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Verordnungsfrage ....

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10. Oktober 2013 17:21 # 1
wuschel5
wuschel5
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 32

Hallo liebe Kollegen.

Habe eine dringende Frage was Verordnungen angeht.

Ein Patient von mit hat momentan eine Verordnung außerhalb des Regelfalles.
Nun hat der Arzt das Heilmittel von SPB auf MFB geändert.

Frage:

Wird die Verordnung nun durch die Änderung des Heilmittels wieder eine Erstverordnung oder bleibt die Verordnung außerhalb des Regelfalles?

LG
Ergo 
::unsure::
10. Oktober 2013 17:22 # 2
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Nur, wenn sich die Diagnose ändert, ist es wieder eine Erstverordnung.
10. Oktober 2013 17:27 # 3
wuschel5
wuschel5
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 32

Danke für die schnelle Antwort

Misst jetzt habe ich n Problem.

Ist das Schlimm wenn ich nun auf Erstverordnung weiter mache?

10. Oktober 2013 17:41 # 4
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Hey,
die Verordnung muss außerhalb vom Regelfall ausgestellt sein mit entsprechender Begründung. Eine Erst VO ist es nur bei Änderung der Diagnose oder einer Behandlungsunterbrechung von mind. 12 Wochen. Also die ein oder andere KK würde es vielleicht "schlimm" finden. ::wink::
10. Oktober 2013 20:23 # 5
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 10.10.2013 20:51:00
wenn du es nicht "schlimm" findest, das dir evtl die gesamte verordnung abgesetzt wird, ist es nicht "schlimm", wenn du so weitermachst....................

ps: was steht denn nun auf der geänderten VO? immer noch VadR? das kann ich aus deinem beitrag nicht eindeutig erlesen..
15. Oktober 2013 11:46 # 6
Registriert seit: 21.07.2013
Beiträge: 7

Seit dem 01.07.2013 wurden die Heilmittelrichtlinien mit einer Vereinbarung zwischen Ärzten und KV dahingehend ergänzt: Wenn eine Beeinträchtigung oder Krankheit gemäß besonderer ICD -10 der WHO zu Grunde liegt, wird es zu einer Langzeitverordnung, die nicht mehr außerhalb des Regelfalles genehmigt werden muss.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel_praxisbesonderheiten/Heilmittel_Anlage_2_Indikationen_mit_langfristigem_Heilmittelbedarf_12112012.pdf
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