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grünes Privatrezept

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9. September 2014 14:59 # 1
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 21

Hallo zusammen

ich habe eine kurze Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann, (während ich auf der Seite der privaten Krankenkasse weiterhin nach einer Kontakttelefonnummer suche ::confused:: )

Ich habe ein grünes Privatrezept für einen Patienten bekommen. Bislang waren immer die privat versicherten Patienten mit einer Heilmitttelverordnung Muster 18 da (und für mich war der Abrechnungsweg klar. Behandlungsvertrag, behandlung, Rechnung an den Patienten ohne ausgewiesene MwSt. und der Patient kümmert sich selber darum, wie er sein Geld von der PKV zurück bekommt)

aber jetzt kam einer mit einem A6 Zettel in grün, inhaltlich steht alles drauf, was auch auf die Heilmittelverordnung drauf müsste.
rechne ich das genau so ab? Hat da jemand Erfahrungen damit? Müsste ich mit so einem Rezept MwSt ausweisen? (Diese Frage konnte mir eben meine Steuerberaterin auch nicht wirklich beantworten)

herzlichen Dank schon mal
liebe Grüße
9. September 2014 15:12 # 2
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 09.09.2014 15:14:00
Hallo Melleah,

für Privat-Vo´s brauchst du kein Formular Nr. 18, A6-Zettelchen tun´s auch. Die Farben sind unterschiedlich, mal weiß, mal rot, auch blau. Die Abrechnung wird dann wie üblich gehandhabt.
Soweit ich weiß, bedeutet Grün allerdings bezogen auf Rezepte nur eine "Empfehlung" des Arztes, eine "freie" Verordnung, die dann evtl. nicht von der Privaten übernommen werden könnte.
Letztens hatte ich 2 Verordnungen vom HNO bekommen, eine "normale" für ein Antibiotikum, eine "grüne" als Empfehlung für Sinupret, dass zahlt ja keine Kasse...

Rufe die Private Kasse an und frage sie, dann bist du auf der sicheren Seite.

Lieben Gruß, ergotron
9. September 2014 15:38 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... es gibt kein einheitliches/vorgeschriebenes Fomular für Ergotherapie bei PKV-Versicherten. Wenn alle Daten korrekt auf der Verordnung angegeben sind - alles ok. Rechne es wie gehabt mit den Patienten ab. Über die Kostenerstattung muß sich der Patient mit seiner Kasse selbst auseinander setzen, ggf. sollte er auch vor Behandlungsbeginn eine Rezeptkopie und die Honorarvereinbarung bei seinem Kostenträger einreichen.

MfG falladar
9. September 2014 15:44 # 4
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 21

ok, danke euch für die schnellen Antworten.
9. September 2014 15:52 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ich habe auch mal eins in blau bekommen im Querformat. Normalerweise bekomme ich die weisen in Hochformat. Aber wie ich erfahren habe gilt auch ein blaues oder grünes oder welche Farbe auch immer hoch oder Querformat ist für dich nicht so relevant. Du schreibst ganz normal deine Rechnung und gibst das Rezept zum einschicken der Kasse dem Pat wieder. Wenn das grüne Rezept wie ergotron schon schrieb wohl nur eine Empfehlung sein sollte müssten das dann der Pat vorher klären.
Wobei ich hab auch schon mal für ein Medikament schon mal ein blaues oder weises Rezept bekommen, was mir der Arzt empfohlen hatte. Das war auch kein Verschreibungspflichtiges Medikament, sonder musste ich auch selber zahlen. Von irgendwelchen Salben bis hin zu Homeopatie war schon alles vertreten. ::confused:: bist du sicher das grün immer nur Empfehlung ist? Weil dann könntest du auch mit blau oder weis so argumentieren. Grün hatte ich noch nicht. Nur weis oder blaugrau

Gut es muss auf jeden Fall die Diagnose des Arztes drauf. Dann wie oft Ergotherapie und welche Art. Motorisch Funktionell oder Sensomotorisch Perzeptiv .....etc. Ausstellungsdatum und Arztstempel mit Unterschrift. Wie jedes privat Rezept.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
9. September 2014 16:02 # 6
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 09.09.2014 16:04:00
Hallo,
falladar hat sicherlich recht, ich war mir nur unsicher mit dem "Grünen" (das hat man nun von "vierfünftel"-Wissen)!::blush::

Ich habe jetzt mal "grünes Rezept" gegoogelt...und alles ist klarer, gilt wohl nur für Medis und als Empfehlung bezogen auf Medis, für sonstige Heilmittel ist die Bedeutung wohl irrelevant.

Lieben Gruß, ergotron
9. September 2014 16:55 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

und: Mehrwertsteuer fällt natürlich sowieso nicht an, du meinst die Umsatzsteuer.
Und die entfällt auch bei Privaten HM-Leistungen
10. September 2014 10:44 # 8
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 21

Geändert am 17.09.2014 11:34:00
@ Saloia:
ja ich meinte die Umsatzsteuer. Dass die dann nicht fällig ist, war mir klar, als ich hier gelesen habe, dass das Rezept so ebenfalls gültig ist und damit ist es ja eine ärztliche Anweisung, auf deren Grundlage ich arbeite

@ Kukdiehe
ja, auf dem Rezept steht alles drauf, was drauf muss, ist also gut ausgefüllt (die Ärztin kenn ich auch und mit der hatte ich schon mal ein paar Treffen dazu, was auf das Rezept drauf muss :D )

ich habe dem Patienten jetzt gesagt, dass er nächste Woche zu unserem ersten Termin einen Behandlungsvertrag bekommt zusammen mit einem Kostenvoranschlag und dann muss er sich selber kümmern.

danke noch mal für eure Hilfe
liebe Grüße
Melleah
10. September 2014 11:36 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat / Melleah hat geschrieben:
@ Saloia:
ja ich meinte die Umsatzsteuer. Dass die dann noch fällig ist, war mir klar, als ich hier gelesen habe, dass das Rezept so ebenfalls gültig ist und damit ist es ja eine ärztliche Anweisung, auf deren Grundlage ich arbeite


äh, nein- die ist NICHT fällig, wenn es eine ärztliche VO ist...
17. September 2014 11:34 # 10
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 21

@ Saloia
wer lesen kann, was er geschrieben hat, ist wie immer ganz klar im Vorteil... :) sorry
japp, Umsatzsteuer wird natürlich nicht fällig, wenn es eine ärztliche VO ist. ich änder das mal oben in meinem Post, nicht dass irgendwer auf den Thread aufmerksam wird und dann verwirrt ist über den Stuss, den ich da geschrieben habe
:)

lg
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