Registriert seit: 19.03.2006
Beiträge: 2
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Hallo, in zwei Pflegeheimen in meiner Stadt wurden Mitarbeiterinnen anderer Berufsgruppen auf eine freie Stelle als Ergotherapeut/in eigestellt. Meiner Meinung passierte dies aufgrund fehlender Bewerbungen durch Ergotherapeuten, weil hier schlecht vergütet wird und man hauptsächlich pfelegerische Aufgaben übernehmen sollte. Was ich aber nicht verstehen kann ist, dass sich diese jetzt selber als Ergotherapeuten betiteln. Eine Mitarbeiterin ist Altenpflegerin und auf ihrer Arbeitskleidung steht eindeutig unter ihrem Namen ERGOTHERAPEUTIN. Soetwas ist doch nicht erlaubt. Wir benötigten doch die Erlaubnis zur Führung unserer Berufsbezeichnung. Ist es daher nicht sogar strafbar? Ich ärgere mich sehr darüber und möchte gerne Wissen, ob meine Kolleginnen und ich dagegen vor gehen können. Lieben Dank jumpy
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Linkstrafbar ist es, ich hab aber keine Ahnung, wo man das angeben könnte-- Gesundheitsamt, Heimaufsicht??
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188
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An die Heimaufsicht melden und zeitgleich an die Leitungen der Heime sowie den Träger.
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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...man sollte auch das entsprechende Gesundheitsamt und wenn einzeln über die GKV abgerechnet wird, dann ebenfalls die Kostenträger oder auch den MDK informieren. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Geändert am 18.07.2014 17:49:00
Geh mal zur Polizei und erstatte Anzeige, wegen Missbrauch von Titeln von Berufsbezeichnungen gegen die. Das ist strafbar. Dies Berufsbezeichnung ist rechtlich geschützt. Den MTC und Gesundheitsamt melden. Ich würde es auf jeden Fall mal mit ner Anzeige wegen Missbrauch bei der Polizei versuchen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 02.02.2002
Beiträge: 38
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Hi, das wird ja immer ärger mit unserem job Ich weiß ja nicht, in welcher Liga diese Heime spielen,sozusagen, aber auf jeden fall Heimaufsicht und unbedingt auch den MDK informieren. Die mögen sowas gar nicht. Bist du in einem dieser Heime angestellt ? Dann ist es vermutlich büschen knifflig...aber vielleicht wäre auch eine direkte Anfrage bei der Heimleitung unter Hinweis auf Straffälligkeit erst mal eine gute Idee. Vielleicht sind die einfach nur doof. Sonnige Grüße Pam
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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... über deinen Anwalt eine Abmahnung erteilen.
MfG falladar
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Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599
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Hallo,
auf jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei stellen. Unsere Berufsbezeichnung ist geschützt! Das ist Betrug! Wenn Du kannst, mach ein Foto, so dass Du einen Beweis hast. Wende Dich auch an den DVE und BED, die sollten das wissen und können Die bestimmt sagen, was Du am besten unternehmen solltest.
Gruß Pflümi
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Registriert seit: 28.07.2014
Beiträge: 11
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Heimaufsicht oder mdk.
Die sollen kontrollieren wie sie eingestellt sind.
In der sb muß nur die leitung ne fachkraft sein, der rest ist egal.
Aber es ist auch irreführung der bew und vorallem der angehörigen.
ich würde da mal hingehen und ein fachliches gespräch über apoplex führen ;)
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188
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Nee egal ist es nicht. Denn auch wenn die fachliche Leitung eine Ergotherapeutin ist , dürfen die anderen ohne ergotherapeutische Ausbildung sich weder so nennen noch Ergotherapie durchführen. Dann müssen sie es schon anders nennen.
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