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Mitarbeiter ,,teilen"?

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6. Februar 2014 20:33 # 1
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 11

Guten Abend liebe Ergos ::smile::

Ich hätte mal eine Frage. Ich habe auch schon beim DVE angerufen, aber der Herr, den ich dort am Telefon hatte konnte mir auch nicht so wirklich weiter helfen...

Wir sind eine Praixsgemeinschaft mit 2 Ergopraxen. Wir suchen beide seit Monaten jeweils eine 450 Euro-Kraft, allerdings gestaltet sich dies als extrem schwierig, weil die meisten Ergos hier in der Nähe eine Festanstellung suchen, was ich auch nachvollziehen kann. Jetzt ist unsere Frage: Dürfte eine von uns theoretisch eine/n Ergotherapeuten/Ergotherapeutin fest anstellen und diese würde dann Patienten von uns beiden behandeln. Diejenige, die die Ergotherapeutin angestellt hat würde der anderen dann die behandelten Stunden ihrer Mitarbeiterin in Rechnung stellen. Jetzt ist die Frage der Fragen: Darf man das? Gibt es da irgendeine Möglichkeit?

Wäre euch sehr dankbar für Eure Anregungen und Tipps :)

Liebe Grüße
Lilly
7. Februar 2014 09:42 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Grundsätzlich sollte das möglich sein. Beachten muss man dann allerdings das Rechtsverhältnis. Denn es handelt sich um eine Arbeitnehmerüberlassung. Auf der Seite des Überlassenden werden die damit verbundenen Umsätze steuerlich anders gehandhabt, als dies bei Heilmittelumsätzen der Fall ist: --> mit STB klären.

Absichern würde ich mich zudem in Sachen Zulassung. Zwar denke ich, die Kostenträger hätten da nichts einzuwenden (von der Logik her), aber sicher ist sicher. Denn "Arbeitnehmerüberlassung" ist nun mal eine gewerbliche (und nicht freiberufliche) Tätigkeit.

Vll. hat Ihr STB ja auch noch eine andere Idee, wie das ausgestaltet werden könnte, ohne dass man ins Gewerbe rutscht...
7. Februar 2014 12:28 # 3
Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 25

Es würden wohl für die eine Praxis, die für die Arbeitnehmerüberlassung bezahlt wird, 19€ steuern auf diese Einnahmen anfallen. ::sad::
7. Februar 2014 12:28 # 4
Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 25

...sorry meinte natürlich 19%....
7. Februar 2014 12:35 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Eventuell bleiben die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ja auch unter dem Freibetrag. Aber am STB führt kein Weg vorbei: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und vor allem ABFÄRBETHEORIE heißen die Stichworte, die rechtssicher geklärt sein müssen.


Nice weekend
Link
8. Februar 2014 10:38 # 6
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 11

Vielen Dank für Eure Antworten :) Haben einen Termin beim SB ausgemacht und werden uns dann mal ausführlich beraten lassen :)
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