Geändert am 05.08.2014 14:25:00
Neuer Arzt, dann auch Erstverordnung möglich. Bei dem neuen Arzt ist es eine Erstverordnung und daher darf er auch Erstverordnung ankreuzen. Ist der Regelfall in deiner Praxis ausgeschröpft, wirst du den Arzt darüber in Kenntnis setzen müssen. D. h. Erstverordnung beim neuen Arzt, nicht gleich neuer Regelfall!!!!!Außer er hat eine andere Diagnose gestellt, dann Erstverordnung und auch neuer Regelfall.
Grüße von
Maria2
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