Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86
|
Hallo, habe einen Patienten zum Hausbesuch, Rezept angefangen und nun ist er vorrübergehend in der Kurzzeitpflege untergebracht, muß das vom Arzt auf dem Rezept vermerkt werden oder wie macht ihr das? Im Prinzip ändert sich für mich ja nichts oder? Bin mir etwas unsicher. Grüße opus
|
|
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 936
|
Wie lange ist er denn dort?
|
|
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86
|
Wahrscheinlich 3 Monate
|
|
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 936
|
Dann das Rezept abrechnen.
|
|
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86
|
Danke für die Antwort. Warum soll ich das Rezept abrechnen, auf dem neuen Rezept würde doch das Gleiche stehen? Ich gehe doch zu ihm ins Pflegeheim.
|
|
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 936
|
Ah, ok, Adressänderung, zwecks Kilometer?
|
|
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
|
Ich würde die VO weitermachen, ab Datum Heimaufenthalt eben HB-Heim statt "normaler" HB-Pauschale abrechnen (wo gibts noch KM-Geld??), wenns dir damit besser geht unten kurze Anmerkung: Klient von -bis in Kurzzeitpflege Kann ja im "Notfall" alles belegt werden.
|
|
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 936
|
Kilometer? Na ja, z.B. als Angestellte, ev. noch mit Privatauto...? Schon wichtig zwecks Versicherung. Ich laß sowas immer ändern oder neu ausstellen.
|
|
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
|
Zitat / freckle hat geschrieben:Kilometer? Na ja, z.B. als Angestellte, ev. noch mit Privatauto...? das stimmt, wird ja aber woanders "gelistet" und ist für die Frage wg. der VO-Weiterführung nicht relevant...
|
|
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86
|
Danke, habt mir weitergeholfen.
|
|