Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24
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Hallo, ich habe eine Anfrage von Eltern eines Kindes zur Ergotherapie bekommen. Die Eltern wollen dies nicht über eine ärztl. Verordnung machen. Die Frage wäre für mich, wie stelle ich eine Privatrechnung, d.h. muss ich in dieser Mwst. und / oder Ust. ausweisen, welches Honorar kann ich für 1 TE (sensomotor. perzeptive Einzelbeh. , 45 - 50 Min.) ansetzen. orientiere ich mich da an Beihilfesätzen? Ich hätte die Frage gerne für mich geklärt, bevor der Junge bald die Ergotherapie bei mir beansprucht. danke für eure hilfreichen Antworten !
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Registriert seit: 04.07.2013
Beiträge: 41
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meines Wissens dürfen wir nicht ohne ärztliche Verordnung behandeln. Nur Kurse usw anbieten...
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Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 305
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Hi, wir dürfen definitiv nur auf Verordnung behandeln. Alles Gute: Andrea
Ich liebe unseren Beruf! :-)
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Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24
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Danke euch, dann lehne ich guten Gewissens die Anfrage ab.
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Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 153
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Hallo, ich dachte immer das wir auch ohne Rezept behandeln dürfen ...wenn die Eltern die Kosten tragen und der Arzt keine Therapie verodnen will ..warum auch immer ... Bei der Rechnung würde ich mich an den Sätzen der Privatpatienten orientieren... Bitte um Korrektur wenn ich total falsch liege
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Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein Beiträge: 722
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Das ist an Bedingungen geknüpft, schau hier: Link
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
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