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Diskussionsforum

erster Arbeitsvertrag, FOBI Regelungen, Gehalt. HILFE bitte

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22. Mai 2014 18:08 # 1
Registriert seit: 22.05.2014
Beiträge: 1

Geändert am 22.05.2014 18:09:00
Hallo ihr Lieben,
ich habe dieses Jahr Examen und in zwei Wochen meine ersten Vorstellungsgespräche.
Ich kenne mich leider noch gar nicht mit Arbeitsverträgen und allem was dazu gehört aus.
Gibt es irgendwelche Dinge auf die ich unbedingt achten sollte? Und wie siehts aus mit Fortbildungsregelungen bezüglich Fobigeld oder Fobiurlaub. Gibt es etwas das ich erwarten darf oder ist das eigentlich nicht üblich und ein Bonus vom AG?
Was kann ich als erstes Bruttogehalt für eine Vollzeitstelle in NRW erwarten? 1800-2000 euro?

Vielen Dank im Voraus,

Jana :)
23. Mai 2014 10:38 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo die Vorstellungen bezüglich Gehalt sind realistisch. Je nach dem Wo du anfängst. Praxis wäre eher eine Bruttogehalt von 1700€-1800€ als Berufsanfänger realistisch und in einer Klinik oder im Altenheim sogar mehr. 1800€ -2000€ auf jeden Fall. Hatte aber auch Anfangsgehälter von mehr als 2000€ vorgeschlagen bekommen. Allerdings nur in einer Klinik oder Altenheim. Du solltest im Vertrag darauf achten, dass wirklich die Stunden nicht nur am Patienten vergütet werden, sondern auch Telefonate, Doku, Therapieberichte etc... vergütet werden. Mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr. Fortbildungsurlaub und mit wie viel Euro dein Arbeitgeber die Fobi bezuschusst sollte auch noch geregelt sein. Das ist vom Arbeitgeber zu Arbeitgeber sehr unterschiedlich. Welche geben dir nur ne bestimmte Anzahl an Fortbildungsurlaub und bezuschussen nur wenig. Welche handhaben es individuell, dass das von Fall zu Fall entschieden wird. Meistens verpflichtest du dich für mindesten 2 Jahre dort zu arbeiten, sollte dein Arbeitgeber Fortbildungen dir bezuschussen, sonnst musst die Gelder wieder in der Regel zurück zahlen. Das sollte jedoch auch Vertraglich geregelt sein. Extra Gelder habe ich als ich noch im Angestelltenverhältnis gearbeitet habe nicht bekommen. Aber es gibt auch Kollegen von mir die ein 13. Monatsgehalt( Weihnachtsgeld) bekommen. Das muss jedoch nicht sein.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
28. Januar 2019 13:28 # 3
Registriert seit: 28.01.2019
Beiträge: 2

Ich habe auch eine Frage. Ich bin auch tätig seit 9 Monate in einem Seniorenheim. Ich habe einen Vertrag von 30 Stunden pro woche, das entspricht 5,5 Tage Wochendlich. Ich habe ja studiert und ich sehe es nicht so ein das ich an Feirtage oder Wochenende arbeiten muss. Wie ist es bei euch? so wie ich das kenne arbeiten therapeuten einmal im Monat einen halben Samstag. Stimmt das?

Vielen Dank
28. Januar 2019 18:01 # 4
Registriert seit: 23.02.2009
Bundesland: Hessen
Beiträge: 135

Geändert am 28.01.2019 18:02:00
Zitat / Christina93 hat geschrieben:
Ich habe auch eine Frage. Ich bin auch tätig seit 9 Monate in einem Seniorenheim. Ich habe einen Vertrag von 30 Stunden pro woche, das entspricht 5,5 Tage Wochendlich. Ich habe ja studiert und ich sehe es nicht so ein das ich an Feirtage oder Wochenende arbeiten muss. Wie ist es bei euch? so wie ich das kenne arbeiten therapeuten einmal im Monat einen halben Samstag. Stimmt das?

Vielen Dank


Schau nach was in deinem Arbeitsvertrag steht. In meinem steht, dass ich bei der Abdeckung der Wochenend- und Feiertagsdienste anteilig dabei bin. Heißt bei uns, dass ich im Jahr ~5 Wochenenden und ~2 Feiertage arbeiten muss, Wäre mir neu wenn es da eine Pauschalantwort gäbe

Edit: Dein Abschluss ist mMn ohne Belang für die Wochenend-/Feiertagsdienste.
28. Januar 2019 18:54 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / Christina93 hat geschrieben:
Ich habe auch eine Frage. Ich bin auch tätig seit 9 Monate in einem Seniorenheim. Ich habe einen Vertrag von 30 Stunden pro woche, das entspricht 5,5 Tage Wochendlich. Ich habe ja studiert und ich sehe es nicht so ein das ich an Feirtage oder Wochenende arbeiten muss. Wie ist es bei euch? so wie ich das kenne arbeiten therapeuten einmal im Monat einen halben Samstag. Stimmt das?


Ein Studium schützt nicht vor Wochenend- und Feiertagsarbeit oder schlechten Arbeitsverträgen. Ob und wieviel du an den Wochenenden oder Feiertagen eingesetzt wirst vereinbarst du mit deinem AG in deinem Arbeitsvertrag und/oder steht in deiner Stellenbeschreibung. Eine generelle Regelung für Therapeuten gibt es dazu nicht.

LG falladar
29. Januar 2019 14:18 # 6
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

::confused::

Ärzte haben auch studiert und arbeiten an Wochenenden und Feiertagen...

Was hat das denn mit einem Studium zu tun?

Außerdem bin ich echt überrascht, dass man zwar studiert hat, dann aber nicht und er Lage ist, einen Arbeitsvertrag vor Antritt der Arbeitsstelle bzw. vor dessen Unterzeichnung zu interpretieren? ::confused::::confused::::confused::

Gruß, kaenguru

P.S.: Außerdem bin ich so oldschool, dass ich erwarte, dass man als Akademiker ein Rechtschreibprogramm über einen Forenbeitrag laufen lassen kann. (ich erwarte nicht, dass man als Ergotherapeut mit Deutsch als Fremdsprache fehlerfrei schreibt, aber wenn man so arg auf dem Akademiker rumreitet...)
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
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