Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Fachbereich Geriatrie >> Beschäftigung im Pflegeheim - dringend! :/

Diskussionsforum

Beschäftigung im Pflegeheim - dringend! :/

Optionen:
21. September 2014 13:32 # 1
Registriert seit: 21.09.2014
Beiträge: 3

Geändert am 09.11.2014 16:58:00
Hallo alle zusammen!

Ich habe eine dringende Frage im Bezug zur Beschäftigung (Gruppen-, und Einzelbetreuung) im Pflegeheim! Und zwar:
In unserem Heim (32 Betten) sind wir als zwei Ergotherapeuten mit 40 Stunden eingestellt (von den40 Stunden laufen wir 10 Stunden in der Pflege mit - früh zum waschen, was nicht als Wasch- und Anziehtraining abgetragen wird, wirklich nur als reine Pflege) - eine unserer Stellen ist "normal",eine wird vom Amt mittels dem Betreuungsgeld finanziert....

So, nun sind die Zustände momentan unterste Katastrophe.... wir haben sehr oft 11 Stunden Dienste und diese wollen wir zwei Ergos nun versuchen los zu werden! - Meine Frage:

Wie viel Therapie im Rahmen der Einzel- und Gruppenbeschäftigung schreibt der MDK vor?
Ich habe schon gelesen und gemacht etc, aber wirklich schlau bin ich nich daraus geworden... In unserem Heim,von Montag-Freitag früh und Nachmittag Gruppentherapie, Montag, Dienstag, Freitag früh und Nachmittag Einzeltherapie - zeitgleich zur Gruppetherapie (ein Ergo Gruppe, ein Ergo Einzel)), Mittwoch Donnerstag nur Nachmittag Einzeltherapie (laut Chef - Bettlägerige Bew. müssen eine 6 Tage Woche bekommen = 6 mal Einzelangebot) und Samstag, Sonntag Gruppe früh und Samstag nach der Gruppe Einzelangebot... ich hoffe hier blicken nun alle durch^^

So unser Chef behauptet der MDK verlangt Beschäftigung am Wochenende! - kenne allerdings genug Heime da findet nichts am Wochenende statt??!! Also was ist hier nun fakt, Bitte Bitte helftmir :/
21. September 2014 14:27 # 2
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,
um diese Tätigkeiten los zu werden, müsstest du dich genau über die Gesetze des MDK informieren.
Ich habe in verschiedenen Seniorenheimen gearbeitet und die Wochenendarbeit wurde ganz unterschiedlich gehandhabt.
Tatsache ist, dass auch mal am Wochenende gearbeitet werden muss. In einem Heim musste ich nur 1X im Monat ein Gruppenangebot machen, in einem anderen alle 14 Tage.
Laut Arbeitsschutzgesetz (ver.di) hat man nach 48 Std./Woche ein Anrecht auf mind. einen freien Tag anschließend.
Was das Mitlaufen in der Pflege betrifft, würde ich (erst recht, wenn ihr zu mehreren seid) nicht mitmachen. Ich würde genau erklären, was Ergotherapie beinhaltet und was nicht. Ich würde mich diesbezüglich auch bei der Heimaufsichtsbehörde und dem Mdk informieren.


21. September 2014 16:59 # 3
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 145

Hallo,

das einzelne Kriterium vom MDK ist, dass in der Woche 5 Gruppenangebote gemacht werden.
Personen, die nicht an der Gruppe teilnehmen können, müssen 3 Angebote in der Woche geplant werden.

http://www.mds-ev.de/media/pdf/PTVS_ab_2014_Anlage_3.pdf
( Punkt 3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung)

Gruß Krises
21. September 2014 20:13 # 4
Registriert seit: 21.09.2014
Beiträge: 3

Ich danke euch vielmals für eure Antworten! Die helfen mir schon um einiges weiter! Danke!
22. September 2014 13:34 # 5
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Das klingt wirklich alles sehr chaotisch... aber wäre das nicht DIE Gelegenheit mal, ein ergotherapeutisches Konzept für euer Heim zu entwickeln?! Ist doch logisch, dass der Heimleiter/Chef da auch Dinge von euch verlangt, für die ihr gar nicht zuständig seid... schließlich ist das Verständnis für den Begriff des Ergotherapeuten noch bei weitem nicht überall so fachlich aktuell wie er es sein sollte! In dem Konzept könnt ihr dann auch wunderbar begründen, weshalb ihr was macht - und weshalb was nicht. Dann sind die Chefs oft schon wesentlich zugänglicher. Denn gegen ein fachliches Konzept können sie nicht so einfach etwas sagen. ;) Natürlich kenne ich euren Chef nicht und lege dafür die Hand nicht ins Feuer. Aber so erreicht ihr sicherlich mehr, als wenn ihr weiter herum eiert.
Macht euch einen Plan - wer kümmert sich wodrum (z.B. Auflagen des MDK, des QM usw.)....

Viel Erfolg!

P.S.: Bei meiner Arbeit in Heimen musste ich IMMER am Wochenende arbeiten. In einem nur jeden 2. Samstag (das ist doch wirklich human), in einem anderen allerdings jedes 2. Wochenende komplett (das war dann im Endeffekt nicht jedes 2., sondern JEDES Wochenende mit teilw. nur 2 Tagen im Monat frei... ich weiß, nicht rechtens, u.a. deshalb bin ich dort auch weg).
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
19. Oktober 2014 18:30 # 6
Registriert seit: 12.03.2006
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 17

Geändert am 19.10.2014 18:38:00
Hallo :)

Alsoooo, es ist ja nun erst mal so, daß die Ergotherpeuten ja meist im Rahmen der Sozialen Betreuung oder ähnlichem laufen. Vielleicht in Zusammenarbeit mit den Betreuungsassistenten als Team, aber das wird ja sehr individuell gehandhabt. Die Forderung des MDKS besteht daraus, daß zu unterschiedlichen Tageszeiten und an mindestens fünf von sieben Tagen Betreuungsangebote angeboten werden. Bei immobilen oder verhaltensveränderten Bewohnern, die nicht an einem Gruppenangebot teilnehmen können muss Einzelbetreuung erfolgen, am besten nahezu täglich. Was aber nicht dort steht ist, daß diese der Ergotherapeut anbieten muss. Es können auch Betreuungsassisten oder sogar Ehrenamtliche diese geforderte Betreuung anbieten. Es muß in der Pflegeplanung gut beschrieben sein, wie die Maßnahmen aussehen um die erforderlichen Kriterien zu erfüllen. (Schreibt ihr die PP AEDL 9 bei euch?, wäre empfehlenswert). Hast du zum Beispiel einen dauerhaft bettlägerigen Bewohner ( nehmen wir stark fortgeschrittene Demenz in der Diagnose) könnte die Abdeckung, wie folgt sein: 2- 3 Mal Einzelbetreuung durch die Ergotherapeutin ( Basale Stimulation etc.), da diese Person Anspruch auf § 87b haben wird:nahezu tägliche Betreuung durch den Betreuungsassistenten und evetuell gibt es dann jemanden Ehrenamtliches für den Besuchsdienst oder ähnlich.. Aber Betreuungs durch Ergo und BA wird im Schnitt schon reichen.

Ich empfehle dir ein Buch von Stefanie Hellermann :
Formulierungshilfen: Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
Transparenzkriterien erfolgreich umsetzen. Bestnoten beim MDK erzielen. Arbeiten mit PESR-Format. Transparenzkriterien in der Praxis. Impulse für die tägliche Arbeit. Formulierungshilfen für Pflegeplanung und -dokumentation

Da sind alle Auszüge aus den Transparenzkriterien beschrieben und erklärt. Und lass das Buch deinen Chef bezahlen!


Angebote am Wochenende können, müssen aber nicht unbedingt. Mittlerweile wurde der Anspruch von 7 Tagen auf 5 Tage zurückgesetzt, da nicht alle Heime so etwas anbieten können. Aber nochmal: Beschäftigung/ Betreuung muß nicht von Ergos durchgeführt werden. Wenn ihr z.B. Ehreamtliche für einen Kaffeeklatsch, Lesekreis aquirieren könnt, dann könnt ihr die Teilnahme auch eintragen. Es geht im Endeffekt nicht darum, wer die Betreuung durchgeführt hat, sondern das überhaupt soziale Betreuung stattgefunden hat.

Und eines verstehe ich nicht: Seitwann kann eine Ergo als 87 b Kraft arbeiten?? Das habe ich erst beim zweiten durchlesen bemerkt.. Das machen doch die Betreuungsassistenten, die die spezielle "Ausbildung" gemacht haben. Das ist ja so, als wenn eine Fachkraft eine Helferinnenstelle bekleidet. Bei uns geht das rechtlich gar nicht *grübel*.

Wenn du weitere Fragen hast meld dich gern

9. November 2014 16:56 # 7
Registriert seit: 21.09.2014
Beiträge: 3

Danke nochmal! Und Gute Fee ich schreibe dir mal ne PN :)
Optionen:

nach oben scrollen