Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Wie viel verlangt ihr bei Beihilfe Pat? Kasse zahlt nicht alles

Diskussionsforum

Wie viel verlangt ihr bei Beihilfe Pat? Kasse zahlt nicht alles

Optionen:
15. September 2014 17:22 # 1
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 15.09.2014 17:37:00
Hallo ich weis die Frag wurde bestimmst schon mal gestellt. Also folgendes Problem die Beihilfe von meiner Pat zahlt für die Sensomotorisch Perzeptive Behandlung nur 41€ ihre Private Kasse würde ebenfalls nur den Beihilfesatz zahlen. Die Rechnung von mir hatte sie bei der Beihilfe bereits schon eingereicht. Jetzt hatte ich den gleichen Satz genommen, was ich für die Privatpatienten verlange. Genau das 1,8 Fache von den Ersatzkassen. Das ist doch so üblich. Jetzt liege ich deutlich drüber. Die Patientin hatte sich jetzt bei einer anderen Praxis informiert was die Verlangen würde für diese Behandlung und da hätte sie nur 44€ für die gleiche Therapie zahlen müssen. Verlangt ihr den bei den Beihilfeberechtigten weniger oder genau so viel wie für die Privaten Patienten. Ich habe leider noch nicht so viel Privatpatienten gehabt und Beihilfepatienten hatte ich noch nie.
Ich habe jetzt auch so Argumentiert, dass normalerweise dieser Satz von den Privaten Krankenkassen schon so erstattet werden. Da ja die andere Patientin schon die volle Summe erstattet bekommen hat.
Oder wie viel bekommt ein Beihlilfepat den von der KK insgesamt erstattet wenn er zusätzlich noch Privat versichert ist?

Ach so komme aus Bayern.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
15. September 2014 21:21 # 2
Registriert seit: 31.03.2002
Beiträge: 10

Hallo Kukdiehe,

die Beihilfe ist ein leidiges Thema. Für DVE-Mitglieder gibt es auf der Website Merkblätter dazu.
- sie sind Privatpatienten
- erhalten ein Kostenzuschuss zu ihren Krankheitskosten (den Beihilfesatz), von dem allerdings nur Anteile (Erwachsene 50%, KInder 80%, Mutter von 2 Kindern 70%, ..), für die restlichen Kosten können sie sich Zusatzversichern bei Privatkassen, die in der Regel für Beamten einen günstigen Tarif anbieten und darin festlegen, dass diese maximal bis zum vollen Beihilfesatz bezahlen.
- Beihilfesatz wurde 2002 zum letzten Mal angehoben.

Das bedeutet, dass die Beihilfepatienten die A-karte gezogen haben, sobald sich ein Honorar über den Beihilfesatz bewegt, allerdings zahlen sie geringe Versicherungsbeiträge und keine Zuzahlungen.

Ich berechne bei allen Privatpatienten den 1,8 fachen Ersatzkassensatz, da ich finde, dass dies ein meiner Arbeit angemessener Preis ist. Gut ist natürlich, wenn dies die Praxen im Umkreis auch so machen. Allerdings gibt es inzwischen auch Privatkassen, die ihren Mitgliedern Listen in die Hand drücken, in denen "billige" Praxen verzeichnet sind mit der Aufforderung, sich dort behandeln zu lassen. D. h. wer unter Preis anbietet hat kurzfristig einen Patienten mehr, langfristig aber schlechtere Chancen, endlich mal vernünftige Preise zu erhalten.

Viele Grüße
Rebel
15. September 2014 21:30 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

du hast ja hoffentlich einen Behandlungsvertrag vor Beginn gemacht??
die Position "Beihilfe" gibt es für uns gar nicht..
"Beihilfepatienten" sind Privatpatienten-- und da legen wir die Preise (innerhalb einer gewissen Spanne) selbst fest.

"Beihilfe" heißt nichts anderes, als das es von einer privaten KV über die "Beihilfe" etwas zu den entstandenen Kosten dazu/dabei gibt...
Nicht aber, das alles übernommen wird.
Das, was nicht durch die "Beihilfe" übernommen wird, ist vom Klienten (WENN ein entsprechender Behandlungsvertrag vorlag) selbst zu tragen...
Es gibt Grundsatzurteile dazu, das "Beihilfe" nicht kostendeckend ist..

ps: wenn du davon ausgehst, das die Frage schonmal gestellt wurde, empfiehlt sich die Suchfunktion..
15. September 2014 22:30 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ja schon. Nur leider hat sich die Patienten nicht vorher informiert was sie von der Kasse bekommt. Hatte die Suchfunktion schon genutzt aber da die Beiträge waren von 2007 und die Fragesteller hatten wenige Antworten erhalten. Ich kenne das auch so, dass man da keinen Unterschied macht. Jetzt muss sie halt doch gleich 200 € Eigenanteil zahlen, wenn ich wirklich gleich den 1,8 Fachen Satz zahlen lassen würde. Da war ich jetzt etwas verunsichert. Da das schon viel wäre. Und ich weis ja nicht wo sie den Angerufen hat. In Nürnberg wo ich mal in einer Praxis als Krankheitsvertretung gearbeitet habe, da wurde für Sensomotorisch Perzeptiv ein Honorant von 70 € für Privatpatienten vereinbart also gleich den 2,0 Fachen Satz von den Ersatzkassen. Wobei ich nicht weis ob sie da unterscheidet zwischen Beihilfe und Privat. Ich dachte den Rest was die Beihilfe nicht zahlt würde dann ihre Private mit abdecken. Es war ihr auch klar, dass sie etwas dazu zahlen muss, aber halt nicht so viel. Das ist mein erster Beihilfe Patient. Privatpatienten habe ich zwar schon behandelt, aber da gab es keine Probleme. Da wurde die komplette Behandlung übernommen und die haben alles oder fast alles gezahlt. War nur um 1€ oder 2 € drüber. Die hatten da relativ wenig aus eigener Tasche zahlen müssen. Kann es ja auch verstehen, dass man ja nicht gleich mal 200 € drauf zahlen möchte.
Dann weis ich bescheid. Jetzt bin ich ihr etwas entgegen gekommen. ( lag auch an meiner Verunsicherung) Oder würdet ihr das nicht tun? Habe dann noch Argumentiert, dass es normalerweis so üblich ist, dass Privatpatienten so viel zahlen. Und wir den 1,8 bis 2,0 Fachen Satz von den Kassenpatienten nehmen und mein Satz nur das 1,8 Fache wäre und diese Therapeutin ja besonders Günstig dann ist, aber es nicht dem Durchschnitt Honorat entspreche, was andere Therapeuten verlangen. Und ich mich schon danach gerichtet hätte, was so bei uns so üblich wäre.
Ich wollte eigentlich nur noch mal sicher gehen, dass ich nicht zu teuer bin und dass ich für die Beihilfeberechtigten genau das gleiche verlangen kann. Wie ist eure Erfahrung so.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
15. September 2014 23:28 # 5
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 15.09.2014 23:32:00
ich bin mir relativ sicher, das es neuere Forenbeiträge als von 2007 zu dem Thema gibt.... Vorausgesetzt, man gibt adäquate Begriffe ein..

Ob sich die Pat. rechtzeitig und umfassend informiert hat, und ob und wieviel sie zuzahlen muss, ist nicht dein Problem...
Du hast eine Behandlungsvertrag- schon vergessen?
Was andere Praxen für ein PRIVAT Behandlung verlangen, ist auch ziemlich uninteressant-- billiger geht immer
@Rebel- Beihilfepatienten haben keineswegs die A-karte gezogen.
Sie sind privatversichert (mit allen Vorteilen) und bekommen eine (finanzielle) Bei- Hilfe für best. Behandlungen.
Das weiß man, wenn man P-oder B-versichert ist..
Wo genau ist die A-Karte????

Mir ist hier (nicht nur bei dir) eindeutig zuviel "Mitleid" mit im Spiel.

Und "entgegenkommen" tu ich auf dem Flohmarkt...
Nicht aber, wenn ich von mündigen Patienten einen unterschriebenen, gültigen Behandlungsvertrag vorliegen habe...
Ich "schachere" nicht- ich lege meine Preise fest.
Wer die unterschreibt, akzeptiert die..
Mann, mann, mann......

16. September 2014 08:38 # 6
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

In der ganzen Diskussion sollte man nicht vergessen, dass die Beamten für die Beihilfe 0€ zahlen. Heißt, das Land oder der Staat, je nachdem was für ein Beamter es ist, zahlt das, also der Steuerzahler. Und wenn sich derjenige nicht privat zusatzversichert, ist das nicht das Problem des Behandlers sondern liegt in der Verantwortung des Versicherten. Jeder der sich privat versichert muss die Versicherungsbedingungen genau lesen. Das ist wie wenn ich irgendeine Versicherung abschließe, der eine hat den Schaden versichert, der andere nicht. Anbei ein Beispiel aus dem Haftpflichtbereich: Wenn jemand meine Brille kaputt macht und seine Haftpflicht nur 50% erstattet, habe ich dennoch das Recht darauf, dass er mir den Schaden zu 100% erstattet. Genau so sehe ich das auch in Bezug auf Krankenversicherte.
16. September 2014 09:33 # 7
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 16.09.2014 09:34:00
Hallo,
hier ein hilfreicher link eines Physio Kollegen zur besseren Argumentation
http://mtk-physio.de/Info-Box/Privatpatienten-Info/privatpatienten-info.html
Beihilfe ist sowas, was bei AN der AG Anteil ist....und selbst der Bundesinnenminister sagt : Keine Extrawürste für Beamte...
und das drücken auf die Tränendrüsen ist bei Beihilfeberchtigte sehr groß. Sie wollen Privatpatienten sein aber für gute Leistungen nur den "Sozialsatz" zahlen...
....wer anfängt zu diskutieren, hat schon verloren.....
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
16. September 2014 10:53 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... in einem anderen Internetforum wird von Physiotherapeuten eine Staffelung der Preise nach Berufserfahrung und Fortbildungsstand propagiert. Berufsanfänger und "Jungtherapeuten" mit wenig Berufserfahrung und keiner bzw. wenigen oder noch nicht abgeschlossenen Fortbildungen aus dem gefragten Bereich kosten dem Privatpatienten weniger (Beihilfesatz bis 1,8-fachen Satz) als berufserfahrene Therapeuten (ab 1,8-fachen Satz). Wer eine "Chef-/Spezialistenbehandlung" will zahlt dann dementsprechend bis zum 2,3-fachen Satz. Der Patient hat somit die Wahl sich die dementsprechnde Qualifikation einzukaufen oder nach dem Motto "Billig will ich!" zu verfahren.

Ich verlange den 1,8-fachen Satz und gehe nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit niedriger. Dies sind z.B. mittellose Privatpatienten im Basistarif die noch nicht einmal ein Cent Taschengeld von ihrem Betreuer erhalten können und somit keine therapeutische Versorgung erhalten könnten. Die zwei Patienten pro Jahr kann ich aber auch verschmerzen.

MfG falladar
16. September 2014 18:36 # 9
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Danke an alle. Die Antworten haben mir sehr weiter geholfen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
25. September 2014 14:43 # 10
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Die Frage ist ja auch, WIE wir zu dem Privatsatz kommen. IM Gegensatz zu den vereinbarten Kassensätzen.das ist ham gewissermaßen "Mengenrabatt" für die Kostenträger.

Ich biete Patienten, die ein langfristigen Behandlungsvertrag abschließen, durch aus auch mal etwas bessere Konditionen an. (Z.B. wenn kla ist, dass 20 x behandelt wird, dann werden ihnen die Kosten von einer Behandlung rein rechnerisch erlassen. Aber nur, wenn langfristiger Behandlungsbedarf besteht. Das biete ich den Patienten auch erst nach den ersten abgeschlossenen 20 an (für die nächsten 20).
Insbesondre bei sozial schwierigen Verhältnissen (da wir viele HB machen, sehen wir ja auch ein bisschen, was da so los ist). Da bin ich auch evtl. zu Zugeständnissen bereit. Aber nicht prinzipiell. Behandlungsvertrag wird immer über den VOLLEN Satz abgeschlossen, ich fordere die Pat. übrigens auch explizit auf, den HV bei ihrer Beihilfe einzureichen, so dass sie schwarz auch weiß haben, dass sie "zuzahlen" müssen.
Ich habe einen relativ hohen Privatsatz (höher als ortsüblich, was mir auch schon ausführlich aufs Brot gestrichen wurde ::rolleyes::) (NICHT von den sozial schwachen Patienten übrigens, wer hätte es auch gedacht...)
Da ich maximal gut ausgebildete Therapeuten habe, ist mein Satz eben höher als der anderer Praxen. Wer das nicht zahlen mag, darf sich gern an die zahlreichen umliegenden Praxen wenden (im Umkreis von 5 km gibt es *überleg* aktuell vier, nee fünf ::wink:: ) und ich habe trotzdem genug zu tun und einen hohen Anteil Privatpatienten.

Ich finde auch immer wichtig, sich zu überlegen, WO die Zusatzleistungen für Privatpatienten liegen:

ich ziehe Pat. praktisch nur nach Dringlichkeit der Behandlung vor (Warteliste), Privat. nur, wen ich keine dringenden Kassenpatienten habe. das kanns also schon mal nicht sein.
Behandlungsqualität? MUSS gewährleistet sein, egal was gezahlt wird.
Bleiben aöso nur die weichen Faktoren, hier mal ein zusätzlicher Vertretungstermin im Urlaub, da ein Wunschtermin.
Akute Patienten gehen bei Krankheits- und Urlaubsvertretung immer vor, danach kommen die Privatpatienten.
Im Prinzip ist bei mir also die Kassenleistung nicht schlechter als die Privatleistung, nur ein bisschen mehr Weichspüler.

Hoffe, gedient zu haben,

LG,

kaenguru

Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
27. September 2014 15:56 # 11
Registriert seit: 26.04.2012
Beiträge: 53

Hi.
Also ich berechne nach der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten ab). Darauf beziehe ich mich auch bei den Behandlungsverträgen. So hatte es noch nie Probleme gegeben.
LG liquid S.
2. Oktober 2014 14:38 # 12
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

ät liquid S, ich auch.

Lieben Gruß känguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
Optionen:

nach oben scrollen