Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Versteuerung von Einnahmen aus dem Verkauf von Ausstattungsgegenstand

Diskussionsforum

Versteuerung von Einnahmen aus dem Verkauf von Ausstattungsgegenstand

Optionen:
25. Februar 2014 09:37 # 1
Registriert seit: 12.03.2012
Beiträge: 6

Hallo liebe Wissenden !

Ich frage mich gerade, ob ich, als Beispiel, wenn ich hier im Marktplatz einen gebrauchten (und versteuerten) Therapietisch an eine/n andere/n Selbständige /n Ergotherapeuten verkaufe, wie muß ich den Gewinn versteuern ??!

Vielleicht weiß da ja jemand Bescheid !
Herzlichen Dank für Eure Mühe !

Gruß inselhaa(se) ::confused::
25. Februar 2014 09:57 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Geändert am 25.02.2014 09:58:00
Der Verkaufserlös ist ein Umsatz. Prinzipiell gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig - Sie dürften aber unter die Freibetragsregelungen fallen (deshalb: USt. NICHT ausweisen auf der Rechnung).
Also bleibt es Umsatz, d.h. es wird so behandelt, wie jeder andere Umsatz auch. Ihr Käufer kann dann im Gegenwert zu dem, wie sich Ihre Erlöse durch den Verkauf erhöht haben, seine "Erlöse" um den Betrag mindern (also als Betriebsausgaben ansetzen).
Klar?
25. Februar 2014 10:36 # 3
Registriert seit: 12.03.2012
Beiträge: 6

Danke, das hilft mir zumindest weiter ... so richtig klar ... also ich muß den Gewinn für den Tisch als "Sonstige Einkünfte" - § 20 - bei meiner Einkommenssteuer- Erklärung angeben ?!
Ich ecosiasre mal nach den Freibeträgen. Vielen Dank für die schnelle Antwort, das ist super ! ::smile::
25. Februar 2014 14:03 # 4
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Geändert am 25.02.2014 14:13:00
Sie sind, so hab ich´s verstanden, selbstständig. Also machen Sie ja eine G+V (Gewinn- und Verlustrechnung) - sprich den Jahresabschluss Ihrer selbständigen Tätigkeit. Da können Sie die Einnahmen aus dem Verkauf gebrauchter Therapiemittel dann als Einnahme buchen - im Prinzip genau so wie Ihre therapeutischen Einnahmen. Da brauchen Sie nicht unbedingt "Sonstige Einkünfte" in Ihrer Steuererklärung bemühen.
USt.-Freibetrag: 17.500,- € (therapeutische und unterrichtende Tätigkeiten fallen da nicht drunter)
Gew.-St-Freibetrag: 24.500,- € GEWINN (nicht Umsatz - und da fallen freiberufliche Tätigkeiten, also z.B. Ergotherapie, auch nicht drunter)
Optionen:

nach oben scrollen