Registriert seit: 18.11.2004
Beiträge: 17
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Hallo, wer kann mir sagen, wie sich das richtig verhält: habe für meine Angestellten ein Auto für Hausbesuche und Geschäftsfahrten bereitgestellt, jetzt hat meine Angestellte einen Unfall gehabt, Sachschaden am Auto 2000 Euro. Andere waren nicht beteiligt. Klar ist mir, das ich den Autoschaden zahlen MUSS. Aber was ist mit dem Verkehrsschild dass dabei gelitten hat und deswegen ein neues hingestellt werden musste?? Kosten 270 Euro, die laut meiner Angestellten ich ebenso begleichen muss, stimmt das? Vielen Dank schon mal.
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
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Der Unfall ist ja sicher von der Polizei aufgenommen worden? Dann sollte klar sein, ob sie den Unfall mit leichter, mittelschwerer, oder schwerer Fahrlässigkeit verursacht hat. Danach sollte sich auch richten, ob die Angestellte den Schaden voll, zur Hälfte oder garnicht übernehmen muss. Außerdem sollten solche Fragen im Nutzungsvertrag geregelt sein, der für die Nutzung des Dienstwagen abgeschlossen wird. Ist der Dienstwagen Vollkasko-versichert?
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927
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Fremdschäden sind doch Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Falls Sie den Schaden zur Vermeidung der Höherstufung selbst übernehmen wollen, dürfen Sie das natürlich. Mehrkosten bei Versicherung (oder wahlweise den Schaden) tragen Sie als Auftraggeber der Dienstfahrt - Einschränkung siehe chipchap.
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Registriert seit: 18.11.2004
Beiträge: 17
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Hallo, vielen Dank für die Antworten, hab das jetzt bezahlt. Seufz. Werde aber gleich Zusatzregelungen im Vertrag machen. Straßenschilder, wer denkt denn auch an so was.... Wie handhabt Ihr das eigentlich? Wie würde das eigentlich laufen, wenn das mit dem Privatauto passiert wäre? Wenn es da eine Höherstufung der Versicherung geben würde, müsste ich dann diese für den Arbeitnehmer bezahlen? Viele Grüße
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Würde der AN mit Privat-PKW fahren, gilt hier rechtlich das Gleiche: grundsätzlich haftet der AG (weil Dienstfahrt) für alle Schäden am PKW des AN, auch bei Eigenverschulden des AN. Wie bereits oben erklärt, gibt es dann die Staffelung nach der Höhe der Fahrlässigkeit des AN. Deshalb sollten immer alle Unfälle bei Dienstfahrten von der Polizei aufgenommen werden. Um sich hier abzusichern, kann der AG eine Dienstreisekasko-Versicherung für die Privat-PKW seiner AN abschließen. Dann haftet der AG nicht mehr persönlich für alle Schäden.
Leichte Fahrlässigkeit wie z.Bsp. Unachtsamkeit durch Terminstress, Parkplatzsuche (AG haftet) Mittlere Fahrlässigkeit wie zu geringer Abstand zum Vorder-Fahrzeug z.Bsp. (AG und AN haften 50/50) Grobe Fahrlässigkeit wie z.Bsp. erheblich erhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer. (AN haftet voll selbst)
Für die Schäden an Dritten (andere PKW, Zäune/Strassenschilder) trägt sowieso die KFZ-Versicherung die finanzielle Regelung.
Dem AN wird in der Regel für die Nutzung des Privat-PKW für Dienstfahrten eine km-Pauschale von 0,30 Euro gezahlt. Auslagenerstattung = steuerfrei für den AN. Einen Beispiel-Nutzungsvertrag kann man beim DVE bekommen.
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Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976
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Es ist unrechtmäßig irgendwelche Zusatzregelungen für den AN im Vertrag festzuhalten (Straßenschilder), dies ist Sache der KFZ-Haftpflicht, wenn sie eine Regung ohne deren Zutun wünschen ist das allein ihre Entscheidung und nichr auf den AN umzuwälzen! Mit 30 Cent den AN abzuspeisen ist bei den heutigen Preisen für Sprit, Versicherung, Reifen, Verschleiß etc. sowieso so als ob der AN noch Geld mitbringen soll um Arbeiten zu dürfen!
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
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Registriert seit: 18.11.2004
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Also ich habe nichts davongeschrieben irgendwas auf den AN abzuwälzen sondern man sollte die nutzungsbedingungen konkretisieren, dass keine Fragen mehr aufkommen! Abgesehen davon hab ich genau deswegen ein Geschäftsauto wegen der Abnutzung und den 0,30 schließlich wollte ich meinen Angestellten was Gutes tun!
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Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976
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Zitat / Camille hat geschrieben:Also ich habe nichts davongeschrieben irgendwas auf den AN abzuwälzen sondern man sollte die nutzungsbedingungen konkretisieren, dass keine Fragen mehr aufkommen! Abgesehen davon hab ich genau deswegen ein Geschäftsauto wegen der Abnutzung und den 0,30 schließlich wollte ich meinen Angestellten was Gutes tun! Dann habe ich dich falsch verstanden. Tut mir leid!
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927
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Bei Nutzung des Privat-PKW ist die Höherstufung nicht dem AG anzulasten. Das ist ganz einfach deshalb Privatsache, weil die Schadensfreiheitsstufe eben Privatsache ist. (Ein Fahranfänger liegt bei 120% und eine "alte Häsin" vielleicht bei 40%)
Im übrigen beinhalten die meisten DiReiKaskos einen Selbstbehalt, alles andere wäre unbezahlbar. Und da darf es dann auch keine Diskussion geben, dass der SB ebenfalls vom Arbeitgeber zu tragen ist. Ausnahme natürlich wie von chipchap beschrieben.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
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Geändert am 14.05.2013 09:51:00
Hallo gross, so stimmt das nicht. Die Differenz von der aktuellen Einstufung zur Höherstufung ist definitiv AG-Sache. Der AN kann dies mit Erfolg einklagen. Ohne Dienstfahrt wäre der Unfall und mit Dienstreisekaskoversicherung eine Höherstufung nicht erfolgt. Der Anlass der Fahrt bestimmt in erster Linie die Haftung. Erst danach interessiert ein Mitverschulden des MA. Darum an alle Mit-PI => eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen. Macht ihr es nicht, tragt ihr die Kosten. MfG falladar
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