Registriert seit: 27.02.2014
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Wenn ich demnächst in meiner Praxis im Rahmen einer psychosozialen oder pädiatrischen Behandlung Materialkosten gegenüber dem Patienten abrechne, weil er z.B. ein Seidentuch gestaltet hat, oder einen Keilrahmen gestaltet hat, wie kann ich dann diese abrechnen? Fällt dann Umsatzsteuer bei Materialkosten Einnahme an?
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927
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Geändert am 29.04.2014 16:44:00
Da Ihre Klienten vermutlich ohne Ausnahme Selbstzahler sind, ist nicht nur das Material sondern auch die therapeutische Leistung umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme sind hier Privatpatienten mit ärztlicher Verordnung. Ebenfalls ausgenommen sind Umsätze unter der Freigrenze nach §19 UStG. Sollten Ihre Klienten jedoch GKV-Mitlgieder mit ärztlicher Verordnung sein, dann wäre ein Blick in den Rahmenvertrag hilfreich. Gut, dass Sie noch nicht damit begonnen haben, zusätzliche Gebühren zu erheben. Denn die Materialkosten sind im Tarif enthalten.
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Ich verlange von den Pat kein extra Geld für die Materialkosten. Die sind auch in den Verträgen der GSK mit enthalten.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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@kuhdiehe: Was soll bei dir GSK bedeuten? Im Normalfall "Gruppentraining sozialer Kompetenzen"---- und das macht ja nun gar keinen Sinn in diesem Zusammenhang.
Ansonsten------> siehe Gross. Bei Behandlungen zu Lasten der GKV sind alle Materialkosten mit unseren "großzügigen" Vergütungen abgegolten..
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Gesetzliche Krankenkassen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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... alles was in der Praxis an Medien eingesetzt wird, ist und bleibt Eigentum der Praxis. Alle was du somit mit deinen Patienten herstellst, bleibt Praxiseigentum. Wenn der PI diese Produkte/Sachen/ect. den Patienten kostenfrei mitgiebt, ist es seine Sache. Wenn der Patient seine, in der Therapie erstellten Produkte/Sachen/ect. unbedingt haben möchte, kann er sie gegen Bezahlung der Materialkosten erwerben.
Nicht zulässig ist:
- eine grundsätzliche Materialkostenpauschale zu erheben - dem Patienten grundsätzlich an den Verbrauchsmaterialien zu beteiligen - dem Patienten keine Wahlfreiheit zu lassen, die Produkte/Sachen/ect. zu erwerben oder in der Praxis zu lassen.
Bei allem was du mit dem Patienten herstellst/produzierst/ect., mußt du davon ausgehen, dass du auf den Mehrkosten sitzen bleibst und der Patient nicht bereit ist, diese Produkte/Sachen/ect. käuflich zu erwerben. Muß er ja auch nicht. Als Therapeut bestimmst du das Medium. Wenn der Patient die Sachen kaufen müßte, wär Goldschmied im Zweitberuf keine schlechte Idee - steigert den Umsatz ungemein. Was du mit den Sachen später machst, ist deine Sache. Du kannst sie ja später auf einem Flohmarkt zu Geld machen oder die Bilder in eine Galerie bringen.
MfG falladar
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Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24
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Danke für eure Ausführungen bis dato. Dann weiß ich Bescheid!
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