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Kriminelle Vergangenheit > trotzdem Ergo werden

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14. Februar 2013 02:35 # 1
Registriert seit: 14.02.2013
Beiträge: 2

Hallo Leute,

Nein, sooo schlimm ist es nicht ;-)
Aber lupenrein ist mein Führungszeugnis leider keinesfalls.
Da ich aber trotzdem Ergotherapeutin werden möchte, ist nun meine Frage:

Musstet ihr bei den Praktikumsstellen euer Führungszeugnis zeigen?


An manchen Schulen muss mann es ja bereits bei der Bewerbung mit abgeben.
Das war jetzt an der BA Dresden nicht der Fall.

Über Antworten würde ich mich freuen...

Und bleibt mir mit der Moralkeule vom Leib :-)


lg

ein Regentropfen

14. Februar 2013 07:10 # 2
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 23

Hallo,
für das Examen und auch für die Arbeitsstelle musste ich ein Führungszeugnis abgeben. Und ja, es muss sauber sein.
Wird also schiwerig für dich. Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) vom 25. Mai 1976 § 2 Abs 1 Nr 2. Klingt nach Auslegungssache. Daher ist es sicher relevant was drinsteht :-) Würde mich mal an der Schule genauer erkundigen. NIcht, dass du drei Jahre lernst und dann nicht zum Examen zugelassen wirst.
LG Sophia
14. Februar 2013 09:37 # 3
Registriert seit: 10.01.2011
Beiträge: 30

Hallo Regentropfen,

wenn Du es an der Schule nicht sofort zur Bewerbung einreichen musst, wirst du es aber zur Prüfungsanmeldung einreichen müssen. Das wäre schöner Frust, wenn Du nach 3 Jahren Lernzeit nicht zur Püfung zugelassen wirst.

Eventuell mal bei der in deinem Bundesland zuständigen Landesbehörde für Bildung nachfragen, wie Deine Einträge gewertet werden.

Misika
14. Februar 2013 09:39 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

spätestens fürs examen muss ein sog. "grosses" führungszeugnis vorgelegt werden.(das geht, soweit ich erinnere, 10 jahre "zurück" und enthält auch einträge, die im "kleinen" führungszeugnis nicht aufgeführt werden-- google aber lieber mal nach genauerem)

in meiner damaligen klasse führte das für einen mitschüler zum desaster, weil ein eintrag noch nicht gelöscht/verjährt war und er damit nicht zur prüfung zugelassen wurde...
14. Februar 2013 11:09 # 5
Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 101

Hallo Regentropfen,

selbst wenn du während der Ausbildung kein Führungszeugnis vorlegen musst, aller spätestens zur Beantragung der Berufserlaubnis,ohne welche du in Deutschland die Berufsbezeichnung "Ergotherapeut" nicht führen darfst, benötigst du ein Führungszeugnis.

Liebe Grüße,
Doro
14. Februar 2013 13:24 # 6
Registriert seit: 14.02.2013
Beiträge: 2

Danke für die schnellen Antworten!
Sowas habe ich mir schon gedacht...

Das ErgThG habe ich mir durchgelesen, sieht wirklich nach Auslegungssache aus.
Ich möchte es aber versuchen, auch wenn ich am Ende von der Willkür irgendwelcher Bürokraten abhängig bin.

In der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV steht übrigens nichts vom Führungszeugnis.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden ist es also nicht zwingend erforderlich.

Aber ihr habt schon Recht, allerspätestens wenn ich die Berufsbezeichnung führen will, wird es eng.

Ich hab sicher gar keine Chance. ::sad::::sad::::sad::
Bin verzweifelt, habe mich so darauf gefreut, und die Einträge wohl bis jetzt verdrängt.
Habe jetzt mal den DVE angeschrieben, vielleicht können die mir auch noch Genaueres sagen.

Bei meiner Landesbehörde für Bildung würde ich erst anfragen, wenn ein Anwalt geklärt hat, ob mann eventuell was früher löschen kann...

Falls noch jemand Erfahrungen mit dem Thema hat, immer her damit!

14. Februar 2013 23:26 # 7
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Hallo,
meinen "Vorschreibern" betreff Anerkennung der Berufsbezeichnung habe
ich nichts hinzuzufügen. Dies kann nur die zuständige Behörde beantworten.
Aber: später bei der Arbeitsplatzsuche kann ein Führungszeugnis mit Einträgen
auch zum Problem werden.
Grundsätzlich haben Arbeitgeber nicht das Recht ein FZ zu verlangen.
Sie können danach fragen, der Bewerber darf dies aber verweigern.. ob man dann
überhaupt in die nähere Auswahl kommt, steht dann auf einem anderen Blatt.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen!!
Alle öffentlichen Träger/Arbeitgeber (Bund/Land/Kommunen/Städte) haben das RECHT,
ein Führungszeugnis zu verlangen bei der Bewerbung.
Ebenso alle sog. Tendenzbetriebe. Dies sind alle Einrichtungen mit kirchlichen oder
paritätischen Trägern/Arbeitgebern. Diese unterstehen zum Teil (auch im Arbeitsrecht)
nicht dem allgemeingültigem Recht und dürfen Sonderregelungen zu Bewerbungsverfahren
haben. Wie zum Beispiel auch die Ablehnung von Muslime oder Hindu, oder die Ablehnung
von Wiederverheirateten...
Es gibt tatsächlich dadurch viele Arbeitgeber, die ein FZ verlangen dürfen bei Bewerbung,
denn viele Einrichtungen im Gesundheitswesen sind in kirchlicher Hand und es gibt
auch immer noch städtische Klinken/Kitas/SPZ, sowie Landes-Psychiatrien und
Bundeswehrkrankenhäuser...
Dazu kommt ebenfalls noch:
Ein Arbeitgeber (JEDER AG) hat im Bewerbungsverfahren das RECHT nach Vorstrafen zu fragen,
wenn die Frage definitiv den Arbeitsplatz betriftt.
Also zum Beispiel: Ergo-Stelle in Kita - hier darf der AG im Bewerbungsverfahren nach Vorstrafen
betreff Kindesmißhandlung/Kindesmißbrauch fragen.
Oder: Ergo-Stelle in Praxis mit Dienstfahrzeug - der AG darf nach Vorstrafen betreff Verkehrsdelikten,
Trunkenheit am Steuer fragen.
Oder: Ergo-Stelle mit Kassen/Bargeld-Verwaltung - der AG darf nach Vorstrafen betreff Betrug/Diebstahl/
Unterschlagung fragen.
Du solltest tatsächlich zunächst prüfen lassen, was zum Zeitpunkt deines Examens
noch im FZ vermerkt ist. Und selbst wenn die Behörde ihren Stempel unter die Berufsurkunde
setzt (trotz Vorstrafen) kann es eben bei der Arbeitsplatzsuche zum Problem werden...

LG, chipchap
15. Februar 2013 16:08 # 8
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 386

'Wir hatten einen solchen fall bei uns in der Klasse... Also das Führungszeugnis muss iwrklich Lupenrein sein... Es ist auch egal obs irgendetwas ist was gar nichts mit der Tätigkeit als Ergo zu tun hat... wie zum Beispiel Führerschein vergehen die als Straftat gelten.
Bei uns in der Klasse hat die betreffende Person einen "vorzeitige Tilgung" beantragt. Sodass die Einträge bzw der Eintrag vorzeitig gelöscht wurde. Allerdings kann ich dir nicht sagen unter welchem umständen dies passiert. Vll mal informieren ob dies für dich infrage kommt
17. Februar 2013 12:33 # 9
Registriert seit: 03.02.2013
Beiträge: 2

Geändert am 18.02.2013 20:04:00
huhu,
also ich kann dich insofern beruhigen dass ich früher auch "polizeilich geführt" wurde
. Dinge die du auf demos...getan hast, aber nicht zur verurteilung gekommen sind, wirst du zwar bei jedem gerichtsverfahren wieder unter die nase gerieben bekommen, sie erscheinen aber nicht im polizeilichen führungszeugnis!!!auch nicht im erweiterten;-)musste das auch mal beantragen, ich bin allerdings wie gesagt: nie verurteilt sondern NUR angeklagt gewesen!!
man kann eine einsicht ins polizeiliche führungszeugnis beantragen und auch nach (ich glaube)5jahren eine Löschung der angaben durchführen! frag vielleicht mal beim EA(Ermittlungs Ausschuss) nach die müssten sich mit sowas auskennen.
viel erfolg weiterhin
lg krischtl
1. März 2013 19:16 # 10
Registriert seit: 05.12.2004
Beiträge: 7

Ich möchte mal die Frage von einer ganz anderen Seite betrachten:
Strafvollzug orientiert sich am Resozialisierungsgedanken. Das heißt, wenn die Prognosen zur Rehabilitation gut sind und eine gesellschaftliche Integration erfolgreich erscheint, sollte auch was zu machen sein mit dem Führungszeugnis. Delikt und evtl zukünftiges Risiko eines exkriminellen Ergos werden sicher in einem Kontext gesetzt. Eine informelle Beratung bei einem Anwalt (20 - 50 €), beim Amtsgericht (kostenlos) oder bei einer Resozialisierungsstelle (Bewährungshilfe) des nächstgelegenen Knasts könnte schon einiges klären. Telefonisch mal vor Ort recherchieren. Im Google gibt es viele Irrtümer.
Vielleicht hilft auch EU-Recht, mit dem man dem deutschen Recht mal auf die Finger haut.
Zu anstrengend? Fínde ich nicht. Wenn Ergo der Traumberuf ist, dann bitte dafür kämpfen.
Schöner Nebeneffekt: Wenn man sich durch Recht und Gesetz durcharbeitet und mit Verwaltungen im Strafvollzug, bei Gericht oder einem dort ansässigen Sozialdienst spricht, weiß man nach einiger Zeit, wo Barrieren sind und wie man seine Interessen durchsetzt. Später hat man neben den Ergo-Kompetenzen auch Kompetenzen in Fragen zur Inklusion, zum persönlichen Budget und erkennt manche Strategie, wie den Hilfesuchenden manche Informationen vorenthalten werden.
Viel Erfolg! Nur zu, es gibt noch nette Leute im Sozialdienst und der Bewährungshilfe. Falls andere Erfahrungen bestehen, bitte die "Festplatte" löschen. Das sind Mind-Fucks.
PS: Ich arbeite im Maßregelvollzug - habe aber zum Strafvollzug und zur Resozialisierung nur gesundes Halbwissen.
1. März 2013 20:17 # 11
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo!
Ich musste für die Ausbildung das Führungszeugnis beilegen und um für das Examen zugelassen zu werden, musste ich das Erweiterte Führungszeugnis vorzeigen. Und beide mussten Lupenrein sein. Daher kannst du dann leider keine Ergotherapeutin werden. ::unsure::
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
4. März 2013 11:32 # 12
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 04.03.2013 12:07:00
Hallo Regentropfen,

ich kann kukdiehe nur zustimmen. Das musste ich auch. Bei unserer Klasse war das kein Problem, da dort keiner irgendwas in seinen Zeugnissen drinstehen hatte.
In einer Klasse über uns war das allerdings auch ein Problem. Ein Mädchen hatte wohl was drin stehen und wurde daher nicht zur Prüfung zugelassen. Daher hatte sie 2 1/2 Jahre vollkommen verschenkt. Das ist echt bitter und ich finde, die Ergoschulen haben für das hohe Ausbildungsgeld, was sie bekommen, die verdammte Pflicht, potenzielle Schüler ordnungsgemäß daraufhin zuweisen! In ihren Infobroschüren, auf den Internetpräsenzen usw.! Da sehe ich eindeutig das Problem.


Tut mir wirklich leid, aber sieh dich doch mal nach anderen Berufen um, die da vielleicht noch in Frage kämen (ich kenne die Bedingungen von denen allerdings nicht):

- Soziale Arbeit/Sozialpädagogik (Studium) -> vielleicht ist das bis zum Abschluss dann verjährt und rausgestrichen... kA?
- Sozialhelfer/in / Sozialassistent/in (betriebl. Ausbildung)

- Ein handwerkliche oder anderweitige betriebliche Ausbildung (Tischler, Koch, Medienegstalter, Gärtner) und dann eine therapeutische Zusatzqualifikation erwerben -> so könntest du als Arbeitstherapeutin arbeiten ohne die ET-Ausbildung gemacht zu haben, z.B. in WfBs, JVAs, Psychiatrien (Tageskliniken, Rehakliniken), geschlossene Psychiatrien/Forensik, sonstige Einrichtungen für berufliche Integration/Rehabilitation, Arbeitsämter etc.

- Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (betriebl. Ausbildung beim Arbeitsamt/ARGE -> kommt drauf an worauf du dich innerhalb der Ausbildung spezialisierst, ob ALG I, II oder Hartz IV)

- Kunsttherapeut/in (akademisch -> Selbstzahler)

- Musiktherapeut/in (akademisch -> Selbstzahler)

- Heilpraktiker/in Psychotherapie (akademisch -> Selbstzahler) - würde ich eher von abraten.


Viel Glück!
Motte
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
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