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Hausbesuch

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18. Juni 2014 08:41 # 1
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Hallo,
habe einen Patienten zum Hausbesuch, Rezept angefangen und nun ist er vorrübergehend in der Kurzzeitpflege untergebracht, muß das vom Arzt auf dem Rezept vermerkt werden oder wie macht ihr das? Im Prinzip ändert sich für mich ja nichts oder?
Bin mir etwas unsicher.
Grüße opus





18. Juni 2014 08:44 # 2
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Wie lange ist er denn dort?
18. Juni 2014 08:47 # 3
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Wahrscheinlich 3 Monate
18. Juni 2014 12:42 # 4
Registriert seit: 05.02.2007
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Beiträge: 936

Dann das Rezept abrechnen.
18. Juni 2014 12:52 # 5
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Danke für die Antwort.
Warum soll ich das Rezept abrechnen, auf dem neuen Rezept würde doch das Gleiche stehen? Ich gehe doch zu ihm ins Pflegeheim.::confused::
18. Juni 2014 12:56 # 6
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Ah, ok, Adressänderung, zwecks Kilometer?
18. Juni 2014 14:16 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Ich würde die VO weitermachen, ab Datum Heimaufenthalt eben HB-Heim statt "normaler" HB-Pauschale abrechnen (wo gibts noch KM-Geld??), wenns dir damit besser geht unten kurze Anmerkung: Klient von -bis in Kurzzeitpflege
Kann ja im "Notfall" alles belegt werden.

18. Juni 2014 15:19 # 8
Registriert seit: 05.02.2007
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Beiträge: 936

Kilometer? Na ja, z.B. als Angestellte, ev. noch mit Privatauto...?
Schon wichtig zwecks Versicherung.
Ich laß sowas immer ändern oder neu ausstellen.
18. Juni 2014 20:06 # 9
saloia
saloia
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Beiträge: 3624

Zitat / freckle hat geschrieben:
Kilometer? Na ja, z.B. als Angestellte, ev. noch mit Privatauto...?


das stimmt, wird ja aber woanders "gelistet" und ist für die Frage wg. der VO-Weiterführung nicht relevant...
18. Juni 2014 20:30 # 10
Opus
Opus
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Beiträge: 86

Danke, habt mir weitergeholfen. ::wink::
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