Jana-H.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 8
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Hallo ich habe eine kleine Frage. Wie ist das mit den Lohnzettel, gibt es da ein Gesetzt, welches besagt das man diese 1. jeden Monat bekommt und 2. in einem Briefumschlag? Was kann man machen, wenn es dabei Probleme gibt?
Danke
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Dein AG zahlt dir ein monatliches Gehalt? Dann muss die Zusammensetzung des Gehalts und die Zahlung der Sozialabgaben selbstverständlich auch schriftlich nachgewiesen werden. Mit einer Gehaltsabrechnung.
Und: das Datenschutzgesetz gilt natürlich auch für jeden AG. Also DEINE Daten als Arbeitnehmer muss er genauso schützen, wie die Patientendaten. Bedeutet: Gehaltsabrechnungen werden im verschlossenen Umschlag mit dem Namen des AN und dem Vermerk "persönlich" verteilt oder verschickt.
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Jana-H.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 8
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Geändert am 21.09.2014 14:55:00
Danke, dann werde ich das gleich nächste Woche noch mal ansprechen. Einen Paragraphen gibt es dafür nicht, das man den Lohnzettel monatlich erhalten muss? und das es in einem verschlossenen Umschlag ist?
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Google hilft !!
"Entgeltbescheinigungsverordnung" und § 108 Gewerbeordnung.
Datenschutzgesetz durchlesen.
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