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Verordnung richtig ausgestellt?

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16. Dezember 2013 15:18 # 1
Registriert seit: 16.12.2013
Beiträge: 3

Hallo zusammen, ich möchte mich kurz vorstellen, ich bin Mama eines 6jährigen Sohnes. Wir wohnen im Rhein-Main-Gebiet und hatten bislang mit Ergotherapie nichts zu tun und sind absolute Anfänger.

Da mein Sohn einige Probleme mit der Feinmotorik hat, zB Stifthaltung (er ist im August in die Schule gekommen), haben wir uns auf Anraten der Lehrerin Ergotherapie verschreiben lassen vom Kinderarzt.

Auf der Verordnung steht Indikationsschlüssel "EN1", ICD-Code R29 2G, Diagnose mit Leitsympthomatik steht nur "Feinmotorikstörung"

Die Therapeutin sagt nun sie bekommt das nicht bezahlt, weil die Leitsympthomatik fehlt. Der Kinderarzt sagt er hat das nach Maßnahmenkatalog erstellt, das reiche aus, er fügt der Verordnung nichts mehr hinzu.
Hab nun noch die Krankenkasse angerufen (KKH), auch die sagen es würde alles abrechnungsrelevante auf der Verordnung stehen. Die Therapeutin weigert sich nun die Therapie fortzuführen, bevor die VO nicht umgeschrieben ist.

Ich bin nun total durcheinander zumal ich nach 4maliger Behandlung schon merke das sich die Stifthaltung und die Feinmotorik im allgemeinen verbessert hat.

Könnt ihr mir was dazu sagen, wie sind eure Erfahrungen? Wer hat recht, wie gehe ich am besten vor?

Falls ich im falschen Unterforum gelandet bin bitte ich um Entschuldigung und bitte um entsprechendes Verschieben ::blush::

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Beste Grüße
Andrea
16. Dezember 2013 17:11 # 2
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo Andrea,
ist die Kollegin die Praxisinhaberin? Ansonsten dorthin den Kontakt suchen und erklären, was sie wissen...der Rest ist Sache dessen, der mit der KK abrechnet. Ich sehe das nicht so eng, da sich im Laufe einer Behnadlungsserie oft Änderungen ergeben, dann kann ich es im Bericht so darlegen, dass der Arzt etwas in meinem Sinne ändert. Ansonsten sehe ich mich Weisungsgebunden an das was er schreibt und rechne so ab. R29. irgendwas ist doch so verkehrt nicht, wenn ich den Katalog jetzt richtig im Kopf habe....::unsure::
viel Glück weiterhin...
Gruß Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
16. Dezember 2013 19:43 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Wenn die Mitarbeiterin der Krankenkasse bestätigt, dass alles korrekt ausgefüllt sei, sehe ich keinen Grund, mit der Behandlung nicht fortzufahren. Notfalls sollten Sie den Namen der Ansprechpartnerin bei der Kasse mit Durchwahlnummer notieren und der behandelnden Therapeutin geben.

Ich habe das Gefühl, die Mitarbeiterinnen der Ärzte geben auf der Verordnung etwas halbwegs passendes ein, denn da passt ja nun eh nicht viel rauf. Und die ICD-10-Codes sind für mich nur bürokratischer Mehraufwand und völlig aussagefrei.

Letztendlich entscheidend ist das, was der Therapeut mit den Patienten und den Eltern bespricht. Und dies kann er dann dem Arzt kommunizieren.

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
16. Dezember 2013 20:19 # 4
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Zitat / Schusseli hat geschrieben:
Hallo zusammen, ich möchte mich kurz vorstellen, ich bin Mama eines 6jährigen Sohnes. Wir wohnen im Rhein-Main-Gebiet und hatten bislang mit Ergotherapie nichts zu tun und sind absolute Anfänger.

Da mein Sohn einige Probleme mit der Feinmotorik hat, zB Stifthaltung (er ist im August in die Schule gekommen), haben wir uns auf Anraten der Lehrerin Ergotherapie verschreiben lassen vom Kinderarzt.

Auf der Verordnung steht Indikationsschlüssel "EN1", ICD-Code R29 2G, Diagnose mit Leitsympthomatik steht nur "Feinmotorikstörung"

Die Therapeutin sagt nun sie bekommt das nicht bezahlt, weil die Leitsympthomatik fehlt. Der Kinderarzt sagt er hat das nach Maßnahmenkatalog erstellt, das reiche aus, er fügt der Verordnung nichts mehr hinzu.
Hab nun noch die Krankenkasse angerufen (KKH), auch die sagen es würde alles abrechnungsrelevante auf der Verordnung stehen. Die Therapeutin weigert sich nun die Therapie fortzuführen, bevor die VO nicht umgeschrieben ist.

Ich bin nun total durcheinander zumal ich nach 4maliger Behandlung schon merke das sich die Stifthaltung und die Feinmotorik im allgemeinen verbessert hat.

Könnt ihr mir was dazu sagen, wie sind eure Erfahrungen? Wer hat recht, wie gehe ich am besten vor?

Falls ich im falschen Unterforum gelandet bin bitte ich um Entschuldigung und bitte um entsprechendes Verschieben ::blush::

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Beste Grüße
Andrea



Ich sehe das wie die behandelnde Therapeutin. Mir fehlt die Diagnose mit Leitsymptomatik. Die Diagnose ergibt sich aus dem ICD 10 code, der reicht allerdings nicht als Codierung sondern muss ausgeschrieben sein.
Google ich diesen Code, ergibt sich daraus folgendes:
Abnorme Reflexe...

Sehe ich den Heilmittelkatalog ein, muss bei EN1
folgendes stehen:

Funktionelle/Strukturelle Schädigung
der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination
der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
der kognitionsstützenden und höheren kognitiven Funktionen, wie: Aufmerksamkeit, Konzentration, Ausdauer, psychomotorisches Tempo und Qualität, Handlungsfähigkeit und Problemlösung einschließlich der Praxie

Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)
Einschränkung:
der Beweglichkeit, Geschicklichkeit
der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
in der zwischenmenschlichen Interaktion
im Verhalten

für mich passt die Diagnose nicht zur Leitsymptomatik, deshalb würde ich die VO nicht annehmen.
Wird allerdings der Arzt drauf hingewiesen und weigert sich die Vo zu ändern, muss das auf der VO Rückseite mit Datum vermerkt werden:
in etwa so
Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt wurde die Änderung der VO verweigert.
Fertig.
Das reicht aus.
http://www.therapaedia.de/publikation.html
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Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
16. Dezember 2013 20:22 # 5
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 16.12.2013 20:32:00
ich kenn mich ja nun bekanntermaßen mit "kinderbehandlungen" nicht aus, weil ich ausschließlich erwachsene behandel

wenn allerdings die VO nach ansicht der therapeutin nicht richtig ausgestellt ist, hätte sie auch die (so habe ich andrea verstanden) bisherigen 4 behandlungen gar nicht erst abgeben dürfen..
behandlungsbeginn erst bei vollständig HMRL konformer VO...(und das gilt für alle bereiche)
16. Dezember 2013 20:43 # 6
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Zitat / saloia hat geschrieben:
ich kenn mich ja nun bekanntermaßen mit "kinderbehandlungen" nicht aus, weil ich ausschließlich erwachsene behandel

wenn allerdings die VO nach ansicht der therapeutin nicht richtig ausgestellt ist, hätte sie auch die (so habe ich andrea verstanden) bisherigen 4 behandlungen gar nicht erst abgeben dürfen..
behandlungsbeginn erst bei vollständig HMRL konformer VO...(und das gilt für alle bereiche)



::thumbup::::thumbup::::thumbup::
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Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
16. Dezember 2013 21:43 # 7
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 32

Huhu!
Wir haben das Thema auch gerade in der Praxis und es ist wohl so, dass in Zukunft die Diagnose nicht mehr ausreicht. Es muss noch eine Leitsymptomatik auf dem Rezept stehen. Der Arzt hat das Rezept also richtig ausgestellt was die Diagnose angeht, er muss nur noch die Leitsymptomatik ergänzen. Die findet man so weit ich weiß im Heilmittelkatalog. Ich würde übrigens der Ergo sagen, dass sie bitte genau aufschreibt was ergänzt werden muss oder direkt mit dem Arzt in Kontakt tritt.

Leitsymptomatiken sind diese hier:
Einschränkung
1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit
2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
3. in der zwischenmenschlichen Interaktion
4. im Verhalten
16. Dezember 2013 22:19 # 8
Registriert seit: 16.12.2013
Beiträge: 3

Hallo Ihr, toll wie schnell man hier Antworten bekommt ::smile:: Danke!!

Ich werde am besten nochmal versuchen den Kinderarzt dazu zu bewegen, die VO zu ergänzen ... Das wäre der beste Weg, dann sind alle zufrieden (außer der Arzt..)
Herrje, was ein Heckmeck, vor Weihnachten hat man ja nichts anderes zu tun ::laugh::

Danke nochmals und schöne Grüße


16. Dezember 2013 22:26 # 9
Registriert seit: 16.12.2013
Beiträge: 3

@ Fergo: die Therapeutin hat ja mit dem Arzt telefoniert, aber er war wohl wenig kooperativ (Zeitmangel, Stress? - denn eigtl kenne ich ihn ganz anders) und er bestätigte ihr, das alles so seine Richtigkeit hat.
Ich weiß nun nicht wir oft er Ergo verordnet, seit der Gesundheitsreform ist das wohl alles nicht mehr so einfach.

Haben Ärzte dafür ein Budget oder wie läuft das eigentlich? Ihr merkt schon ich weiß gar nichts genaues über dieses Thema ...

Grüße Andrea

16. Dezember 2013 23:09 # 10
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 16.12.2013 23:14:00
Zitat / Schusseli hat geschrieben:

Herrje, was ein Heckmeck......


wenig kooperative ärzte und heckmeck sind unser alltag--- und nicht nur weihnachten nervt es...


edit: @fergo: eine leitsymptomatik ist seit jahr und tag pflicht auf der VO....
17. Dezember 2013 19:27 # 11
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Zitat / Fergo hat geschrieben:
Huhu!
Wir haben das Thema auch gerade in der Praxis und es ist wohl so, dass in Zukunft die Diagnose nicht mehr ausreicht. Es muss noch eine Leitsymptomatik auf dem Rezept stehen. Der Arzt hat das Rezept also richtig ausgestellt was die Diagnose angeht, er muss nur noch die Leitsymptomatik ergänzen. Die findet man so weit ich weiß im Heilmittelkatalog. Ich würde übrigens der Ergo sagen, dass sie bitte genau aufschreibt was ergänzt werden muss oder direkt mit dem Arzt in Kontakt tritt.

Leitsymptomatiken sind diese hier:
Einschränkung
1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit
2. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
3. in der zwischenmenschlichen Interaktion
4. im Verhalten



Das ist das was ich oben geschrieben habe ::rolleyes::
Aber
das was du schreibst ist allerdings so nicht richtig.::wink::
Der ICD 10 Code ist die codierte Diagnose. Sie ist nicht stimmig mit Störung der Feinmotorik
Deshalb ist die VO falsch ausgestellt.
Und nochmal: Der ICD 10 Code reicht nicht, er muss ausgeschrieben werden auf der VO +der entsprechenden Leitsymptomatik.
Eigentlich gar nicht so schwer ::thumbup::

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Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
18. Dezember 2013 22:12 # 12
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 32

Hallo!
Das ist ja lustig. Ich habe diesen ICD-10 Schlüssel auch schon häufiger zur der Diagnose Feinmotorikstörung auf dem Rezept gehabt und habe auch meine Chefinnen gefragt, weil das ja nicht stimmig ist. Die konnten mir da aber auch nicht weiterhelfen und die KK bezahlts scheinbar.
Bei uns sind die Diagnosen und die ICD-10-Codierung immer auf dem Rezept. Es fehlt nur meistens die Leitsymptomatik, aber da klären wir die Ärzte derzeit gerade auf, dass die das in Zukunft bitte mit raufschreiben.
19. Dezember 2013 06:54 # 13
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Meiner Erfahrung nach, hängt es bei Änderungen auch davon ab, wer wann mit wem spricht. Bei uns erledigt das eine jüngere verwaltungsangestellte. Sie hat den besten Draht zu den Damen in den Vorzimmern. Änderungen die Eltern verweigert wurden, sind dann durchaus möglich.

Eine Internistin stellt VO mit "Sensorische Störungen" und als Heilmittel "sensorische Übungen" aus. Die gehen bei den KK und bei Opta-Data durch! Sie will auch nix ändern.

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
19. Dezember 2013 09:18 # 14
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat / Fergo hat geschrieben:
Hallo!
Ich habe diesen ICD-10 Schlüssel auch schon häufiger zur der Diagnose Feinmotorikstörung auf dem Rezept gehabt und habe auch meine Chefinnen gefragt, weil das ja nicht stimmig ist.


DAS verstehe ich nun nicht: Wenn du jetzt selbst schreibst, das sei nicht stimmig ----- warum erklärst du (demnach wider besseres Wissen) in deiner ersten Antwort "der Arzt hat das Rezept also richtig ausgestellt, was die Diagnose angeht"

spätestens seit der HMRL 2011 MUSS eine Leitsymptomatik angegeben sein- wie kann man das als PI derart ignorieren, bzw so wenig Wissen über die für uns MASSGEBLICHEN Vorgaben haben...??

das die Kassen VO ohne Leitsymptomatik zahlen, mag sich zunächst so darstellen------ das böse Erwachen kann noch 4 Jahre später in Form von nachträglichen Absetzungen erfolgen! (gilt auch fürs @rapor`s "fall")

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