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Diskussionsforum

Ziffer 12.1 bei BG-Verordnungen

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13. August 2013 19:28 # 1
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 25

Liebe Kollegen,
in der Preisliste bezüglich der BG-Verordnungen gibt es die Ziffer 12.1. Ich habe jetzt nicht den Originaltext hier, aber so wie ich diese Ziffer verstehe, steht diese für die Anamnese und Funktionsanalyse sprich also den Befund, den wir ja bei jedem Patienten automatisch machen. Von daher müssten wir Praxisinhaber ja bei jeder BG-Erstverordnung diese Position bezahlt bekommen. Das sind ca. 20 €.
Das Problem ist, diese Ziffer ist auf der Rückseite der Verordnung nicht aufgeführt und erklärt. Ich habe noch nie eine Verordnung gesehen, die diese Ziffer enthielt. Ich bin noch nicht so lange Praxisinhaberin und möchte gerne von euch wissen, ob mein Gedankengang bis hierher stimmt. Bis jetzt habe ich es so gemacht, dass ich die VO zum Ändern an die Arztpraxis zurückgeschickt habe, und die haben diese Ziffer auch nachträglich noch draufgeschrieben. Ich habe noch kein solches BG-Rezept abgerechnet, deswegen weiß ich jetzt nicht, ob es funktioniert hat und ich diese 20 Euro auch bekomme.
Aber: Das kann doch nicht sein, dass ich jetzt bei jeder BG-Erstverordnung den Ärzten hinterhertelefonieren muss? Warum steht das denn nicht hinten drauf? Das ist doch irgendwie gemein, oder?

Danke für eure Antworten.
ivy
14. August 2013 07:34 # 2
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Hey,

ich rechne das bei jeder Erst-VO mit ab. Bis ging immer alles klar, egal obs vorne oder hinten mit drauf steht...

Grüße
14. August 2013 08:42 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Diese Position kann einmalig bei jeder Erstverordnung zusätzlich, ohne ärztliche Anordnung, abgerechnet werden. Dies wird wie bei den GKV und PKV gehandhabt. Hier wird diese Abrechnungsposition auch nicht "verordnet". Eine Erstverordnung löst diese Position automatisch aus. Die Berichtsposition muss bei der BG jedoch, seit der Einführung der neuen Vordrucke, ärztlicherseits direkt angefordert werden.

MfG falladar
15. August 2013 09:45 # 4
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 25

@ Regneg:
Du schreibst das also einfach handschriftlich mit drauf? Oder muss das gar nicht sein und es wird einem automatisch überwiesen?

Danke
15. August 2013 09:48 # 5
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

nicht handschriftlich, Theorg macht das automatisch wenn ich die Rezepte taxiere. Man kann das sicher auch handschriftlich mit draufschreiben...einfach unter die 11.1 oder was auch immer noch die Position für die Funktionsanalyse und fertig.
15. August 2013 14:30 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn Theorg diese Position automatisch in die Rechnung einfügt, dann mußt du diese Position auch vorher in Theorg (oder welches Abrechenprogramm auch immer) eingegeben haben. Die neuen BG-Rezepte (DIN A4) werden nicht mehr taxiert - dies ist nicht mehr vorgesehen/nicht mehr möglich.

Ganz allgemein:

Wenn du eine BG-Rechnung schreibst, nimmst du bei der Erstverordnung die Position "Funktionsanalyse/Anamnese" zusätzlich hinzu. Bei den Folgeverordnungen kannst du diese Position, wie auch bei den PKV- und GKV-Verordnungen, nicht mehr anführen.

MfG falladar
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