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Chef stellt mir HV in Rechnung

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31. August 2014 18:44 # 1
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 8

Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin seit Jahren "stille" Leserin hier im Forum. Nun habe ich mich heute endlich einmal angemeldet, da ich quasi in der beruflichen "Zwickmühle" stecke und auf Hilfe bzw. eure Meinung hoffe.
Da ich in der Suche nichts passendes gefunden habe - schildere ich nun mein Problem.

Ich arbeite seit knapp anderhalb Jahren als Angestellte in einer Praxis, es ist erst meine zweite Stelle - meine erste in einer Praxis.
Anfang des Jahres übernahm ich mehrere Hausbesuche von einer Kollegin. Wie sich herausstellte waren einige HV noch aus dem Jahr 2012 und 2013. Die HV die älter als ein Jahr waren gab ich an meinem Chef zurück.

Letzte Woche wurde ich zu einem Gespräch mit meinem Chef zitiert. Es geht um eine HV - ausgestellt am 16.07.2013 -
die letzte Behandlung habe ich am 15.07.2014 gemacht, also einen Tag vor "Ablauf".
Jedoch war es ein sehr unschönes Gespräch mit meinem Vorgesetzten. Er sagte mir er könne die HV nicht mehr bei der Krankenkasse einreichen und ich müsste das verlorene Rezept selbst bezahlen.
Mein Chef zieht mir jetzt jeden Monat 90 € von meinem Gehalt ab, bis ich die HV bezahlt habe.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts darüber das ich als Arbeitnehmer dafür haftbar gemacht werden kann.

Ich habe weder mutwillig noch grob fahrlässig gehandelt. Ich erledige meine Arbeit immer gewissenhaft und prüfe alles lieber mehrmals.
Und jetzt ist mir dieser Fehler unterlaufen. Im Moment bin ich einfach nur verzweifelt. Ich habe mich bereits in meinem Bekanntenkreis umgehört und wirklich jeder erzählt mir das mein Chef nicht rechtens handelt.

Daher nun mein Betrag. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen. Für mich scheint diese Situation gerade etwas auswegslos, da ich meinen Job auch nicht verlieren möchte.

Vielen Dank für's lesen.

LG shaun
31. August 2014 21:04 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Zitat / shaun hat geschrieben:
Es geht um eine HV - ausgestellt am 16.07.2013 -
die letzte Behandlung habe ich am 15.07.2014 gemacht, also einen Tag vor "Ablauf".


Das verstehe ich nicht. Wie kann eine Verordnung so "alt" werden????
Aber zu deiner Frage. Dein AG darf dir die Kosten nicht abziehen. Das ist sein Fehler gewesen, da er die Verordnungen nicht geprüft hat.

Ich kann mir das gar nicht vorstellen.
1. Arzt verordnet nur so viele Einheiten, dass sie in der 12 Wochenfrist abgearbeitet werden können.
2. Sollte durch Krankheit des Pat. eine Pause von über 14 Tagen entstanden sein, wäre die Verordnung nicht mehr gültig.
(in manchen KV Bezirken gelten andere Regelungen, z. B. KV WL sind 28 Tage möglich)

Das Frage bleibt, wie konnte es so lange dauern, bis die Verordnung fertig war? Mir fällt dazu keine Lösung ein.
Grüße von

Maria2


31. August 2014 21:59 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 31.08.2014 22:09:00
abgesehen davon, das eine VO von Juli 2013 zwischendrin zwangsläufig schon zigmal ungültig war, weil die 14 (und selbst eine 28) Tage Frist überschritten wurde, und dein Chef dir das entgangene Geld nicht vom Gehalt abziehen DARF (s.Maria), wird es wohl oder übel zu einer Konfrontation kommen, wenn du gegen diesen unrechtmäßigen "Geldeinzug" protestierst. Und wenn du das nicht tust, hast du "verloren"
Bei derartigen Streits ist es durchaus möglich, das du den Arbeitsplatz verlierst..

Ich würde allerdings auch keinen gesteigerten Wert drauf legen, bei jemandem zu arbeiten, der so agiert (wie Chef), sondern würde davon ausgehen, das es immer wieder zu dergleichen "Absonderlichkeiten" kommt-- grade, wenn du in Praxisbelangen nicht firm bist...


edit: Das B für "HB wie Hausbesuch" ist direkt rechts neben dem V ;) wir tun uns mit immer neuen Kürzeln keinen Gefallen und das gängige Kürzel ist HB...
31. August 2014 22:13 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... dein Cheff hat überhaupt das Problem die Gültigkeit der Verordnung mit solch einem langen Behandlungszeitraum gegenüber der KK nachzuweisen. Langzeitverordnungen gibt es nicht mehr. Sollte der lange Behandlungszeitraum von der KK anerkannt werden, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag der letzten Behandlung. Wenn er diese Art der "Therapie"-Organisation in seiner Praxis vorgibt, haftet er auch für entstandenen Folgen. Wen er sich an die Heilmittelrichtlinien hält und dies auch von seinen Mitarbeitern verlangt kann er dich nur für vorsätzliches Fehlverhalten haftbar machen. Dies sollte er dir aber auch nachweisen können. Wenn er dir Vorsatz nachweisen kann, ist aber auch erst einmal eine Abmahnung, mit genauen Vereinbarungen wie künftig zu verfahren ist, fällig. Lohnkürzungen sind ein heikles Thema. Es gibt z.B. Pfändungsfreigrenzen, die einzuhalten sind. Such dir schnellstens einen RA für Arbeitsrecht, oder laß dich kostenlos beim Verband (DVE/BED) oder dem Arbeitsgericht beraten. Hast du die Ankündigung der Lohnkürzung mit Begründung von deinem AG schriftlich? Bestehe bitte darauf dies schriftlich mit Zahlungsplan von ihm zu bekommen. Jede Änderung des Arbeitsvertrages sollte schriftlich erfolgen. Auch Änderungen der Lohnzahlungen sind eine Änderung des Arbeitsvertrages.

Vielleicht lenkt er dann ein und du hast dich nicht über den Tisch ziehen lassen.
Viel Erfolg.

MfG falladar
31. August 2014 22:49 # 5
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 8

Vielen Dank für die Antworten.
Die VO ist außerhalb des Regefalls, es handelt sich um einen Patienten mit einer degenerativen Erkrankung. Er bekommt von seinem Arzt pro Quartal ein Rezept. Der Herr möchte das ich nur einmal in der Woche zu ihm komme.
Ich weiß nicht was meine ehemalige Kollegin gemacht hat um soviele VO zu horten.
Bei Übernahme wurde mir nur gesagt das ich die VO innerhalb eines Jahres ab arbeiten soll.

Die Lohnkürzung habe ich nicht schriftlich bekommen. Ich kam am Montag aus dem Urlaub, dann war direkt das Gespräch mit meinem Vorgesetzten, in dem er mich nur mündlich über die Lohnkürzung informierte.
Am Freitag habe ich dann auf meinem Lohnbescheid gesehen das er mir bereits 90 € abgezogen hat. Er war danach selbst im Urlaub. Ich denke ich werde mich nun bei einem RA informieren und dann noch einmal das Gespräch mit meinem Vorgesetzten suchen.

LG shaun

1. September 2014 07:12 # 6
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Geändert am 01.09.2014 07:16:00
Dann wirst Du wohl noch weitere "Verordnungsleichen" haben??? Eine Verordnung ist immer nur 14 Tage gültig, d. h. die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen haben, oder der Arzt hat unter späterer Behandlungsbeginn die Gültigkeit verlängert.
Auch wir haben diese Möglichkeit, jedoch nur in Absprache mit dem Arzt. Eine Jahresregelung gibt es nicht.
Dein Chef muss ja im Geld schwimmen, dass er sich solche Eskapaden leisten kann. ::confused::
Wie macht der das???


Pro Quartal = 1x wöchentlich = 12x = 12 Wochen
Bei Dir wären es 1x monatlich??????????
Grüße von

Maria2


1. September 2014 09:07 # 7
Registriert seit: 04.07.2013
Beiträge: 41

oben wurde ja bereits alles gesagt...und ich kann dir nur den Tipp geben dich da vom Acker zu machen. Oben schriebst du das du deine Stelle gern behalten möchtest. Aber ehrlich bei einem Chef der einen so über den Tisch zieht würde ich nicht arbeiten wollen und du kannst davon ausgehen das wird nicht das letzte mal gewesen sein.
1. September 2014 09:36 # 8
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 8

Hallo,

@ maria2
Ich weiß nicht wie hier gewirtschaftet wird...
Das eine VO nach 14 Tagen begonnen werden muss ist mir bekannt. Nachdem ich die Hausbesuche der Kollegin übernommen habe, wurde mir gesagt ich könnte die Behandlungen trotzdem fortführen. Wie gesagt, es ist meine erste Stelle als Angestellte in einer Praxis. Bisher habe ich die Arbeitsweise nicht in Frage gestellt, aber so langsam kommt es mir etwas "komisch" vor. Ich möchte mich hier nun auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen, immerhin bin ich dort noch angestellt und das Geld sichert mir jeden Tag mein Essen auf dem Tisch.

@ Brianna
Es ist für Außenstehende wahrscheinlich ziemlich schwer zu verstehen. Ich mache meinen Job gerne hier. Tolles Team, tolle Patienten. Das Gehalt ist auch wirklich nicht schlecht (wenn man mir nicht 90€ im Monat abzieht...).
Meinem Vorgesetzten laufe ich am Tag nicht so häufig über den Weg, bis jetzt war auch alles soweit in Ordnung.
Aber ich hab von einigen gehört, wenn ich mich jetzt "unterbuttern" lasse, würde mein Chef wahrscheinlich öfter auf die Idee kommen.

Vielen Dank schon mal für eure Eindrücke und Meinungen. Ich werde wohl einige Nächte darüber schlafen und habe am Ende hoffentlich eine Entscheidung getroffen.

Einen schönen Start in die Woche!
LG shaun
1. September 2014 10:12 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... dringend schriftlich der Lohnkürzung widersprechen und sofortige Nachzahlung der Differenz verlangen. Empfang bestätigen lassen.

MfG falladar
1. September 2014 15:49 # 10
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 8

Hallo,

danke für den Tipp. Habe morgen früh ein Gespräch mit meinem Chef.
Ich bin gespannt...

LG shaun
1. September 2014 17:37 # 11
Registriert seit: 04.07.2013
Beiträge: 41

Dann drücke ich dir die daumen und wünsche dir Glück beim Chefgespräch...::thumbup::
1. September 2014 19:07 # 12
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 935

Geändert am 01.09.2014 19:08:00
Wünsche Dir Stabilität und Kraft und Rückgrat und gute Nerven ::rolleyes::
1. September 2014 21:07 # 13
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 8

Danke euch beiden, dann kann hoffentlich nichts schief gehen morgen. :)

LG shaun
2. September 2014 07:16 # 14
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Viel Erfolg und in der Ruhe liegt die Kraft ;)
Grüße von

Maria2


3. September 2014 10:52 # 15
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

ich warte schon gespannt auf Rückmeldung was rausgekommen ist....
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