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Gruppen für Selbstzahler und auf Verordnung

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3. September 2014 13:48 # 1
Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 37

Hallo liebe Kollegen!

Ich muss mich mit einer Frage mal wieder an euch wenden:

Unsere Praxis in einem gutbetuchten Provinzgebiet möchte nun auch Selbstzahlerangebote anbieten.

Anbieten möchte unter anderem Sozialkompetenztrainings für Kindergarten- und Grundschulkinder, schulunterstützende Trainings für lernschwache Kinder, Konzentrationstrainings etc... Konzepte basieren natürlich auf entsprechenden Qualifikationen und Weiterbildungen.

Frage:

Kann ich innerhalb einer Gruppe sowohl Selbstzahler als auch Klienten auf Verordnungen integrieren?

Worauf muss ich bei der Deklaration von Selbstzahlerangeboten achten? Es darf nicht als "Therapie" deklariert werden, oder? Begriffe wie "Prävention" oder "Training", "Seminar", "Kurs" etc. sind aber erlaubt?

Ich habe zu den Themen auch schon das Forum hier durchsucht, jedoch bis jetzt keine wirklich aussagekräftigen Antworten gefunden...

Wie sind eure Erfahrungen? Ich möchte mir selbst ja keine Konkurenz machen. Wenn ich nun SZ-Angebote anbiete, bleiben die regulären Verordnungen dann aus? Kommt es dann unter Umständen zwischen Privatzahlern und Kassenklienten zu Diskussionen, weil der eine es selbst zahlt und der andere nicht?

Vielleicht habt ihr Lust, kurz zu erläutern, welchen Anteil bei euch die Selbstzahlerangebote am gesamten Angebot haben, und ob sich die Leistungen in die Quere kommen...

Wäre schön, hier auf diesem Weg ein paar Erfahrungen von euch zu lesen...

Danke im Vorraus! ::smile::

„Liebe mich auch dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.“

unbekannt
3. September 2014 17:46 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo erst mal. Ich selber gebe auch Kurse, aber jedoch nicht einmal für Selbstzahler und für welche die diesen Kurs auf Rezept bekommen. Mal ne Frage, wie würdest du dich fühlen, wenn du mitbekommst, dass du den Kurs selber zahlen müsstest und der Rest bekommt den Kurs auf Rezept und es zahlt die Kasse?. Ja wenn du Kurse für Selbstzahler anbietest, darf es nicht als Therapie deklariert werden, aber als das was du schon genannt hast. Was gehen würde, ist dass dein Klientel das Geld für die Kursgebühren forstreckt und dieses Geld oder ein Teil davon von der Krankenkasse zurück erstattet bekommt, wenn es ein anerkannter Kurs für Prävention ist. Deine Kursteilnehmer bräuchten eine Bescheinigung einmal wie lange und wie oft der ging und was hat er gekostet. Das können dann die Teilnehmer dann bei der Krankenkasse einreichen und sie bekommen dann die Kosten oder einen Teil davon zurück erstattet.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
3. September 2014 18:05 # 3
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Kurze Antwort:
Nein, diese Klientel kann man nicht in der gleichen Gruppe "haben".
Weil es auf VO Therapie ist und für die Selbstzahler Seminar/Kurs/Prävention.
Für mein berufliches Selbstverständnis ist klar:
Entweder mache ich Therapie oder Förderung/Prävention !!

Therapie kann nur ein Therapeut,
Prävention kann "jeder mit Schein.."...
3. September 2014 20:05 # 4
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Zitat / chipchap hat geschrieben:
Kurze Antwort:
Nein, diese Klientel kann man nicht in der gleichen Gruppe "haben".
Weil es auf VO Therapie ist und für die Selbstzahler Seminar/Kurs/Prävention.
Für mein berufliches Selbstverständnis ist klar:
Entweder mache ich Therapie oder Förderung/Prävention !!

Therapie kann nur ein Therapeut,
Prävention kann "jeder mit Schein.."...



Das sehe ich genau so.
Aber die Realität sieht anders aus. Viele Kolleginnen bieten MKT an und das auf Verordnungsbasis und/oder Selbstzahler.
Ach und das auch noch an Schulen, Kindergärten oder Gemeindehaus. Ich bin die Ausnahme. ::blush::

Aber wie schon gesagt, ich sehe es wie chipchap. ::thumbup::
Grüße von

Maria2


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