Hallo liebe Kollegen!
Ich muss mich mit einer Frage mal wieder an euch wenden:
Unsere Praxis in einem gutbetuchten Provinzgebiet möchte nun auch Selbstzahlerangebote anbieten.
Anbieten möchte unter anderem Sozialkompetenztrainings für Kindergarten- und Grundschulkinder, schulunterstützende Trainings für lernschwache Kinder, Konzentrationstrainings etc... Konzepte basieren natürlich auf entsprechenden Qualifikationen und Weiterbildungen.
Frage:
Kann ich innerhalb einer Gruppe sowohl Selbstzahler als auch Klienten auf Verordnungen integrieren?
Worauf muss ich bei der Deklaration von Selbstzahlerangeboten achten? Es darf nicht als "Therapie" deklariert werden, oder? Begriffe wie "Prävention" oder "Training", "Seminar", "Kurs" etc. sind aber erlaubt?
Ich habe zu den Themen auch schon das Forum hier durchsucht, jedoch bis jetzt keine wirklich aussagekräftigen Antworten gefunden...
Wie sind eure Erfahrungen? Ich möchte mir selbst ja keine Konkurenz machen. Wenn ich nun SZ-Angebote anbiete, bleiben die regulären Verordnungen dann aus? Kommt es dann unter Umständen zwischen Privatzahlern und Kassenklienten zu Diskussionen, weil der eine es selbst zahlt und der andere nicht?
Vielleicht habt ihr Lust, kurz zu erläutern, welchen Anteil bei euch die Selbstzahlerangebote am gesamten Angebot haben, und ob sich die Leistungen in die Quere kommen...
Wäre schön, hier auf diesem Weg ein paar Erfahrungen von euch zu lesen...
Danke im Vorraus!
„Liebe mich auch dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.“
unbekannt