Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> ICD-10 Code

Diskussionsforum

ICD-10 Code

Optionen:
1 2  
7. April 2014 20:23 # 1
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 96

Habe mal ne Frage zu ICD-10, muss der nun immer draufstehen?
8. April 2014 08:13 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Nein. Nur wenn Praxisbesonderheiten/Langfristbedarf geltend gemacht werden soll.
8. April 2014 09:07 # 3
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

guten morgen,
bei V.a.R. muss er draufstehen, bei anderen sollte / kann er draufstehen...
in der Regel hab ich ihn auch drauf...benutze ihn auch im Bericht....
Gruß Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
8. April 2014 09:33 # 4
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Bine,
warum muß der ICD10 Code bei VO adR auf der VO stehen???Wo steht das.?
Ich möchte auf den Beitrag von gross verweisen.
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
8. April 2014 10:04 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Solange die HMR nichts entsprechendes enthalten, muss er nirgends stehen. Die ICD-Codierung braucht es wirklich nur dann, wenn der Verordner budgetfrei agieren möchte.
8. April 2014 11:34 # 6
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand muss der Code drauf, wenn die Verordng. adR und in den Praxisbesonderheiten gelistet ist....bei allen anderen kann sie drauf...sie HMRAusgabe 2013...von buchner
lg Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
8. April 2014 11:55 # 7
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Geändert am 08.04.2014 11:58:00
Sie schreiben es selbst: "...und in den Praxisbesonderheiten gelistet"

Es geht dabei um die extrabudgetäre Verordnung von Praxisbesonderheiten. Das hat nicht viel mit VOadR zu tun.

[Korrektur, nachdem ich noch mal genau gelesen habe. Sorry.]
8. April 2014 12:03 # 8
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 96

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich hatte es auch gelesen, dass bei Praxisbesonderheiten eine stehen muss, sonst hatte ich nichts gelesen und war mir unsicher.
8. April 2014 13:08 # 9
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

die Krankheiten, die unter den Praxisbesonderheiten gelistet sind, sind in der Regel welche mit langfristigem Behandlungsbedarf und somit sind sie adR. - deshalb der ICD Code notwendig. Sie fallen ja nicht ins berühmte Budget ...
wenn genau das alles zutrifft.
In meinem Katalog find ich netterweise : Diagnosen als Praxisbesonderheiten...und Vereinbarte Diagnosen für langfr. HM bedarf...und die für zb. eine Diagnosegruppe relevante Diagnosen im Code verschlüsselt....::smile::
Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
8. April 2014 15:02 # 10
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Geändert am 08.04.2014 15:58:00
Sorry, aber es verhält sich umgekehrt:

Wir haben einige Klienten mit Behandlungsbedarf jenseits von "Regelfällen", deren Diagnosen nicht gelistet sind und die trotzdem Therapie erhalten. (Z.B. der gesamte PS-Indikationsbereich)

--> VOadR ist nicht automatisch extrabudgetär, muss nicht automatisch ICD-codiert werden.
--> PB/Langfrist muss codiert sein.

Je nach Statement sind solche PB-/LFG-Verordnungen entweder.....
KV: ... immer automatisch adR
GKV: ...der Regelfall muss erst durchlaufen werden

mMn: wurscht, wenn die Zwei sich streiten, misch´ ich mich nich´ ein....::wink::
9. April 2014 11:40 # 11
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Auszug aus " Ergotherapie » Infos für Ärzte » Verordnung ergotherapeutischer Leistungen" vom DVE

"Welche Angaben sind besonders wichtig?

Neben den Daten, die für die Verwaltung/Abrechnung gebraucht werden (im oberen linken Feld als Patienten-Daten zu finden), sind einige Informationen für die Behandlung unbedingt erforderlich und somit als Pflichtangaben auf der Verordnung notwendig:

- Diagnosegruppe und Diagnose (ICD10-Ziffer und/oder Nennung der Diagnose im „Klartext“)
- Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
- genaue Bezeichnung des Heilmittels (im Wortlaut, die Angabe „A1“ z. B. ist nicht ausreichend!)
- Anzahl und Frequenz der Leistung

Was ist noch wichtig?

jede Verordnung muss ein Kreuz enthalten, ob es sich um eine Erst- oder Folgeverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt.

Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls muss in jedem Fall eine Begründung unten links im dafür vorgesehenen Feld enthalten. Dies ist auch dann erforderlich, wenn eine Krankenkasse auf das Genehmigungsverfahren verzichtet hat.
Warum müssen Verordnungen vom Arzt korrigiert werden?

Aufgrund des „Prüfpflichturteils“ des Bundessozialgerichts (BSG) von Oktober 2009 müssen die Heilmittelerbringer die Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Maßstäbe dafür sind aus professioneller Sicht erkennbare Fehler und Übereinstimmung mit den Heilmittel-Richtlinien. Nach Auffassung des BSG ist eine korrekte Verordnung notwendige Voraussetzung für den Beginn der Behandlung und die Abrechnung der Leistungen.

Gemäß den Heilmittel-Richtlinien darf der Therapeut Änderungen nur nach Absprache mit dem Arzt vornehmen bei:

- Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie
- Abweichung von der Frequenz
- Änderung des Behandlungsbeginns

Dies wird auf der Rückseite der Verordnung unten links dokumentiert. Alle anderen Änderungen sind vom Arzt vorzunehmen und durch eine erneute Unterschrift mit Angabe des Datums und Praxisstempel zu bestätigen. Die Verträge des DVE mit den Krankenkassen sowie schriftliche Zusagen einzelner Kassen sehen ggf. noch weitere Ergänzungs- und Änderungsmöglichkeiten vor."

http://www.dve.info/fileadmin/upload/pdf/ergotherapie/infos_fuer_aerzte/Ausfuellhilfe_S2_3.pdf

Auszug der Ausfüllhilfe vom DVE

"Der Indikationsschlüssel ist trotz vorgegebener vier offener Felder nur dreistellig einzutragen.
Der Arzt trägt des Weiteren die Diagnose mit Leitsymptomatik ein, beide Angaben sind zwingend erforderlich;
ggf. können wesentliche Befunde ergänzt werden!
Die Angabe des ICD-10-Schlüssels ist nur dann notwendig, wenn Praxisbesonderheiten oder ein langfristiger
Heilmittelbedarf geltend gemacht werden; ansonsten ist die Angabe der ICD-10 freiwillig.
Die Diagnose muss im Volltext angegeben werden (die ICD-10-Codierung reicht nicht aus), ebenfalls die Leitsymptomatik. Hinter dem Begriff der Leitsymptomatik verbergen sich in der Ergotherapie die im Heilmittelkatalog
aufgeführten Fähigkeitsstörungen. Die Übernahme des exakten Wortlautes aus dem Heilmittelkatalog ist nicht
zwingend notwendig, d.h., der Arzt kann auch selbst formulieren."

MfG falladar
29. Mai 2014 18:52 # 12
Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 5

Hallo zusammen,

Wir rechnen über die OPTICA ab und die schreibt in ihren aktuellen Neuerungen:

"Information zum ICD-10 Schlüssel gültig ab dem 01.07.2014 gem. Änderungsvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband: Für Verordnungen mit Verordnungsdatum ab dem 01.07.2014 gilt: Die Diagnose wird ausschließlich durch einen oder mehrere ICD-Schlüssel angegeben. Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend. Eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Dies bedeutet, dass eine gültige Heilmittelverordnung ab dem 01.07.2014 Indikationsschlüssel und ICD-10 Schlüssel enthalten muss. Die Klartextdiagnose kann auf der Verordnung enthalten sein, muss aber nicht."

Wir haben auch telefonisch nachgefragt, und dies wurde uns so bestätigt. Ausserdem wurde uns gesagt, dass die Krankenkassen eine Heilmittelverordnung (fertiges Rezept) ohne ICD-10 in Zukunft nicht mehr einlösen werden!

Was habt Ihr inzwischen (seit diesem Forenbeitrag von Apri 2014) dazu in Erfahrung bringen können?

Gruß, Marion
29. Mai 2014 19:18 # 13
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Schau mal Link
Grüße von

Maria2


31. Mai 2014 11:46 # 14
Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 5

# Maria2

Vielen Dank für den sehr aufschlußreichen Link!
Dann scheint unser Abrechnungsunternehmen nicht auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein... Da wir aber immer wieder Ärger mit nicht eingelösten Rezepten haben, da sowohl (einige) Ärzte bis heute ihre Verordnungen nicht korrekt ausstellen (können?) und auch bestimmte Krankenkassen oft bereits bei kleinsten Formfehlern rumzicken, hab ich die Info der Optica doch erstmal beim Wort genommen... Mal sehen wie sich das dann im Juli entwickelt... Wenn es wieder Ärger gibt, dann hab ich jetzt wenigstens Argumente in der Hand ::rolleyes::

Gruß, Marion
7. Juni 2014 07:43 # 15
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Zitat / UP Atuell schreibt hat geschrieben:
Fragen- /Antwortenkatalog zum ICD-10-Code mit Quellenangaben

Hier der Fragen-/Antwortenkatalog Link
Grüße von

Maria2


Optionen:
1 2  

nach oben scrollen