Geändert am 22.06.2013 15:11:00
Hallo, derzeit bin ich noch im Job und beginne demnächst die Ausbildung zur Ergo. Eigentlich war der Plan vor Ausbildungsbeginn kurz ALG 1 zu beantragen, mich 3 Jahre abzumelden zwecks Ausbildung und nach der Ausbildung potentiell auf das ALG 1 zurückgreifen zu können, falls noch kein Job da ist. Bei einem maximal vierjährigen Auslandsaufenthalt ist genau das auch kein Problem... Inzwischen habe ich gelesen, dass man nach einer schulischen Ausbildung als Selbstzahler seinen Anspruch verloren hat. Stimmt doch, oder? Weiß jemand, wie es ist wenn man die Ausbildung abbrechen will oder muss, weil es z.B. zu viele Krankheitstage gibt etc.? Ist der Anspruch auf ALG 1 dann auch weg?? Kann man als Berufsschüler dem Verlust entgegenwirken, in dem man sich freiwillig gesetzlich Arbeitslosversichert? (Selbständige können das für ca. 30 Euro im Monat und hat sich in meinem Umfeld schon manchesmal als sehr wichtig erwiesen.) Falls sich damit jemand auskennt, wäre das sehr hilfreich! Viele Grüße MoveOn
|