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Abrechnung Funktionsanalyse etc...

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9. Januar 2014 11:58 # 1
Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 37

Hallo!

Kann eine Funktionsanalyse immer abgerechnet werden, auch wenn "Therapiebericht nein" angekreuzt ist?

Und - wenn ich Verwaltungspauschale und Funktionsanalyse abrechne, muss dies auf der Rückseite der Verordnung irgendwo notieren werden?

Und - wenn ich Beratung zur Integration usw... abrechne, vermerke ich ja auf der Rückseite, beispielsweise bei der AOK, 3 Einheiten bei einer SPB mit dem GLEICHEN DATUM, richtig? Auch wenn Verordnungsmenge nur 1-2 mal angegeben ist?

Bitte nur diejenigen antworten, die es wirklich ganz sicher wiessen.

Danke schon mal!
„Liebe mich auch dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.“

unbekannt
9. Januar 2014 12:02 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

1) Ja.

2) Eigentlich: Nein. Kann man aber trotzdem machen, der Aufwand ist ja überschaubar.

3) Ja. Wir schreiben dann auf der Rückseite 3x SPI + 1x HBI. Bei der Abrechnung werden ja auch andere Positionsnummern angewandt, als die der "normalen" SPB und HB.

4) Bin mir sicher...

9. Januar 2014 13:53 # 3
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 96

Wir haben die Information von unserem Abrechnungszentrum erhalten, dass die Funktionsanalyse auf der Rückseite vermerkt werden muss und gegengezeichnet werden muss vom Patienten. So machen wir es schon ewig. habe mir für jedes Heilmittel und Funktionsanalyse Stempel machen lassen, dann hast du schnell alles fertig.::blush::
9. Januar 2014 13:57 # 4
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

s. gross
und achte auf die Leitsymptomatik!
Zitat / AOK hat geschrieben:
3 von 15
b. Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
Die Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erfolgt im Einzelfall im
Rahmen einer ergotherapeutischen Einzelbehandlung bei sensomotorisch/perzeptiven und
motorisch-funktionellen sowie ggf. bei psychisch-funktionellen Störungen. Diese Beratung
ist erforderlich, wenn als Leitsymptomatik Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die
Selbstversorgung und Alltagsbewältigung vorliegen, die zu Schwierigkeiten im häuslichen
und sozialen Umfeld führen.
Sie dient dazu, den Patienten zu befähigen, die in der laufenden Therapie erarbeiteten
Fähigkeiten in den Alltag zu transferieren, damit er die Grundbedürfnisse des täglichen
Lebens eigenverantwortlich erfüllen kann.
Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt die Analyse des häuslichen und sozialen Umfeldes
des Patienten, die Beratung und ggf. die Erstellung von Empfehlungen für eine aus
medizinischer Sicht notwendige Adaptation des Umfeldes an die vorhandenen
Einschränkungen des Patienten. Über die Beratung ist der verordnende Arzt zu
informieren.

Quelle: https://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/he/heilberufe/vertraege/ergotherapie/he_heilm_ergo_anl3.pdf
Grüße von

Maria2


9. Januar 2014 14:10 # 5
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

Hallo,

Funktionsanalyse muss vom Pat. bestätigt werden.

Achtung bei Beratung ins soziale Umfeld bei der AOK: 'Kinder können sich nicht selbst versorgen und ihren Alltag nicht alleine bewältigen' ( Zitat AOK ), daher wollen sie dies nicht bei Kindern bezahlen. Habe letztes Jahr 5 oder 6 Monate mit dem DVE zusammen gekämpft, dass die AOK mir einen TEIL gezahlt hat. U.a. mussten die Kinderärzte schriftlich bestätigen, dass sie die Beratung befürwortet haben.

Gruß,
Karlie
9. Januar 2014 14:32 # 6
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Geändert am 09.01.2014 14:36:00
Wo steht das mit der Funktionsanalysen-Unterschrift? Es handelt sich nach meinem Verständnis des Rahmenvertrags um eine Pauschale und nicht um eine konkrete Leistung unmittelbar am Klienten.

Welche AOK war das denn? Bei uns gibt es zum Glück keine Probleme. Zumal Kinder jeden Alters selbstverständlich einen Alltag haben und damit auch eine Alltagsbewältigung erforderlich ist. Ich würde bei einer entsprechenden Kürzung ganz sicher den (öffentlichen) Klageweg suchen, da die Leistungsbeschreibung eine solche Beschränkung nicht benennt und wir unsere unterbezahlte Leistung somit vertragskonform erbringen.

[zünik on:] Wenn das Kriterium tatsächlich die "Alltagsbewältigung selbstständig und aus eigener Kraft" wäre, dann müssten aber ´ne Menge Leute Ergotherapie mit Integrationsmaßnahme bekommen - z.B. all jene, die verzweifelt vor der Waschmaschine stehen und auf dem Display Wischbewegungen machen oder schlicht die Dreckwäsche beim Partner abliefern. [zünik off]
9. Januar 2014 14:57 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

hallo gross,

im Merkblatt des DVE, MB 55 AV 05/09 steht dazu:

"Regional verlangen die Krankenkassen auch, dass die Funktionsanalyse vom Patienten unterschrieben wird. Der DVE ist der Auffassung, dass dies nicht notwendig ist, da ein Großteil der beschriebenen Leistungen ohne den Patienten stattfindet und der „Empfang“ daher nicht bestätigt werden kann. Letztlich fehlt es aber noch an einer abschließenden Klärung – wir können daher derzeit nur empfehlen, die Funktionsanalyse am ersten Behandlungstag aufzuführen und unterschreiben zu lassen, andernfalls verweigert die entsprechende Kasse die Vergütung."

MfG falladar
9. Januar 2014 14:58 # 8
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

falladar war schneller ::thumbup::

Habe meine Praxis in BW.
9. Januar 2014 15:01 # 9
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Ah. Danke für die Info.

Wir sind auch in BaWü (CC Balingen). Interessant!
9. Januar 2014 17:41 # 10
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

darf ich jetzt mal ganz doof fragen, was denn als "Verwaltungspauschale" abgerechnet werden , und was das überhaupt bedeuten soll? Der Begriff ist mir in 8 Jahren Abrechnung nicht untergekommen...
9. Januar 2014 21:17 # 11
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

1) Ja Funktionsanalyse kannst du immer abrechnen auch wenn kein Bericht angefordert wird. Nur bei der Erstverordnung dann nicht mehr.
Rest keine Ahnung
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
10. Januar 2014 13:23 # 12
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

hallo saloia,

es gibt keine "Verwaltungspauschale" die als Kassenleistung für Ergotherapeuten abrechenbar ist. Dafür gibt es keine Pos.Nr.! Du lagest bisher immer richtig. (falls ich du sagen darf - an sonsten aber auch)

MfG falladar
10. Januar 2014 13:44 # 13
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 10.01.2014 13:51:00
Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:
1) Ja Funktionsanalyse kannst du immer abrechnen auch wenn kein Bericht angefordert wird. Nur bei der Erstverordnung dann nicht mehr.
Rest keine Ahnung



nur, damit es mit dem unterstrichenen Satz keine fatalen Probleme gibt: hier fehlt ein entscheidendes Komma

Richtig ist: abrechnen nur bei der Erstverordnung, dann nicht mehr...


siehe auch:
Wir essen Opa
Wir essen, Opa


@ falladar: you can say you to me ::biggrin:: und danke sehr!
10. Januar 2014 14:51 # 14
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Und dann wäre da noch...

Die 54002 kann sehr wohl bei einer Folge-VO abgerechnet werden, wenn der Klient z.B. mit der zweiten VO die Ergopraxis wechselt, der Arzt jedoch korrekterweise eine Folge-VO ausstellt.

11. Januar 2014 12:58 # 15
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 11.01.2014 13:12:00
@salioia ja danke, das Komma hab ich vergessen zu setzen.

Muss natürlich heißen. Ja du kannst die Funktionsanalyse immer abrechnen, auch wenn kein Therapiebericht angefordert wird. Du kannst aber die Funktionsanalyse nur bei der Erstverodnung abrechnen, dann nicht mehr.

Man kann die Fuktionsanalyse auch bei der Folgeverodnung abrechnen, wenn der Patient die Praxis wechselt?! Bis jetzt war ich der festen Überzeugung gewesen, dass das nicht ginge. Ach was auch geht ist die Funktionsanalyse ab zu rechnen, wenn es eine Langzeitgenehmigung der KK gibt. Der Arzt kreuzt bei diesem Fall ja gleich Verordnung außerhalb des Regelfalles bei dem ersten Rezept schon an.

Ach wegen der Verwaltungspauschale ich denke mal die Fragestellerin meint wahrscheinlich das 59701 Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht
(Diese Leistung kann pro Verordnung nur einmal abgerechnet werden)
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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