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Aufsichtspflicht

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26. August 2014 15:26 # 1
Registriert seit: 13.09.2013
Beiträge: 14

Liebe Ergo-Kollegen,

gerade aus beruflicher Situation heraus, fragen wir uns im Ergoteam, ob es eine gewisse Aufsichtspflicht gegenüber den P. gibt.

Konkrete Schilderung:
wir sind eine Reha - Klinik für Sucht- und Psychosomatik Patienten. In unserem Ergoteam sind wir 6 Kollegen. Urlaubs- bzw. krankheitsbedingt müssen immer (mal) wieder Vertretungen geleistet werden. Im optimalen Fall ist das alles kein Problem. Doch wenn ich z.b selbst gerade eine Ergogruppe habe und gleichzeitig! eine Gruppe vertreten soll, kann ich nicht bei beiden Gr. gleichzeitig und im gleichen zeitlichen Umfang anwesend sein. Unsere Ergogruppen laufen 90 min. Jetzt haben wir 2 v. 3 Räumen mit Maschinen ausgestattet. Dekupiersäge, Tischbohrmaschine, Stichsäge etc.

Jetzt meine konkrete Frage:
wenn ich eine Gr. vertreten muss und die Leute im Raum mit den Maschinen sind, besteht eine Aufischtspflicht?
Besteht eine Aufsichtspflicht gegenüber erwachsenen Menschen in therapeutischer Behandlung? (wir haben auch P. mit psychotischen Diagnosen)
Wenn eine Aufsichtspflicht gegenüber den P. im Maschinenraum besteht, gibt es dafür ein gesetzliches Schreiben?
Wenn eine Aufsichtspflicht gegenüber den P. im Maschinenraum besteht, gibt es eine Möglichkeit, mich als Therapeutin von der Aufsichtspflicht während einer Vertretung zu unterbinden? - Wenn ja, wie kann ich das tun?


Ich weiß, eigentlich lernt man das während der Ausbildung. Aber wir wissen es alle nicht mehr und haben weder im Internet, sonst wo etwas darüber gefunden.
Ich muss ehrlich sagen, mir ist das zu unsicher. Auch wenn ich den P. sage, dass sie während der Vertretungszeit wenn ich nicht anwesend bin nicht an die Maschinen dürfen... Die Maschinen sind noch nicht einmal abschließbar.

Wäre toll, wenn ich in irgendeiner Weise Antwort bekommen könnte.

Liebe Grüße
mira
26. August 2014 19:46 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Geändert am 26.08.2014 19:58:00
Hallo mira.s

ich bin recht zügig im Internet fündig geworden.
Nämlich daß das medizinische Institut (was auch immer),
1. eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht hat.
Verkehrssicherungspflicht: z.Bsp. ist das Krankenhaus verantwortlich für
die techn. Instandhaltung aller techn. Geräte, regelmäßige Wartung,
Ausleuchtung der Flure, Kennzeichnung von Gefahrstellen, aber auch
für die korrekte Ein- und Anweisung des Personals in Arbeitsschutz,
Maschinenbedienung, Verhalten im Brandfällen und anderen Ereignissen.
2. müssen die Patienten nach dem aktuellen medizinischen
Standard ( "ärztliche Kunst" ) behandelt werden. Darunter fallen dann auch
die Therapien, die nur auf ärztliche VO erfolgen dürfen.

Demzufolge gibt es keinen einzelnen Paragraphen zu der Sachlage
Aufsicht in Gruppen, oder Aufsicht bei Maschinen im Raum,
sondern es gibt ausreichend Gerichtsurteile von LGs oder OLGs,
die in konkreten Fällen eine Haftung bei Unfällen/Suiziden befunden
haben oder eben auch nicht.
Die Haftung betrifft natürlich IMMER die medizinische Einrichtung
(hier die Betriebshaftpflicht) und nicht den einzelnen MA,
immer vorausgesetzt, der MA hat die hausinternen Arbeitsanweisungen/
-richtlinien und die ärztlichen VOs die Patienten betreffend befolgt.

Im Endeffekt entscheidet hier der Arzt darüber, ob ein Patient Gruppenfähig
ist und ob eine Gefahr besteht, daß er sich selbst oder Fremde gefährdet...
Dafür braucht es keine Maschinen im Raum, ein zu öffnendes Fenster reicht auch.
Sollte der Therapeut bei einzelnen Patienten begründete Bedenken für die
Teilnahme an Gruppen beim Arzt anmelden, wäre eine schriftliche Doku darüber angebracht.

Ich ganz persönlich würde eine Gruppentherapie NIE verlassen, in dem Moment
ist es ja keine Therapie mehr (ohne Therapeut)....wenn ich ernstgenommen werden
will!!
Sollte mein direkter Vorgesetzter ANORDNEN, daß ich 2 Gruppen parallel betreuen
soll (hin und her laufen) kann ich mich entscheiden
1. der Anordnung zu folgen, und im Ereignisfall die Verantwortung auf meinen Vorgesetzten schieben
oder
2. mich der Anordnung offen wiedersetzen und mal sehen, was passiert (zum Beispiel den Betriebsrat hinzuziehen)

LG chipchap
26. August 2014 20:51 # 3
Registriert seit: 04.07.2013
Beiträge: 41

ich bin da jetzt rechtlich nicht so informiert aber es wird doch in eurem Team eine Leitung geben? Oder von der Abteilung. Da würde ich an deiner Stelle nachfragen wie das mit der Aufsichtspflicht und dem Versicherungsschutz ist. Oder sicherlich gibt es einen Betriebsrat mit dem man ein vertrauliches Gespräch führen kann zur Information. So geheuer wäre mir das nicht, auch wenn die Patienten erwachsen sind und gerade bei eurem Klientel. Was machen die denn dann in dem anderen Raum in einer Gruppe, wenn kein Therapeut dabei ist?Ich habe in meiner Praxis nur Einzeltherapien lasse einen Patienten aber nie alleine und schon gar keine mit psychischen Erkrankungen. Was die auf Fluren oder Zimmern machen ist ja nicht deine Verantwortung, wenn du aber der betreuende Therapeut zu der Zeit bist würde ich mich verantwortlich fühlen und man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen.
27. August 2014 05:28 # 4
Registriert seit: 20.05.2007
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Beiträge: 722

Hallo mira.s,

erst mal finde ich es gut, dass ihr euch überhaupt darüber Gedanken macht. habe bezüglich der Sicherheitsbestimmunen schon öfter mal erschreckende Gedankenlosigkeit erlebt. ich würde mich erst mal an den Sicherheitsbeauftragten wenden. wenn ihr schon im ergotherapeutischen Team sechs Mitarbeiter seid, wird euer Betrieb ja bestimmt mehr als 20 Personen beschäftigen, dann MÜSST ihr auch einen solchen haben. Er sollte ja ohnehin die Unterweisungen für euch und die Patienten vornehmen (wenn das bisher noch nicht systematisch durchgeführt wird, wäre es sinnvoll, deinen Chef und den Sicherheitsbeauftragten darum zu bitten).

Darüber hinaus würde ich mich an meinen Vorgesetzten wenden. Denn mal ganz abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen: Du fühlst dich mit der Situation doch offensichtlich unwohl, egal, ob das Vorgehen im Prinzip erlaubt wäre oder nicht, und auch darum muss er sich kümmern. Auch wenn man die "Schuldfrage" außer Acht lässt, finde ich es eine Zumutung für einen Mitarbeiter, in Strukturen arbeiten zu müssen, die es mit sich bringen, dass der Mitarbeiter ständig Angst haben muss, dass etwas passiert.

Ich kenne das Problem selbst auch: Es darf nichts ausfallen, nach Möglichkeit soll alles vertreten werden, wenn auch notdürftig. Vor einigen Jahren ging es mir ähnlich: Ich sollte das Bogenschießen vertreten. Zwar kann ich bogenschießen, aber das heißt ja noch lange nicht, dass ich das auch adäquat anleiten kann. Ich habe keinen Trainerschein dafür und fühlte mich der Sache absolut nicht gewachsen. Ich probierte es in meinem Ehrgeiz, alle Ansprüche zu erfüllen, ein Mal aus und stellte fest, dass ich damit nicht leben kann. Bogenschießen ist hochgradig gefährlich und ich habe während dieses einen Mals Blut und Wasser geschwitzt. Danach habe ich mit meinem Chef gesprochen und weitere Vertretungen verweigert. Mir egal, ob es gesetzlich erlaubt ist oder nicht (ich glaube, es ist NICHT erlaubt) - MIR ging es damit schlecht und ich kann besser mit einem kurzfristig verstimmten Chef leben als mit langfristigen Ängsten und Schuldgefühlen, wenn sich doch mal ein Patient verletzt hätte (oder noch schlimmeres passiert wäre).

Ich wünsche dir eine gute Lösung! Würde mich freuen, wenn du berichtest, wie die Sache ausgegangen ist. Viele Grüße! Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
27. August 2014 10:23 # 5
Registriert seit: 13.09.2013
Beiträge: 14

Lieben Dank für eure Antworten.

Ja, wir haben hier in der Klinik eine Leitung und einen Betriebsrat.
Da wir unter den Ergos zum Teil verschiedene Meinungen bezüglich der Aufsichtspflicht haben, haben wir uns auch schon an den Betriebsrat und an den Leiter der Klinik gewandt. Information: BR weiß nichts darüber (also keine genauen Informationen - auch BG nicht), und der Leiter sagt, dass wir eine Aufsichtspflicht hätten.
Und wenn wir Doppeleinheiten machen müssen, dann dürten die P. nicht an die Maschinen. Da diese aber nicht abschließbar sind, können wir das nicht garantieren oder nachvollziehen.
Sicherheitsbeauftragter müssten wir noch einmal fragen (externer Sicherheitsbeauftragter)

Und ja, ich habe auch schon eine Überlastungsanzeige gestellt mit dem Vermerk, dass ich die Sicherheit der P. durch Doppeleinheiten nicht gewährleisten kann. Demzufolge würde ich dann wohl auch, wie Kinaa und ChipChap schreiben, mich der Anordnung - zumindestens für einge gewisse Zeit - widersetzen.
Dem BR wäre es dennoch lieber aus Sicherheitsgründen, wenn wir einen Paragraphen bezüglicher der Aufsichtspflicht hätten.

Aber das wird weiterhin ein Thema - zumindestens für mich - sein, bis diese Frage nun gesetzlich oder intern geklärt ist. Dennoch danke für eure schnellen Antworten.
27. August 2014 14:25 # 6
Registriert seit: 20.05.2007
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Beiträge: 722

Hallo nochmal,

die Überlastungsanzeige war doch schon mal ein guter erster Schritt. Meiner Erfahrung nach hilft es in solchen Situationen, seinem Vorgesetzten eine gute Alternative anzubieten. Da ihr an Maschinen arbeitet, gehe ich davon aus, es geht bei euch um medizinsch-beruflich orientierte Reha? Wie viele Patienten sind jeweils in einer Gruppe? Habt ihr die räumlichen Kapazitäten, sie alle in einem Raum unterzubringen (ungeachtet der Tatsache, dass es in diesem Raum vermutlich nicht für alle einen Arbeitsplatz geben würde)?

Wenn ja, hier ein Vorschlag:
Wir versuchen hier, rechtzeitig Alternativpläne für die Urlaubsvertretungen aufzustellen. Dabei geht es darum, Angebote für den jeweiligen Zeitraum zu finden, die einerseits für den vertretenden Kollegen gut umsetzbar sind, andererseits aber auch sinnvoll für die Patienten. Manchmal ist dieses Alternativprogramm dann eben etwas ganz anderes als das, was normalerweise stattfindet. Solange es in den Kontext passt, sodass die Patienten davon profitieren können – wieso nicht? Sollte es um berufliche Reha gehen, bieten sich für große Gruppen edukative Angebote rund um das Thema Beruf an, beispielsweise über Stress und Stressbewältigung, Konflikte am Arbeitsplatz, heutige Arbeitswelt (veränderte Bedingungen), Kommunikation (z.B. „die vier Seiten einer Nachricht“), usw.
Auch Sozialkompetenztraining in Form eines interaktionellen ergotherapeutischen Angebotes lässt sich – bei sorgfältig gewähltem „Programm“ - gut in Großgruppen umsetzen. Eine Option wäre auch, die Patienten in Kleingruppen selbst ein relevantes Thema erarbeiten zu lassen, welches sie dann im Plenum vorstellen und sich so gegenseitig schulen und in den Austausch kommen. Auch Projektarbeiten wären, wenn räumlich möglich, umsetzbar.

Für all diese Dinge braucht man keine Maschinen und sie lassen sich gut von einem Therapeuten allein durchführen (sofern sich die Gruppengröße trotz doppelter Personenzahl noch eeeinigermaßen im Rahmen bewegt und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind).

Nur so als Idee.. Viele Grüße! Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
27. August 2014 20:37 # 7
Registriert seit: 13.09.2013
Beiträge: 14

Hey Kinaa,

ich finds klasse, dass du dich da so in mein Thema rein denkst/arbeitest. Danke.

Also, 1 Gr. hat 12-13 P. Und die doppelte Anzahl wären dann bis zu 26 P. Die in einen Raum zu bekommen, klappt leider nicht. Die Räumlichkeiten sind dafür zu klein. Man könnte es allerdings nach draußen verlagern.
Aber die Idee an für sich finde ich klasse. Das möcht ich mal mitnehmen und ins Team einbringen. Wobei ich ganz spontan sagen muss: das trau ich mir gar nicht zu, solche Themen mit den P. zu bearbeiten.
Unser Schwerpunkt in der Ergotherapie: Arbeitsaufträge, Gruppenprojekte bezogen auf freie kreative Gestaltung, freies Gestalten (Eigenprodukte).
Was ich mir aber nun wikrlich vorstellen könnte wäre: mich mit meinen Kollegen oder einer Kollegin zusammen tun, solch ein Thema ausarbeiten und anbieten.
Geht klar nicht während Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen, zudem müssen dann die Gr. parallell Ergothearpie angeboten bekommen (das ist echt schwer bei uns) und SKT gibt es als IG schon. Was aber ja nicht ausgearbeitet oder ausgeweitet werden kann (was ja teilweiße bei Gruppenprojekten angesprochen wird)
Zudem haben wir drei Räume mit jeweils 2 Materialschwerpunkten plus einen Kunstraum.

Die Alternative, welche wir für uns persönlich entlastender wäre - jedoch die Aufsichtspflichtfrage nicht klärt - ist, dass wir 2 Ergoeinheiten vertreten und die 3. muss in Eigenarbeit passieren.
Bezüglich der Überlastungsanzeige - wir haben auch ein gutes Entlastungsgefühl dadurch! Auch wenn der Chef sich nun persönlcih angegeriffen fühlt, das ist mir wurscht ::wink::

Aber wie gesagt, ich finde deine Ideen klasse und werde sie auf jedenfall mitnehmen.
Danke


31. August 2014 08:21 # 8
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

liebe mira.s,

die gruppenstärke ist ähnlich wie bei uns und du hast völlig recht: die doppelte teilnehmerzahl ist viel zu viel, nicht nur bezüglich der räumlichen kapazitäten. auch für den durchführenden therapeuten sind solche riesen-gruppen enorm anstrengend und ein sinnvolles(!) arbeiten mit den patienten ist kaum möglich. für die patienten selbst sind solche gruppen auch zu stressig, was ich gerade diese woche erfahren durfte:

ich stand vor dem problem: meine interaktionsgruppe ist völlig überlaufen, eigentlich hatte ich sie auf zwölf teilnehmer begrenzt, zwei bis drei mehr kann ich auch noch verschmerzen, aber diese woche knackten wir die 20er-marke. dabei muss man auch bedenken, dass die gruppe aus lauter teilnehmern besteht, die "nicht grundlos" daran teilnehmen, die also schwierigkeiten im sozialen miteinander haben. die gruppenatmosphäre war geprägt von unterschwelliger gereiztheit von allen seiten, ich selbst war hinterher ziemlich erschöpft und die patienten meldeten mir zurück, dass es ihnen einfach zu viel war. jetzt musste ich die gruppe kurzfristig "ausdünnen" und werde langfristig einen zweiten regelmäßigen termin einrichten.

nach draußen würde ich die gruppen wegen der wetterabhängigkeit nicht verlagern. es wäre ja sinnvoll, wenn ihr eine dauervertretungsplanung erstellen könntet, auf die immer zurückgegriffen wird, wenn einer von euch im urlaub oder krank ist. da geht es ja nicht, dass die ganze planung zusammenbricht, wenn das wetter nicht mitspielt.

was mir noch eingefallen ist: könnt ihr nicht unterstützung aus anderen berufsgruppen bekommen? meinem chef ist es z.b. (fast) egal, wer genau die vertretung macht, es muss niemand aus dem ergotherapeutischen team sein. so vertritt meine interaktionsgruppe z.b. ein kollege aus der bezugstherapie, weil er erstens spaß daran hat und es gut kann und ich selbst mich damit wohler fühle (vorher gab es immer reibereien im ergo-team, weil ich mich nicht gut vertreten fühlte). ich vertrete im gegenzug gruppen der kollegen, wenn not am mann ist, z.b. mal eine bezugsgruppe oder eine indikative gruppe aus einem anderen fachbereich. mache das dann eben "auf meine art". vielleicht habt ihr ja jemanden im großteam, der lust (und kapazitäten) hätte, die vertretung zu übernehmen?

noch mal zur aufsichtspflicht: leider ist unser sicherheitsbeauftragter gerade im urlaub, aber ich frage ihn mal, wenn er zurück ist. finde deine frage sehr interessant und elementar für die ergotherapeutische arbeit. bei uns wird sehr viel wert darauf gelegt, dass rechtlich alles "sauber" läuft, daher bin ich guter hoffnung, dass er eine antwort weiß. er ist übrigens gleichzeitig auch der arbeitsanleiter in der werkstatt, er wird sich mit deinem thema bestimmt auskennen. so viel ich weiß (aber ich bin auch nicht "im thema", weil ich nicht handwerklich mit den patienten arbeite) reicht die unterweisung aus, sprich: jeder patient, der neu in die belastungserprobung kommt, erhält eine sicherheitsunterweisung und unterschreibt, dass sie erfolgt ist, er die inhalte zur kenntnis genommen hat und sich daran halten wird. ob explizit festgehalten wird, dass die maschinen ohne anwesenheit des mitarbeiters nicht benutzt werden dürfen, weiß ich nicht, das werde ich erfragen. kann mir aber gut vorstellen, dass dieser punkt explizit besprochen wird. im alltag ist der arbeitsanleiter auch nicht immer in der werkstatt anwesend, das ginge auch gar nicht, schließlich müsste er dann die ganze patientenschaft für jeden toilettengang aus der werkstatt schicken ;)

ich gehe also davon aus - aber wie gesagt: das soll keine rechtsauskunft sein, sondern ist nur eine laien-meinung! - dass es bei mündigen menschen bei erfolgter unterweisung und unterschrift keine rechtlichen probleme gibt. fraglich ist für mich allerdings der von dir angesprochene punkt "bekannte psychotische symptomatik". ich weiß nicht, wie das rechtlich gewertet wird.
nach wie vor finde ich allerdings, dass deine fragestellung nicht nur ein rechtliches problem darstellt, sondern es auch darum geht, eine lösung zu finden, mit der du dich wohl fühlst.
was mir gestern noch eingefallen ist: ruf doch mal in einer wfbm an (würde eine große wählen, keine kleine, die so vor sich hin "muckelt"), die wahrscheinlichkeit ist groß, dass sie sich auskennen und sie helfen dir bestimmt gern weiter.

was die durchführung edukativer gruppen angeht: mir macht das sehr viel spaß und auch wenn du denkst, du kannst das nicht: man kann es lernen. irgendwann kennt man seine moderationstechniken und sonstigen kniffe und tricks, erweitert sein repertoire stetig und kann irgendwann auf einen ganzen pool zurückgreifen. ich habe viel freude an dieser art der arbeit mit meinen patienten und es hat mir zusätzlich die gelegenheit verschafft, die ergotherapie in der klinik besser zu positionieren. die idee, mit einem kollegen gemeinsam etwas zu erarbeiten, finde ich super :) wenn du magst, schicke ich dir morgen von der arbeit aus mal exemplarisch ein schriftlich ausgearbeitetes modul, dann kannst du schauen, ob so etwas was für dich wäre. schick mir bei interesse einfach eine pn mit deiner email-adresse.

Zitat:
SKT gibt es als IG schon. Was aber ja nicht ausgearbeitet oder ausgeweitet werden kann (was ja teilweiße bei Gruppenprojekten angesprochen wird)


diesen satz verstehe ich nicht. skt = sozialkompetenztrainin, aber was ist ig? indikative gruppe? wieso kann es nicht ausgearbeitet oder ausgeweitet werden?

Zitat:
Auch wenn der Chef sich nun persönlcih angegeriffen fühlt, das ist mir wurscht


das ist die richtige einstellung. wenn er das persönlich nimmt, ist das in erster linie sei problem und er sollte über das thema "professionelle haltung" nachdenken.

viele grüße und einen schönen sonntag! kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
1. September 2014 14:13 # 9
Registriert seit: 13.09.2013
Beiträge: 14

Geändert am 01.09.2014 14:16:00
Hallo Kinaa,

Zitat / Kinaa hat geschrieben:
und du hast völlig recht: die doppelte teilnehmerzahl ist viel zu viel, nicht nur bezüglich der räumlichen kapazitäten. auch für den durchführenden therapeuten sind solche riesen-gruppen enorm anstrengend und ein sinnvolles(!) arbeiten mit den patienten ist kaum möglich. für die patienten selbst sind solche gruppen auch zu stressig, was ich gerade diese woche erfahren durfte:

- ja, es ist fast unmöglich zu arbeiten. Also, eigentlich kann nur noch von Anwesenheit gesprochen werden. Von arbeiten nicht wirklich. Dadurch dass ich seit Juli in der Dauervertretung bin, haben auch meine P. zurück gemeldet, dass ich "gar nicht anwesend" bin. Was so ja nicht stimm. Ich bin meistens sogar bei meinen Gr. die ganze Einheit über anwesend, aber halt auch nur körperlich. Und genau das ist der Unterschied zwischen Arbeit mit P. und Beaufsichtigung der P. (so meine Meinung)
Auch in einer anderen Abteilung (Psychosomatik) beschweren sich die P. da ihre eigentliche Ergotherapeutin schon seit Ende / Anfang Juli/August nicht mehr da ist. Urlaub und nun Krankmeldung. Vorallem die Psychosomatik leidet darunter, da bei ihnen wirklich nur noch auf- und abgeschlossen wird. Ständige Präsenz kann kaum noch jemand leisten.
Und was mich auch echt ärgert ist, dass die Leitungsebene das so nicht sieht. Dass es doch kein Problem sei, "durchschnittlich 2 Einheiten /Woche" zu vertreten. Aber, dass ich oder wir zum großen Teil oftmals sogar bis zu 4-6 Einheiten vertreten, das wird gern übersehen.

Zitat / Kinaa hat geschrieben:
jetzt musste ich die gruppe kurzfristig "ausdünnen" und werde langfristig einen zweiten regelmäßigen termin einrichten.

Das ist ja optimal! Bei unserem Therapieplan, wäre es bis zu unmöglich noch Ersatztermine bzw. einen zweiten Termin zu finden. Der Plan der P. ist zum großen Teil von früh bis spät Abends rand gefüllt. Und andere wiederum haben oftmals nur zwei Therapien am Tag. (aber ganz ehrlich, bei uns in der Klinik läuft sowieso einiges schief)

Zitat / Kinaa hat geschrieben:
was mir noch eingefallen ist: könnt ihr nicht unterstützung aus anderen berufsgruppen bekommen? meinem chef ist es z.b. (fast) egal, wer genau die vertretung macht, es muss niemand aus dem ergotherapeutischen team sein.

Joa, wie soll ich das jetzt kurz zusammen fassen? Alle Berufsgruppe in unserer Klinik sind durchweg überlastet und überfordert. Wir haben zu wenig Personal. In der reinen Sucht-Abteilung sogar von 4 Gruppen nur 2 feste Psychotherapeuten. Der Rest sind PIA´s (Psychotherapeutin in Ausbildung) Bei der Abteilung Sucht und Psychosomatik war es bis letzte Woche so, dass von 4 Gr. nur 1 festangestellte Psychotherapeutin anwesend war. 2 Waren im Urlaub und eine Psychotherapeutin ist (spontan oder unspontan) in eine Reha gegangen. Und aufgrund diesem Personalmangel wurde für 3-4 Monate eine ehemalige PIA als Springerin/Vertreterin wieder eingestellt.
Bis vor zwei Wochen war es noch so, dass 2 von 4 Gr. komplett führungslos waren: kein Gruppentherapeutin und keine Ergotherapeutin. Nur der Körpertherapeut war konstant anwesend.
Es mag sein, dass sich die personelle Situation jetzt wieder löst und klärt, da alle oder viele wieder aus dem Urlaub zurück kommen, aber für diese Zeit war es ein Unding! Auch P. haben sich beschwert. Und da so wenig Personal konstant anwesend und erreichbar (auch emotional) anwesend waren, sind viele Rückfälle und Abgänge sowie Regelverstöße seitens der P. passiert. Klare Suche nach Grenzen und Halt (Ergebnis aus Supervision)
So, und nun noch einmal zu deiner Frage: als ich zwei Tage krank war, konnte aus der Ergotherapie keiner vertreten. Da hat dann meine Kollegen (Psychotherapeutin) aufgeschlossen und hat sich mit in ihre Gr. rein gesetzt. Dennoch waren die P. sehr unzufrieden mit der Situation und haben sich danach bei mir beschwert. Ich werde diese Beschwerden in Zukunft auch an die Leitung weitergeben bzw. werde die P. zu der Leitung schicken.
Was noch hinzikommt: wir haben das Gefühl, dass zwar der Ergotherapie bei uns im Haus einen sehr hohen Stellenwert zugeordnet wird, von seitens des Chefarztes aber nicht wertgeschätzt wird (So unser subjektiver Eindruck). Das ist auch gar nicht das Schlimme. Das Schlimme ist: wir werden dann aber nicht mit unserer Überforderung und unserem Anliegen gehört und gesehen.
Derzeit wird in der Psychosomatik ein Gruppenteil von einer Praktikantin, welche auch in der Gr. ist, vertreten. Das wars.

Zitat / Kinaa hat geschrieben:
noch mal zur aufsichtspflicht: leider ist unser sicherheitsbeauftragter gerade im urlaub, aber ich frage ihn mal, wenn er zurück ist

Danke, ich / wir sind natürlich sehr gespannt darauf, was er sagen wird.
Wir (also zwei derzeit konstante Ergotherapeuten) haben auch beschlossen, dass wir ein Formular entwerfen, auf dem die P. unterschreiben müssen, dass sie eine Einweisung in/an den Maschinen erhalten haben.

Zitat / Kinaa hat geschrieben:
was die durchführung edukativer gruppen angeht: mir macht das sehr viel spaß und auch wenn du denkst, du kannst das nicht: man kann es lernen. irgendwann kennt man seine moderationstechniken und sonstigen kniffe und tricks, erweitert sein repertoire stetig und kann irgendwann auf einen ganzen pool zurückgreifen. ich habe viel freude an dieser art der arbeit mit meinen patienten und es hat mir zusätzlich die gelegenheit verschafft, die ergotherapie in der klinik besser zu positionieren. die idee, mit einem kollegen gemeinsam etwas zu erarbeiten, finde ich super :) wenn du magst, schicke ich dir morgen von der arbeit aus mal exemplarisch ein schriftlich ausgearbeitetes modul, dann kannst du schauen, ob so etwas was für dich wäre.

ja, wenn ich wieder Kraft und Zeit habe, kann und werde ich mir das mit den edukativen Gr. mal durch den Kopf gehen. Wir machen sowieso immer alles zusammen im Team. Einmal, weil mehr Ideen und Sichtweisen aufeinander stoßen und weil es die Teamstruktur stärkt. Oftmals setzen wir uns für solche Sachen auch raus ins Cafe um Abstand zur Klinik zu bekommen.... Aber da bin ich optimistisch. Ich weiß, dass unser Ergoteam immer lösungsorientiert denkt und arbeitet.
Aber gerne kannst du mir mal was schicken. E-Mail kommt per PN

Zitat / Kinaa hat geschrieben:
Zitat:
SKT gibt es als IG schon. Was aber ja nicht ausgearbeitet oder ausgeweitet werden kann (was ja teilweiße bei Gruppenprojekten angesprochen wird)



diesen satz verstehe ich nicht. skt = sozialkompetenztrainin, aber was ist ig? indikative gruppe? wieso kann es nicht ausgearbeitet oder ausgeweitet werden?

Dadurch, dass ich wusste, in was für einer Einrichtung du arbeitest, dachte ich, ihr hättet vllt. gleiche oder ähnliche Begriffe wie wir. GSK (wie es bei uns in der Klinik ja heißt) - Gruppentraining sozialer Kompetenzen; IG - indikative Gr.
Das mit dem ausweiten passiert bei uns ja nebenbei in der Ergotherapie. Erst letzte Woche habe ich meine P. aus einer Gr. wieder energisch darauf hingewiesen, dass es mir nicht um produktorienterte Ergotherapie geht, sondern um das zwischenmenschliche, um das Miteinander. Umgangsformen, Ich-Botschaften, Wunschäußerungen etc. genauso wie Interaktion und Kommunikation läuft bei uns im Einzel während der Ergotherapie als auch während Gruppenaufgaben /-projekten in der Ergotherapie. Das erkläre ich meinen P. auch so. Zumal wirklich viele P. in das GSK gehen und dies dann in der Ergotherapie sozusagen praktisch trainiert wird (mal mit mehr und weniger Erfolg). Und in der IG GSK werden auch Rollenspiele angeboten. So tragen P. die in der IG sind, ihr Wissen weiter in die Gr. mit ein.

Zur prfoessionellen Haltung des Chefs: der ist im Urlaub seit Donnerstag ::laugh::

Danke dir für deine Unterstützung und Hilfestellungen.

lg
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