrennt sein.
Viel Glück!
Vizsla
|
|
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
|
Hallo, Du mußt beim örtlichen Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag stellen, da aus Wohnraum Gewerberaum entsteht. Dies ist auch bei Eigentum erforderlich, eben auch bei Freiberuflichkeit. Das Gesetz kennt nur Wohn- und Gewerberaum. Viel Glück und Erfolg in den neuen Räumen MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
|
|
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220
|
Hallo, guten Abend, frag doch mal Deinen Steuerberater wegen Eigenkapital (eigene Immobilie) / Geschäftskapital (Praxis). Ich kriegs nicht mehr komplett zusammen. Es könnte Schwierigkeiten damit geben, wenn Du die Praxis dann mal aufgibst. (Habs mir nicht genau gemerkt, weil es mich nicht betrifft.) Viel Erfolg
Frenzie
|
|
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318
|
Beim Vdek und den Primärkassen melde ich mich einfach um - oder?
Nein, neue Räume, neue Praxisabnahme!
deine IK-Nr etc kannst behalten, aber die neuen Räume müssen wieder abgesegnet werden.
LG
|
|