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Diskussionsforum

Langzeitverordnung

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22. Juli 2014 23:26 # 1
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 12

Hat jemand von Euch Erfahrung mit Langzeitverordnungen? Wie werden die abgerechnet? Was gibt es zu beachten?
23. Juli 2014 07:10 # 2
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 386

Hallo,

was verstehst du unter Langzeitverordnungen?

Ich kenne nur langfristige Genehmigungen.
Dazu kannst du das Forum durchsuchen, da ist schon viel Info vorhanden.
Falls du dann noch konkrete Fragen hast, meld dich.

VG Susan
"Schenkt dir das Leben eine Zitrone, mach Limonade daraus!"
23. Juli 2014 08:17 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

siehe Susan--
es gibt keine Langzeitverordnungen, es gibt lediglich Langfristgenehmigungen.
Mit dem Stichwort Suchfunktion nutzen, es wurde schon sooo viel dazu geschrieben
29. Juli 2014 13:07 # 4
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 12

Ich habe einen Patienten, der ab nächsten Monat eine Verordnung bekommt die eine tägliche Behandlung für dasrestliche Kalenderjahr abdecken soll. habt ihr sowas schon mal gehabt? Der Arzt hat der Angehörigen dies als Langzeitverordnung benannt...hab die VO noch nicht vorliegen, nur die Androhung das sie kommt ::smile::
29. Juli 2014 16:44 # 5
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 894

hallo...

hört sich spannend an! wenn du sie hast, mach mal den namen unkenntlich und setz mal n bild davon rein.
bin neugierig!

hatte leider auch schon fälle, wo patienten maßlos enttäuscht waren, dass sie trotz langfristgenehmigung alle 10 oder 20 einheiten zum arzt rennen mussten und ne neue verordnung abholen...

lg :)
29. Juli 2014 18:39 # 6
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 29.07.2014 18:47:00
Ich habe einen Pat mit einer Langfirstgenehmigung. Seine KK hat ihm Ergo für 2 Jahr genehmigt. Er kommt 2 mal die Woche und muss nach 10 mal Erog sich jedes mal ein neues Rezept ausstellen lassen. Die Langfristgenehmigung fallen nicht in das Buget des Arztes. Gleich das erste Rezept wird mit außerhalb des Regelfalles angekreuzt. Du rechnest es ganz normal ab. Es gibt eine Liste bei welchen Diagnosen man so eine Langfristgenehmigung haben kann. Da musst du einfach mal Googlen.
Ich habe mir das Schreiben von seiner KK mit der Langfristgenehmigung kopiert und es zu den Akten gelegt.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
29. Juli 2014 22:10 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... diese Langfristverordnung gab es früher einmal. Sie sind nicht mehr möglich/ es gibt sie nicht mehr, da sie nicht den aktuellen Heilmittelrichtlinien entspricht. Wenn du die Verordnung hast, reiche sie zur Genehmigung bei der zuständigen KK ein. Die Antwort der KK kannst du als Argumentationshilfe gegenüber dem behandelnden Arzt nutzen. Wenn du "Glück" hast, wird die Verordnung aber auch so genehmigt. Früher waren bei diesen Verordnungen auch Teilabrechnungen möglich und man mußte nicht bis zum Ende der Behandlungsserie warten um an sein Geld zu kommen.

MfG falladar
7. August 2014 14:36 # 8
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 12

Vielen Dank euch allen, das hilft mir schon mal sehr!
::thumbup::
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