asdfgh
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 2
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Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mir sagen, wie viele Stunden ich nebenbei zur Praxis grundsätzlich nebenbei arbeiten kann?
Danke schon im Voraus
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1247
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Nicht mehr als 136 hier in NRW, da du als Praxisleitung mindestens 32 Stunden anwesend sein must! Die Woche hat nun mal nur 168 Stunden. Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit
"Rechtliche Situation
Es bestehen gesetzlich Regelungen zu Nebentätigkeiten im Arbeits- und im Dienstrecht. Auch im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sind einige Regelungen enthalten. Arbeitsrecht
Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz ab. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind z. B. in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten). Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen. Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt.[1]
Weitere arbeitsrechtliche Regelungen zur Nebentätigkeit enthalten das Gesetz über die Teilzeitarbeit und das Arbeitszeitgesetz. Hinzu kommen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Individualabreden."
MfG falladar
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Registriert seit: 12.03.2012
Beiträge: 6
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Zitat / falladar hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit "Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt.[1]" Danke für den ersten guten Witz heute morgen ! Schöne Grüße unbekannterweise
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Du darfst in Deutschland insgesammt maximal 48 Stunden in der Woche und pro Tag maximal 10 Stunden arbeiten. Es kommt halt drauf an wie viel Stunden du schon in der Praxis arbeitest. Und du musst deinen Chef um Erlaubnis fragen. Es darf nicht zu einem Interessenkonflikt kommen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Hallo inselhaa,
der "Witz" ist leider nicht von mir, sondern nur ein Zitat von/aus wikipedia.
MfG falladar
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Zitat / Kukdiehe hat geschrieben: Und du musst deinen Chef um Erlaubnis fragen. Es darf nicht zu einem Interessenkonflikt kommen.
Rubrik: PraxisINHABER
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Geändert am 18.03.2014 13:51:00
Oh sorry hab nur die Überschrift gelesen und nicht die Rubrik. Damit nicht so welche Fehler auftreten, wäre es noch mal schön, wenn der/ die Fragesteller auch noch in ihrer Frage erwähnen sollten das sie PI sind. Ja wenn die Fragestellerin PI ist sieht das etwas anders aus. Dann wäre das Beste, wenn du einen Job auf 450€ Basis machst, weil es dann günstiger wäre zwecks der Steuer. @saloia warum zitierst du nur mich. Fallada Zitat / fallada hat geschrieben: hat geschrieben Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen. Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt.[1] Jetzt bitte noch ein Beispiel mit einem Ergotherapeuten bitte.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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falladar hat nicht "geschrieben", sondern ein Gesamtzitat aus Wiki zu Nebentätigkeit eingestellt
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Registriert seit: 17.07.2005
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 455
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Ein PI plant eine Praxiseröffnung im April 2017 Möchte bis dahin und darüber hinaus jedoch was dazu verdienen. Zwecks Sicherheit und Lerneffekt da spezieller Bereich..
Ist die beste Variante dann eine zusätzliche Anstellung als Minijobber? Hat jemand Erfahrung? Liebe Grüße
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