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Patienten

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27. Mai 2014 10:06 # 1
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Hallo zusammen,

vielleicht gibt es hierzu bereits einen Thread habe aber nichts mehr gefunden....Deshalb noch einmal die Frage:

wie sieht es rein rechtlich aus wenn ich als freie MA die Abrechnungspraxis Wechsel . Was ist mit den Patienten die mir von der "alten" Praxis zugeteilt wurden?
"Darf" ich darauf bestehen diese weiterhin zu behandeln also mitzunehmen oder müssen diese freiwillig von mir der Praxis überlassen werden. Ich weiss es gilt für den Patienten freie Therapeutenwahl, aber wenn es sich hauptsächlich um Demenz Patienten handelt ist das schwierig. Zumal die Praxis sich hinter meinem Rücken beim Arzt bereits Verordnungen für "meine" Patienten geholt hat.

Über Antworten von Euch bin ich dankbar!
27. Mai 2014 16:52 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... Du arbeitest im Auftrag und behandelst für eine andere Praxis Patienten. Sie "gehören" rechtlich also zu deinem jetzigen Auftraggeber. Hast du sie selber aquiriert, kannst du selbst bestimmen wo du sie abrechnest.

Ich, als PI, würde mir so etwas nicht gefallen lassen. Bei solch einer Einstellung von FM braucht sich ein FM nicht wundern wenn er keine Abrechnungspraxis findet, die PI ihnen nur Absagen erteilen.

Ich hätte an dieser Stelle gern auch einmal ein öffentliches Feedback (keine PN) der FM aus diesem Forum zu dieser Fragestellung.

MfG falladar
27. Mai 2014 19:45 # 3
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Gern ein Feedback.
Für mich stellt sich die Frage nach den Patienten so nicht, da ich grundsätzlich selbst akquiriere.
In Zeiten der Fragwürdigkeit von FM`s übrigens anzuraten...
Patienten haben natürlich freie Therapeutenwahl, das kann/ sollte weder ein FM noch ein PI beeinflussen.
27. Mai 2014 20:57 # 4
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Danke für die antworten.

@Falladar: bei aller Aufregung habe ich mich nicht klar ausgedrückt! Ich selbst habe keine Absicht Patienten vom PI abzuwerben! Das Gegenteil ist der Fall und von mir selbst akquirierte und mitgebrachte Patienten wurden mir ohne Wissen des Patienten und des verordnenden Arztes "geklaut". Allerdings hat es sich heute nun so halbwegs geklärt hoffe ich!!

Wohl aber gibt es Patienten die der PI mir zugeteilt hat ( als Erst VO) und eben diese Patienten möchten gerne weiterhin von mir behandelt werden. Hier lag eigentlich mein Problem, denn ich möchte keinesfalls abwerben o.ä.. Allerdings wenn der PAt. den Wunsch hat kann ich es ja irgendwie auch schlecht ausschlagen?!
27. Mai 2014 21:05 # 5
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass ich nur die Abrechnungspraxis Wechsel weil ich dort leider seit mehr als einem Jahr nur sehr unregelmässig mein Geld erhalte....ich muss immer wieder zur Zahlung auffordern und hinke mittlerweile gut 3 Monate meinem Geld nach.
Also nix mit böser FM und komischer Einstellung ::tongue::
28. Mai 2014 08:54 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... dann rechne die fraglichen Patienten vielleicht weiter mit der bisherigen Praxis ab und gib die Verordnungen nur gegen Barauszahlung heraus. Alle weiteren Patienten rechnest du mit der neuen Praxis ab.

Im Vertrag mit der neuen Praxs Zahlungsvereinbarungen treffen und Verzugszinsen vereinbaren. Rechnungen ggf. mit Übergabedatum quittieren lassen.

MfG falladar
28. Mai 2014 10:57 # 7
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Ja, danke Falladar!
Da es zuvor nie Probleme gab war ich in dieser Praxis leider zu naiv....puh! Ich hoffe einfach, dass ich das noch ausstehende Geld bekommen werde und demnächst werde ich mich doppelt und dreifach absichern.

LG und einen schönen freien Tag morgen an alle
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