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Eigenanteil von PatienInnen einziehen

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5. September 2013 12:15 # 1
Registriert seit: 02.12.2009
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Beiträge: 20

Guten Tag zusammen,

Meine PI hat beschlossen, dass der Eigenanteil bei GKV-Pat. künftig von mir als FM einzuziehen ist. Da ich fast ausschließlich demente Pat. habe, läuft das alles aufwändig über deren Betreuer, und zwar unbar. Die PI erwartet, das Geld dann bar von mir zu bekommen. Ein großer zusätzlicher Aufwand für mich und das für gerade mal 65 %, die ich ihr laut unserem Vertrag in Rechnung stelle.
Wie wird das in anderen Praxen gehandhabt?
Gruß,
emmi
5. September 2013 12:23 # 2
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Naja, aus meiner Sicht (PI) hast Du auch die Verantwortung für die Eigenanteile der von Dir behandelten Patienten zu tragen.
Der PI stellt Dir ja nur die Möglichkeit zur Verfügung über ihn / seine Praxis abzurechnen. Warum sollte dann der Anteil an Bürokratie für "Deine" Patienten an ihm hängenbleiben...?
BV
5. September 2013 12:30 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 05.09.2013 12:30:00
das du, als FM (sehr schön dein begriff "freilaufende" im anderen thread ::laugh:: )die Zuzahlungen selbst einziehst, ist üblich (und korrekt).
ihr macht allerdings m.m. nach einen schritt zuviel bei eurem konstrukt: der PI will das geld in bar von dir haben.
warum einfach, wenns auch kompliziert geht?!

wir haben es - über jahre - so geregelt, das die ZZ-summe (egal, ob schon eingenommen oder noch zu erwarten), vom gesamthonorarbetrag der rechnung direkt abgezogen wurde. fertig!
5. September 2013 12:57 # 4
Registriert seit: 02.12.2009
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 20

Hallo BV,
danke für die schnelle Antwort.
Nun, 35% sind kein Pappenstiel, oder? Dafür dass ich weder Räume noch Material nutze, allen Briefwechsel incl Papier, Druckerpatronen, Porto selber führe und zahle...
Ich arbeite ja im Auftrag der Praxis, denn diese ist Vertragspartner der GKVen. Falls eine Zuzahlung nicht geleistet wird, wird einmal schriftlich gemahnt, offensichtlich nun auch durch mich -?-, dann geht das Inkassorisko angeblich auf die Krankenkasse über.
Aber: diese behält den Eigenanteil beim Bezahlen der erbrachten Ergoleistung an die Praxis direkt ein! So bereits geschehen, als unklar war, ob jmd wg Chroniker-Regelung schon für das laufende Jahr befreit ist oder nicht.

Für die PI regelt die Abrechnungsfirma all diese Dinge. Ich bin aber meine eigene Sekretärin und was ich an Zeit in derlei Verwaltungsaufgaben stecken muss, kann ich nicht an Behandlungszeit erbringen.
Bis jetzt ist aber noch der gößte Teil der Zuzahlungen eingegangen und ich will die Sache auch nicht zu sehr aufplustern.
Interessant aber, auch mal von der anderen Seite draufzugucken.
Gruß,
emmi
5. September 2013 13:10 # 5
Registriert seit: 02.12.2009
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Beiträge: 20

Hallo saloia,
etwas genauer bitte::confused::.
Also: ich stelle meine geleistete Arbeit der PI in Rechnung und zwar pro Monat. Sie bzw ihre Abr-firma rechnet mit den Kassen ab, auch pro Monat, aber nur die bis dahin beendeten Rezepte. Mir ist klar, dass sie damit mir gegenüber in finanzielle Vorleistung tritt.
Die Zuzahlung wird ja zu Beginn der VO fällig.
Du bist selbst PI? oder freilaufend::wink::?
Stellst Du dann Deine Rechnung und führst die (hoffentlich) erhaltenen Eigenanteile dann als Minusposten an?
Ich möchte es auch so schlank wie möglich regeln, neige aber leider zur Umständlichkeit::tongue::.
Bitte um Hinweise. Vielen Dank.
Gruß,
emmi
5. September 2013 13:11 # 6
Registriert seit: 10.02.2005
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Beiträge: 654

Bei mir (PI) läufts so:

ich muss die Verordnung der freien Mitarbeiterin ja eh abrechnen. Also bekommt der Patient auch die Rechnung über den Eigenanteil von mir zugeschickt. Ist quasi ein "Abwasch" mit der Abrechnung. Die FM bekommt dann ihren Anteil an den Gesamtbehandlungskosten und fertig. Das ist für alle der einfachste Weg. Dein Praxisinhaber macht es unnötig kompliziert – für Dich und für sich selber auch. Und was soll das mit dem Bargeld? Braucht er das als Taschengeld oder was?

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
5. September 2013 13:21 # 7
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Beiträge: 20

Geändert am 05.09.2013 13:24:00
Hllo KW,
bei dieser Regelung ist der zeitliche Verzug groß, denn Du bekommst ja von Deinen FMs wahrscheinlich auch volle VOs zur Abbrechnung. Es ist aber für die Betreuenden, oft Verwandte, Bekannte und selber schon hochbetagt, einfacher zuzuordnen, wenn die Rechnung über ZZ zeitnah zum Ausstellungsdatum der VO erfolgt, also am Anfang der VO.
Aber ok, auch ein Weg, in einem Abwasch.
Danke für Rückmeldung.
Mal sehen, was noch so kommt.

Sorry, habe nicht genau genug gelesen. Du machst es so, wie es bei uns vorher auch lief. Wir füllten die Quittung aus mit VO-Datum und Betrag und PI hat dies dann an die Betr. versendet.
Wie prüfst Du als PI, ob und wann die Rechnungen auch bei Dir eingehen?
Gruß,
emmi
5. September 2013 14:20 # 8
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 05.09.2013 14:27:00
Zitat / KW hat geschrieben:
Bei mir (PI) läufts so:

ich muss die Verordnung der freien Mitarbeiterin ja eh abrechnen. Also bekommt der Patient auch die Rechnung über den Eigenanteil von mir zugeschickt.


jein..
das eigenverantwortliche einziehen der zuzahlung kann sein/ist ein (weiterer) beleg für die "gelebte selbständigkeit" als FM..
wenn du das für die FM übernimmst, kann das schnell als "negativ", im sinne von: "der erledigt zusätzliche arbeit FÜR die FM, die also ist die nicht ganz selbständig" ausgelegt werden.

@emmi- ich bin/war FM seit 2005
monatliche abrechnung ist mir schnell zu umständlich geworden. ganz abgearbeitete VOs statt stückelage einreichen ist (für mich) wesentlich einfacher und übersichtlicher- man muss natürlich länger aufs geld warten
der ZZbetrag wird dann von mir direkt und im ganzen (also zu 100%) vom honorarbetrag abgezogen.
wieviel zuzahlung dabei war, wird bei jedem posten, also jeder (fertigen und ZZpflichtigen) VO extra nochmal von mir angeführt
beispiel: der eigentliche honorar- =rechnungsbetrag beträgt 874,-. das wäre das geld, was mir prozentual "zusteht"
ich habe aber zweimal ZZ von (sagen wir mal) 56,- eingenommen/berechnet.
das geld geht ja zu 100% an mich- entweder bar oder per überweisung. ich ziehe also vom gesamtrechnungsbetrag 112,- ab,weil ich das bereits habe(oder noch kriege) vermerke, warum und wieso und berechne als endsumme nur noch 762,-.
scheint mir sehr viel einfacher, gab bisher bei keinem PI probleme und ich agiere eindeutig "selbständig".

ps:65% für hausbesuche ::scared:: ?? das ist sehr wenig.
schon praxisbehandlungen werden "üblicherweise" mit 70% angerechnet. ich hoffe doch, das du wenigstens die hb-pauschalen/kmgelder zu 100% kriegst.

5. September 2013 15:12 # 9
Registriert seit: 02.12.2009
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Beiträge: 20

@saloia
Ah, langsam lichtet sich das Dunkel. Du gibst also als FM nur das pro Monat in Deiner Rechnung an die PI weiter, was abgearbeitet ist (sprich volle Rezepte). Richtig?
Das hat für PIs den Vorteil, dass sie nicht sooo lange in Vorleistung treten müssen.
Deine Art der ZZ-Regelung, gleich als Teil des Gehalts einbehalten, finde ich jetzt einleuchtend und praktisch.
Was, wenn ein Pat. nicht zahlt? Wer mahnt etc.?

HB-Pauschale berechne ich voll, das immerhin.
Gruß,
emmi
5. September 2013 17:54 # 10
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 06.09.2013 08:00:00
Zitat / emmi66 hat geschrieben:
@saloia
1. Du gibst also als FM nur das pro Monat in Deiner Rechnung an die PI weiter, was abgearbeitet ist (sprich volle Rezepte).
2. Deine Art der ZZ-Regelung, gleich als Teil des Gehalts einbehalten, finde ich jetzt einleuchtend und praktisch.
3. Was, wenn ein Pat. nicht zahlt? Wer mahnt etc.?
4. HB-Pauschale berechne ich voll, das immerhin.


1.das ist mir zu kompliziert formuliert. ich rechne nur und ausschließlich vollständig abgearbeitete VO ab. bedeutet gleichzeitig, das nicht zwangsläufig jeden monat eine rechnungsstellung erfolgt..
2. ::scared:: "gehalt"--> böses wort!! du bekommst als FM kein gehalt, sondern honorar!! großes "achtung" bei der wortwahl- durch kleine falsche begriffsnutzung, kann im ernstfall deine selbständigkeit be-, oder widerlegt werden!!
3. hatte ich tatsächlich in all der zeit nur einmal- ich habe dann gemahnt. letztlich und rein rechtlich/laut rahmenverträgen ist das aufgabe des zugelassenen= PI, aber ich war immer der meinung, wenn ich als selbständig gelten will, muss ich auch selbständig agieren. wenn es nicht geklappt hätte, hätte der PI= zugelassene in die bresche springen müssen, weil der laut rahmenverträgen "eigentlich" verantwortlich ist...
4. immerhin

5. September 2013 22:29 # 11
Registriert seit: 10.02.2005
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Beiträge: 654

Ob die Rechnung bezahlt wurde, sehe ich beim Abfragen der Daten beim Onlinebanking bzw. am Kontoauszug. Ich habe mit der FM abgemacht, dass sie spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Verordnung und ihrer Rechnungstellung ihren Anteil bekommt. Damit trete ich auch in Vorleistung, aber das tut mir nicht weh.

Zum Glück hat sie noch andere Jobs, sodass ich nicht der einzige Auftraggeber bin, sodass Scheinselbstständigkeit kein Thema ist. Und selbst, wenn diese Abrechnungsstrategie ein Indiz dafür wäre – wer will das überprüfen? Naja, vielleicht der NSA-Beamte, der hier mitliest und die Daten den deutschen Behörden verkauft...

LG Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
8. September 2013 15:01 # 12
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Geändert am 08.09.2013 15:03:00
Hallo saloia,
Du sagst:
"2. ::scared:: "gehalt"--> böses wort!! du bekommst als FM kein gehalt, sondern honorar!! "

Klar, war auch schon als Angestellte unterwegs, erhalte jetzt natürlich "Honorar" (verwandt mit Honorieren, =würdigen..., naja. Danke für die Idee des gleich Einbehaltens, ist auch ein Weg.
Rest in PN

Gruß,
emmi
8. September 2013 15:21 # 13
Registriert seit: 02.12.2009
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Beiträge: 20

Danke BV, KW und saloia
für den Einblick in Eure Prozedur. Ist jeweils auch ein Weg.
@ BV:
Du hast wohl recht und ich hänge hin und wieder wohl noch im Angestellten-Denken. Höchste Zeit, das zu ändern!
Merci Euch Dreien.
Gruß,
emmi
8. September 2013 15:34 # 14
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Danke BV, KW und Saloia
für den Einblick in Eure Prozedur.
@BV Wahrscheinlich hast Du recht, ich bin hin und wieder noch im Angestellten-Denken. Höchste Zeit, dies abzustellen.
Gruß,
emmi
8. Oktober 2013 21:08 # 15
Registriert seit: 28.02.2012
Beiträge: 49

Ich machs auch wie Saloia.
Rechnung an den PI erst nach vollem und komplett abgearbeitetem Rezept, abzüglich der Prozente auf die Behandlung (HB und andere Pauschalen gehen zu 100% an mich) und abzüglich der Zuzahlung. Gezahlt wird dann je nach Vereinbarung des Zahlungszeitraumes.
Die Zuzahlung kassiere ich bar oder via Überweisung nach Rechnung an die Betreuer.
Meistens gebe ich die Zuzahlungsrechnung schon am Anfang des Rezeptes mit. Sobald ich ein neues Rezept in der Hand habe, bastel ich die Zuzahlungsrechnung mit zügigem Zahlungsziel. Falls doch mal ein Rezept weniger Einheiten als geplant hat, erstatte ich natürlich den Zuzahlungsanteil wieder zurück.
Das ist mir sorum lieber als hinterher zu bangen ob überhaupt gezahlt wird oder nicht.
Falls es mit der Zuzahlung dennoch mal Probleme geben sollte gibts ne Info an den PI und dann regelt das die Kasse und ich bringe diese natürlich nicht in Abzug.

Eine monatliche Abrechnung klingt zwar anfangs durchaus attraktiv, ist aber in meinen Augen vieeeel mehr Arbeit für alle Seiten.
Außerdem geht man bei Rezeptvollabrechnung nur am Anfang eine Rezeptlänge leer aus, danach fließt ja das Geld wieder regelmäßig.
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