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Ist der Anspruch auf ALG 1 sicherbar

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22. Juni 2013 15:10 # 1
Registriert seit: 12.02.2013
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 5

Geändert am 22.06.2013 15:11:00
Hallo,

derzeit bin ich noch im Job und beginne demnächst die Ausbildung zur Ergo.

Eigentlich war der Plan vor Ausbildungsbeginn kurz ALG 1 zu beantragen, mich 3 Jahre abzumelden zwecks Ausbildung und nach der Ausbildung potentiell auf das ALG 1 zurückgreifen zu können, falls noch kein Job da ist.
Bei einem maximal vierjährigen Auslandsaufenthalt ist genau das auch kein Problem...


Inzwischen habe ich gelesen, dass man nach einer schulischen Ausbildung als Selbstzahler seinen Anspruch verloren hat. Stimmt doch, oder?

Weiß jemand, wie es ist wenn man die Ausbildung abbrechen will oder muss, weil es z.B. zu viele Krankheitstage gibt etc.? Ist der Anspruch auf ALG 1 dann auch weg??

Kann man als Berufsschüler dem Verlust entgegenwirken, in dem man sich freiwillig gesetzlich Arbeitslosversichert? (Selbständige können das für ca. 30 Euro im Monat und hat sich in meinem Umfeld schon manchesmal als sehr wichtig erwiesen.)

Falls sich damit jemand auskennt, wäre das sehr hilfreich!

Viele Grüße
MoveOn
22. Juni 2013 20:04 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 22.06.2013 20:06:00
das ist sehr speziell..
ich weiß nur, das arbeitslosengeldansprüche 4 jahre lang gelten..
ob das bei selbstzahlern anders ist, weiß ich nicht.

ich würde dir dringend raten, dich mit dieser frage an ein arbeitslosenforum zu wenden..
über suchmaschine leicht zu finden.
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