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Was muss auf einer Privatverordnung stehen?

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16. September 2013 19:48 # 1
wuschel5
wuschel5
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 32

Hallo liebe Kollegen.

Was muss eigentlich auf einer Privatverordnung alles stehen?
Reicht Diagnose und 10 x Ergotherapie 3-mal im Hause oder muss hier der Arzt noch das Heilmittel ergänzen z. b MFB oder SPB.

Bitte um Hilfe

lg
K. H
16. September 2013 22:53 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn der Patient die Verordnung mit seiner PKV rechtssicher abrechnen will, sollte er u.a. darauf achten:

- Der behandelnde Arzt muß eindeutig erkennbar sein.
- Patientendaten müssen eindeutig sein.
- Fachrichtung (Ergo/Physio/Logo) muß eindeutig sein.
- Heilmittel (MFB/SPB/PFB/...) und deren Anzahl und Frequenz muß eindeutig sein.
- HB muß, wenn verordnet, eindeutig erkennbar sein.
- Arztpraxisstempel und Arztunterschrift müssen vorhanden sein.

Wenn du mit einer mangelhaften Verordnung arbeiten willst, solltest du den Patienten jedoch auf die evtl. vorhandenen Ausstellungsfehler hinweisen und den damit verbundenen Abrechnungsrisiken mit seiner PKV. Um so genauer und eindeutiger die Verordnung ausgestellt wurde, um so eher bekommt der Patient die entstandenen Kosten auch erstattet (je nach abgeschlossenen PKV-Vertrag). Ist das Heilmittel nicht angegeben, kann die PKV die für sie günstigste Variante erstatten (z. B. MFB statt SPB) oder die Notwendigkeit z.B. eines HB nicht anerkennen. Ist die Fachrichtung nicht eindeutig, kann eine komplette Kostenerstattung verweigert werden.
Dir kann es vielleicht erst einmal egal sein, ob die Verordnung korrekt ausgefüllt ist. Du hast einen direkten schriftlichen Behandlungsvertrag (solltest du haben) mit dem Patienten abgeschlossen und die Rechnung geht direkt an den Patienten. Ob er jedoch wieder kommt und dich weiter empfiehlt, wenn er mit der Abrechnung bei seiner PKV Probleme bekommt, glaube ich eher nicht.

MfG falladar

(Ich hoffe, die Rechtschreibfehler halten sich in Grenzen.)
17. September 2013 08:59 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

siehe @falladar und nochmal sehr eindringlich der hinweis auf eine behandlungsvereinbarung mit dem patienten.
hier gehört auch ein passus rein, das seine kasse evtl nicht alles zahlt und er für die gesamtzahlung zuständig ist!! das spart viele nachträgliche diskussionen.
dein vertragspartner ist der patient- nicht dessen kasse und das muss sowohl dir, als auch dem patienten klar sein.

19. September 2013 20:54 # 4
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo ins Rund,

ist keine andere Differenzierung außer "Ergotherapie" angegeben (also kein SPB MFB) gehen die privaten Kostenträger von der günstigsten Form der Ergotherapie, also MFB aus.

Lieben Gruß,

kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
19. September 2013 23:42 # 5
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

hallo, känguru- siehe auch schon bei falladar ;)

22. September 2013 21:58 # 6
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Zitat / kaenguru hat geschrieben:
Hallo ins Rund,

ist keine andere Differenzierung außer "Ergotherapie" angegeben (also kein SPB MFB) gehen die privaten Kostenträger von der günstigsten Form der Ergotherapie, also MFB aus.

Lieben Gruß,

kaenguru


Hi,

.... nein das tun sie nicht. Im schlimmsten Fall zahlen sie nicht... "Rätselraten" welches HM könnte denn der Arzt wirklich gemeint haben... ist es das HM welches der Therapeut in Rechnung setzt???
Hatte selbst mal so einen Fall, allerdings wies ich die Pat. auf das fehlende HM auf der VO hin. Diese meinten: " Unsere PKK zahlt alles, wir hatten noch NIE Probleme." Ich war froh einen handfesten Behandlungsvertrag zu haben. Sicherlich tats mir leid, doch bei der darauf folgenden VO wurde die Pat. achtsamer.

Viele Grüße
von Grit
Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
KIT-Ergotherapeutin

D- 31675 Bückeburg
A- 5541 Altenmarkt

IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit)
KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie

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