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§ 87b als Leitung ?

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29. Juli 2014 16:48 # 1
Registriert seit: 29.07.2014
Beiträge: 4

Hallöchen Kollegen !
Nun erzähle ich euch meine Geschichte.
Bin 25 Jahre alt, seit einem Jahr arbeite ich erfolgreich in einem Alten-und Pflegeheim als Ergo und Leiterin der sozialen Betreuung. Letzten Monat haben wir ein neuen Chef und neue PDL bekommen. Jetzt fliegen die Köpfe. Alle WBL's wurden ausgetauscht. Heute kriegte ich auch den Nachricht das am 01.09 kommt eine neue die mein Platz ersetzen wird. Ich werde wohl als nur Ergo da bleiben können. ::sad::
Frage : Die neue Leiterin ist aber nur §87b, kann sie als Leitung arbeiten ? ::confused::::mad::
Es haut ziemlich stark in mein Selbstwertgefühl dass ich als Fachkraft auf die hören muss die nur ein Kurs gemacht hat...::unsure::

Vielen Dank fürs vorbeischauen,
Veronika
29. Juli 2014 17:05 # 2
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1186

http://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-stellenbeschreibung-87b.htm

Meiner Meinung nach geht das nicht. Du bist eine examinierte Fachkraft und ihr daher Weisungsbefugt.
29. Juli 2014 18:37 # 3
Registriert seit: 29.07.2014
Beiträge: 4

Danke fürs Antwort, bin echt frustriert heute... So macht es kein Spaß. ::unsure::
29. Juli 2014 20:19 # 4
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Klingt merkwürdig. Kannst Du das Gespräch mit der Heimleitung suchen und es dort klären?
Vielleicht schaust Du dich besser nach einer neuen Stelle um, denn gefrustet zur Arbeit zu gehen tut Dir und den Bewohnern nicht gut.
31. Juli 2014 15:59 # 5
Registriert seit: 29.07.2014
Beiträge: 4

danke für eure Antworten und Unterstützung,
gestern war ich beim HL. Ist wirklich so - kommt eine §87b, die als Leitung der sozialen Betreuung arbeiten wird. "Der frische Wind muss rein" war die Aussage. Von mir wird erwartet das ich mit neum Leitung Hand in Hand arbeite und sie in allen fachlichen Sachen und Fragen unterstütze... ungerecht...
31. Juli 2014 19:36 # 6
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Es wundert mich, dass du dich nur mit deinen Befindlichkeiten beschäftigst. Ich würde mich an deiner Stelle erst mal um etwas anderes kümmern, nämlich um deinen Arbeitsvertrag. Die Herabstufung von der Leitungskraft zur "normalen" Ergotherapeutin wird ja eine Vertragsänderung mit sich bringen, die die Kernbereiche (z.B. dein Gehalt!!) berührt und daher nicht ohne deine Zustimmung oder eben eine Änderungskündigung vorgenommen werden kann. Wende dich rechtzeitig an den Betriebsrat und ggf. auch an einen Anwalt und lass dich informieren und beraten.
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
5. August 2014 01:34 # 7
Registriert seit: 07.11.2013
Beiträge: 2

Eine 87b Kraft kann nicht als Leitung eingesetzt werden, da sie keine Betreuungsfachkraft ist. Im sozialen Dienst muss min. eine Fachkraft mit drin sein, die die FACHAUFSICHT hat, u.a. auch von den §87b Kräften.

5. August 2014 11:34 # 8
Registriert seit: 02.12.2012
Beiträge: 2

Also, ich finde, das ist wirklich ein "Hammer" und glaube, dass der Kernpunkt Kostenersparnis heißt. Ich denke, ich würde das Gespräch mit der Leitung suchen, meine Wünsche und Vorstellungen äußern und wenn keine Einigung erzielt wird, mir eine andere Stelle suchen. Wünsch dir alles Gute, du! Liebe Grüße
5. August 2014 20:12 # 9
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Woher kommen diese Aussagen? Gibt es dazu Quellen? Die einzige Quellenangabe stammt von roo22, und wenn ich das richtig sehe, handelt es sich dabei bloß um eine Vorlage, wie eine Stellenbeschreibung aussehen könnte und nicht um etwas Verbindliches. Wenn es nicht geht, wie kommt dann das hier zustande? Link und Link
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
2. Dezember 2014 19:58 # 10
Registriert seit: 26.04.2011
Beiträge: 52

Wie ist es denn jetzt ausgegangen?

Das Problem ist, daß die sich alle schwammig ausdrücken. Gesetzestexte gibt es dazu keine soweit ich weiss.

Jedes Heim legt vieles selbst fest und wartet ab was der MDK oder Heimaufsicht sagt. Mit viel Glück schauen die auch danach.

Vielleicht kannten sie sie auch und es ist "Veternwirtschft" ;)

Aber schließe mich meinem Vorredner an, ohne dein Einverständnis können die dich nicht runterstufen.

Am Ende ist alles auslegungssache.

In vielen Heimen legen sie bei 87b den Grundsatz "unterstützung bei den Mahlzeiten" als essen reichen aus.
Dabei dürfen sie gar kein essen reichen, sondern heißt übersetzt Frühstückskreis.
Aber selbst bei einem Frühstückskreis, sollte eine Fachkraft bestimmen und anweisungen geben, ohne die 87b Kräfte herabzusetzen, aber es ist fast vergleichbar wie Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte ;)
22. März 2015 22:15 # 11
Olli85
Olli85
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 4

......ich weiß der Beitrag hilft nicht.Das ist ja eine totale Sauerei!!!!!!!!!!!!!!
23. März 2015 14:31 # 12
Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692

@ Olli,
naja, ich für meinen Teil finde auch schon eine Äußerung von MItgefühl irgendwie hilfreich ::wink::
23. März 2015 19:25 # 13
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

leider hat sich die TE ja seit Juli 2014 nie wieder geäußert, wie es weitergegangen ist. Wie so oft- ein Aufschrei und dann nix mehr..
Insofern ist alle Empörung und alles Engagement leider ins Nirvana geblasen...
6. September 2015 12:35 # 14
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 3

Schade, dass jetzt keine Antwort mehr kam, mich hätte doch wirklich interessiert, was dabei raus gekommen ist.

Mir ist so etwas ähnliches passiert und ich habe das sogar als Kündigungsgrund genommen denn das konnte ich einfach nicht. Erst Leitung und dann sollte ich mkir alles sagen lassen? Nein auf keinen Fall.

Mal angesehen davon, bringt so etwas keinen frischen Wind sondern nur Unmut bei den alt eingesessenen Mitarbeitern, geht echt gar nicht. Vllt kommt ja noch eine Äußerung, würde mich sehr interessieren. ::sad::
14. November 2015 19:55 # 15
Registriert seit: 14.11.2015
Beiträge: 6

Auch wenn wir leider nicht wissen wie es ausgegangen ist...

Aber Fakt ist, dass eine MA §87b nicht als Leitung der sozialen Betreuung arbeiten darf!

Es gibt 2 unterschiedliche Bereich der Betreuung in Pflegeeinrichtungen, eben §87b und MA Soziale Betreuung/ Ergotherapeuten. Diese haben 2 komplett verschiedene Ausbildungen/ Ausbildungsdauer. Und das wichtigste, 87§ wird von der Pflegekasse bezahlt, Ergotherapeuten/ MA Soz. Betreuung von der Krankenkasse.
Eine 87b hat nicht die fachliche Kompetenz als leitende Kraft zu arbeiten, das würde beim MDK nicht durchgehen. Hab mich da auch schon mal erkundigt::smile::
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