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Diskussionsforum

Sensomotor. perzeptive Beh. Abrechnung durch Privatrechnung

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27. August 2014 11:24 # 1
Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24

Hallo, ich habe eine Anfrage von Eltern eines Kindes zur Ergotherapie bekommen. Die Eltern wollen dies nicht über eine ärztl. Verordnung machen. Die Frage wäre für mich, wie stelle ich eine Privatrechnung, d.h. muss ich in dieser Mwst. und / oder Ust. ausweisen, welches Honorar kann ich für 1 TE (sensomotor. perzeptive Einzelbeh. , 45 - 50 Min.) ansetzen. orientiere ich mich da an Beihilfesätzen? Ich hätte die Frage gerne für mich geklärt, bevor der Junge bald die Ergotherapie bei mir beansprucht. danke für eure hilfreichen Antworten !
27. August 2014 12:21 # 2
Registriert seit: 04.07.2013
Beiträge: 41

meines Wissens dürfen wir nicht ohne ärztliche Verordnung behandeln.
Nur Kurse usw anbieten...
27. August 2014 19:57 # 3
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 305

Hi,

wir dürfen definitiv nur auf Verordnung behandeln.

Alles Gute: Andrea
Ich liebe unseren Beruf!
:-)
27. August 2014 21:36 # 4
Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24

Danke euch, dann lehne ich guten Gewissens die Anfrage ab.
28. August 2014 09:42 # 5
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 153

Hallo,
ich dachte immer das wir auch ohne Rezept behandeln dürfen ::confused::...wenn die Eltern die Kosten tragen und der Arzt keine Therapie verodnen will ..warum auch immer ...
Bei der Rechnung würde ich mich an den Sätzen der Privatpatienten orientieren...

Bitte um Korrektur wenn ich total falsch liege ::smile::
28. August 2014 13:51 # 6
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Das ist an Bedingungen geknüpft, schau hier: Link
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