Registriert seit: 03.07.2005
Beiträge: 147
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Hallo alle gemeinsam, darf meine freie Mitarbeiterin mit meinem Stempel (Praxis und mein Name steht drauf) die Quittung für die Gebühren unterschreiben? Sonst habe ich die Quittungen ausgestellt und unterschrieben. Es fiel mir auf, dass sie seit langem damit nicht mehr ankommt. Das Geld darf sie behalten, das weiß ich, muss ich bei der Abrechnung das Geld abziehen? Vielen Dank im vorraus
mucuk
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Registriert seit: 18.07.2003
Beiträge: 83
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Gehe davon aus, dass Du die Praxisleitung, bzw. die Inhaberin bist. Was soll man dazu sagen????? Wenn sie Dir eine Rechnung über ihre Leistungen stellt, wird sich doch daraus ersehen lassen ob sie die die erhaltenen Beträge (über Quittung) ausgewiesen hat oder ob sie noch in der Rechnung nochmals aufgeführt werden. Ebenso bist Du verantwortlich darüber was quittiert wird. Solltest Dir über Deine Praxisabrechnung und Honorarverträge eventuell nochmals Gedanken machen. Tyzya
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Registriert seit: 24.03.2002
Beiträge: 13
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Wenn die freie Mitarbeiterin die Zuzahlung bar kassiert muss sie den Erhalt des Geldes natürlich auch mit ihrem eigenen Namen bestätigen, also unterzeichnen. Dein Praxisstempel darf auf der Quittung stehen, denn ohne dich dürfte sie ja gar nicht tätig werden. Da sie das Geld ja nun schon hat musst du ihr diesen Teil komplett vom Honorar abziehen. So kenne ich es zumindest seit Jahren.
Viele Grüße Ele
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Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16
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Muss die Zuzahlung nicht auch in deinem Kassenbuch auftauchen? Dann benötigst du doch zwingend eine Quittung, oder? Egal, wer unterzeichnet hat.
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Registriert seit: 03.07.2005
Beiträge: 147
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vielen Dank für eure Antworten. Liebe Grüße
mucuk
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