Registriert seit: 31.08.2012
Beiträge: 2
|
Hallo, Ich hoffe jemand kann mir etwas weiterhelfen Alsoooo: ist es möglich auf einem Verordnungsvordruck zwei vorrangige Heilmittel zu verordnen bsp: Hlt und sensomotorisch? Ich habe derzeit einen Patienten der zwei einzelne Rezepte bringt, er muss aber für jedes die 10 euro Rezeptgebür zahlen und würde sich gerne 10 euro davon sparen. Kennt jemand die Richtlinien ? würde das funktionieren? (10x Htl +10x Sensomot) oder würde sich die Anzahl beider dann halbieren ? Ganz liebe Grüße
|
|
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148
|
Guten Morgen,
das kommt ganz auf den Indikationsschlüssel an, bei EN2 zum Beispiel ist es möglich!Im regelfall darf allerdings auch hier die Verordnungsmenge 10 nicht überschritten werden (z.B. 5x HLT und 5x SMP). Also HMK genau studieren, ein Anruf bei der Kasse bringt aus meiner Erfahrung wenig, da die auch keine wirkliche Ahnung haben bei so spezielle Fragen, aber ein Versuch ist es natürlich wert.
|
|
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
|
... lass die Verordnung über jeweils 5 oder 10 Einheiten ausstellen und reich die Verordnung zur Genehmigung bei der zuständigen KK ein. Die jeweilige schriftliche Aussage ist auch bindend für die Abrechnung. Es gibt MA die sich bei den KK nur um Vertrags- und Zulassungsrecht beschäftigen - diese entscheiden dann in diesen "Sonderfällen " mit. KK-MA grundsätzlich Unwissenheit zu unterstellen und sie deshalb nicht fragen ist schlichtweg ein Eigentor. Wichtig: Alle Aussagen nur schriftlich akzeptieren und einfordern.
MfG falladar
|
|
Registriert seit: 31.08.2012
Beiträge: 2
|
Danke für eure schnelle Antwort, warscheinlich ist es dann besser die zwei Verordnungen zu lassen weil bei einer 5er Verordnung das Rezept auch wieder schneller beendet ist und der Patient sich unterm Strich nichts sparen kann. im Gegenteil er hat ja dann mehr Rennerei ... sich wieder ein neues zu holen ... Also Danke nochmal und eine schönes Wochenende ! Lg Eva
|
|