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Dienstreise- Fahrzeug- Versicherung

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29. Oktober 2014 21:44 # 16
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Kapier ich da was nicht? Es könnte nach den letzten Posts der Eindruck erweckt werden, es handele sich nur um eine "Benzinpauschale", Abnutzung und Versicherung sind doch auch noch mit drin...oder?
30. Oktober 2014 07:49 # 17
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Zitat / thieme Ergotherapie hat geschrieben:
Der Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers greift nicht, wenn der Arbeitgeber für die Nutzung des privaten Fahrzeugs eine Auslagen-pauschale zahlt und diese auch das eingetretene Risiko umfasst. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt das dann, wenn die nach dem Steuerrecht mögliche Kilometerpauschale gezahlt wird. In diesem Fall ist laut einem Urteil aus dem Jahr 1992 auch ein Schaden und eine damit verbundene Höherstufung in der Haftpflichtversicherung nicht vom Arbeitgeber zu erstatten. Für die Benutzung eines Pkw beträgt die Pauschale zurzeit 0,30 Euro pro Kilometer, für Motorrad, Moped, Motorroller oder Mofa 0,20 Euro pro Kilometer. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Pauschale, muss er Ihnen nichts weiter erstatten.

Es ist keine Benzinpauschale, sondern eine Auslagenpauschale!
Grüße von

Maria2


30. Oktober 2014 07:56 # 18
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ja stimmt es ist rein von Benzin her mehr wie kostendeckend. Ich habe mal auf dem Durchschnittsverbrauch geschaut. Mein Auto sagt mir, dass es etwa 10 Liter im Schnitt bei 100 Km im Stadtverkehr verbraucht. Wobei es hatte schon mal weniger verbraucht. Ja dann ist auch noch die Abnutzung und die Versicherung mit drin oder sollten schon mit drin sein. Wobei wenn dann noch damit Schäden und Reparaturkosten vom eigenen PKW auf Grund eines Umfalles auch noch damit abgedeckt werden sollen ist das natürlich zu wenig. Es ist hier nur die Frage ist die Km Pauschale zu wenig oder passt die jetzt so.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
30. Oktober 2014 10:41 # 19
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Für diese Schäden sollte man ja auch ne Voll- oder Teilkasko haben. Und wenn man nicht Schuld am Unfall hat zahlt die Gegenseite ja die Schäden am eigenen Auto über deren Haftpflicht.
30. Oktober 2014 10:53 # 20
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ich glaube es geht den meisten eher um die Höherstufung. Das man selber eine Teil- oder Vollkasko haben sollte ist schon klar ich habe sogar ne Vollkasko. Wenn du das Auto auch öfters nutzt ist auch die Gefahr höher, dass du auch mehr Unfälle baust. Je mehr Umfälle du baust, des do höher wirst du ja auch eingestuft. Es geht mehr dar drum, dass wie ich es jetzt verstanden habe der Arbeitgeber an Schäden vom eigenen Fahrzeug nicht aufkommen muss und auch für seine Mittarbeiter keine Dienstreiseversicherung abschließen muss, sofern er die 30 Cent pro Km zahlt. Wär ja dein Auto über die Dienstreiseversicherung über deinem Chef mit versichert brauchst du auch keine Höherstufung befürchten. Wobei bis jetzt hatte ich bei Dienstfahrten noch keine Unfälle weder selbst noch fremdverschuldend gebaut. In den meisten Fällen ist das ja so, dass du noch ne Mitschuld an den Umfall trägst, obwohl du eigentlich für den Unfall nix konntest.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
3. September 2015 22:14 # 21
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41

Hallo, so jetzt noch mal zusammenfassend,
ich hatte damals auch schon mal danach gefragt und nun ist der Fall tatsächlich eingetreten.
Ich habe jetzt hier auch fast alles gelesen und bin wieder positiver gestimmt und hoffe auf eure Zustimmung zu meinen Gedankengängen:
Meine einzige Angestellte, hatte mit ihrem privaten Auto auf dem Weg zum Hausbesuch einen Unfall, selbstverschuldet. Sie hat in der 30ziger Zone einer von rechts kommenden Autofahrerin die Vorfahrt genommen, sie hat nicht die Polizei gerufen, sie haben sich so geeinigt (obwohl ich weiß, dass sie die Polizei hätte rufen müssen). Schaden an ihrem PKW 4500 Euro, sie hat aber Vollkasko und musste zum Glück nur 300 Euro Selbstbeteiligung zahlen.
Sie bekommt 30 Cent pro km von mir. Und da sie diese Auslagen- Pauschale von mir bekommt, muss ich doch nichts befürchten oder? Allerdings steht es in meinem Vertrag nicht so drin, sondern nur als Km-Kosten.
Ich habe auch mit dem BED telefoniert, und sie meinten, dass ich eigentlich alle Kosten bezahlen müsste, da ich keine Dienstreiseversicherung habe und in meinem Vertrag die Auslagen-Pauschale in diesem Sinne nicht aufgeführt ist.

Aber wenn das stimmt, was Maria2 am 30.Oktober 2014 gepostet hat, dürfte ich doch nichts zu befürchten haben!?::confused::

Ich muss dazu sagen, dass meine Angestellte, nur ca 30 Km jeden Monat mit ihrem privaten Auto fährt, ansonsten habe ich einen Dienstwagen/Vollkasko.
Falls ich tatsächlich nichts bezahlen muss, was ich soooo hoffe, werde ich ihr aber ab so fort 50 Cent pro Km geben, da das alles mit 30 Cent wirklich nicht zu aufzuwiegen ist. Und ich werde den Vertrag ändern und die Auslagen- Pauschale hinzu fügen.

Ich hoffe es hat jemand eine Meinung dazu.
Einen schönen Abend euch.
4. September 2015 07:52 # 22
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Fakt ist, dass du nachweisen kannst die 0,30cent bezahlt zu haben. Bei uns steht das expliziet auf jedem Gehaltszettel mit drauf. Damit bist du meiner Meinung nach nicht verpflichtet irgendetwas zu bezahlen. Klar ist es immer besser das direkt im Arbeitsvertrag stehen zu haben.

Ob die 30cent reichen oder nicht steht auf einem anderen Blatt. 50cent finde ich allerdings schon sehr viel, dir zahlt das ja auch keiner...

Viele Grüße
4. September 2015 09:12 # 23
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 04.09.2015 09:14:00
Zitat / Sarotte hat geschrieben:

Meine einzige Angestellte, hatte mit ihrem privaten Auto auf dem Weg zum Hausbesuch einen Unfall, selbstverschuldet. Sie hat in der 30ziger Zone einer von rechts kommenden Autofahrerin die Vorfahrt genommen


Das ist die für mich entscheidende Passage---> selbstverschuldet= AG auch MIT DR-Kasko nicht in der Pflicht.
Aber Rechtsempfinden/ Versicherungsverständnis und Recht sind ja oft genug zwei Paar Schuhe..
Es nützt auch nix, wenn wir hier raten- das wirst du an "amtlicher" Stelle klären müssen, die Aussage des BED halte ich (wg. obiger Passage) für nicht gültig.
4. September 2015 09:19 # 24
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Hallo Sarotte,

ich würde hier überhaupt nicht spekulieren. Geh zu einem Fachanwalt und lass dich genau beraten.

Es gibt hier einige Punkte die als grob fahrlässig eingestuft werden könnten. Die Vorfahrt zu mißachten ist evtl. einer davon. Bei Unfällen, bei denen der AG haften soll, ist immer die Polizei hinzuzuziehen.

Bei einer Dienstreisekaskoversicherung deckt der Versicherer auch nur die Schäden ab, die nicht durch andere Quellen/Versicherungen ausgeglichen werden. Du würdest durch deinen hohen Eigenanteil bei einer DRKV selbst auf den 300,00 Euro sitzen bleiben. Ggf. kannst du finanziell auch an der Hochstufung in der Vollkaskoversicherung deiner MA beteiligt werden.

Warum hat deine MA nicht den Dienstwagen benutzt? Bequemlichkeit oder Ablehnung der MA sind ein weiterer rechtlicher Grund eine Erstattung der Schäden zu verweigern.

Mach es "Hieb- und Stichfest" und lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und deine Arbeitsverträge prüfen. Auch wenn du jetzt 0,50 Euro pro km zahlen willst und dir dafür eine andere Bezeichnung ausdenkst - vor evtl. Schadensersatzansprüchen schützt dich das auch nicht. Ein Anwalt haftet jedoch für eine Falschauskunft. Wenn auf Grund seiner Falschauskunft dir ein Schaden entsteht (die Rechtssprechung zu diesem Thema in der Zwischenzeit nicht geändert wurde) kannst du ihm gegenüber diesen geltend machen und Schadensersatz fordern.

Meinen MA habe ich die Schäden erstattet und als Betriebsausgaben geltend gemacht. (zwei Schäden in über 10 Jahren) Die MA-bindung war mir hier wichtiger als mein evtl. vermeintliches Recht durchzusetzen.

MfG falladar

PS: Du darfst gern den Ausgang der Rechtsberatung, falls du sie in Anspruch nimmst, hier einstellen.
6. September 2015 13:51 # 25
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41

Hallo,
danke für eure Antworten.
Eine Rechtsberatung habe ich jetzt noch nicht aufgesucht.
Aber ich möchte euch kurz schildern was mir die Versicherungsangestellte von dem Versicherungs- Management Kapteina und Partner erzählt hat.
Ich wollte mich nämlich informieren über die DRKV und dann evtl. eine abschließen.
Sie sagte zu mir, dass die Dienstreisekaskoversicherung (welche in den Foren ja schon oft benannt wurde) zur jetzigen Zeit nahezu gar nicht mehr abgeschlossen wird. Vor 5 Jahren noch machten das sehr viele, für geringe Kosten. Dies erwies sich aber für die Versicherungen als nicht rentabel, so dass nur noch sehr wenige diese DRKV anbieten, zu extrem hohen Konditionen (etwa 500 Euro/ Quartal) und strengen Regelungen, z.B. muss man dann auch sein privates Auto und das seiner Angestellten alle über diese Versicherungsfirma laufen lassen und immer Fahrtenbuch führen, ob private oder dienstliche Fahrten usw.
Auf alle Fälle wird diese Versicherungsart derzeit so gut wie nicht mehr abgeschlossen.
Das finde ich schon merkwürdig, also hat man ja als AG nur noch die Möglichkeit das über die Auslagen-Pauschale zu regeln.

Und abschließend fügte sie noch hinzu, dass ich in diesem Falle nicht zu befürchten hätte.
Ich warte jetzt erst mal ab, ob ich noch Post bekomme.

Und fallader, sie nutzte ihren privaten PKW, weil sie nach dem letzten Hausbesuch gleich nach Hause fuhr.

Einen schönen Sonntag euch allen::smile::
6. September 2015 18:33 # 26
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

@sarotte--- guck dir mal meinen ersten Beitrag zu dem Thema, samt Link an..
Es ist richtig, das "normale" Versicherungen kaum noch DRKV anbieten, die im Link genannte aber ganz sicher
9. September 2015 17:25 # 27
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41

Hallo saloia,
ich habe jetzt deinen Link verfolgt, die Versicherung ist dort tatsächlich sehr günstig.
Allerdings muss man auch dort sein privat PKW mit versichern lassen und das ist weniger schön.
Aber danke für die Info.
9. September 2015 20:06 # 28
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 09.09.2015 20:07:00
nein, eben NICHT!
ich weiß nicht mehr, ob ich es in dem Beitrag geschrieben habe, aber die Internet Angaben der Seite sind nicht aktuell, bzw nicht -mehr- für alle Punkte gültig.
Ruf da an und lass dir die gültige Variante erläutern.
MIR wurde damals beim Anruf explizit gesagt, das es eben NICHT nötig ist, die private KFZ Versicherung über die laufen zu lassen---es gäbe KEINE generelle Versicherungspflicht, sondern man könne eben auch NUR die Mitarbeiterfahrzeuge versichern(Versicherungssumme gilt für die gesamten AN-Fahrzeuge!!)
10. September 2015 10:00 # 29
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 41

Hallo zusammen,

wir haben Dienstfahrzeuge. Damit erledigte sich die Diskussion um Dienstreisekasko und Co.

Liebe Grüße,

magnoli

24. September 2015 20:27 # 30
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 52

Hallo!
Wenn auch spät, aber ne Antwort habe ich auch aus eigener Erfahrung.
Da nach 10 Jahren Praxistätigkeit plötzlich 2 MA innerhalb eines Monats Unfälle verursacht haben, musste ich mich da auch schlau machen und bin über den DVE an eine Versicherung gekommen. (Da einfach erkundigen) Dort kann man auch eine Versicherung nur für die MA Autos abschließen.

Als AG muss man 100% des Schadens am MA Auto zahlen, wenn der MA einen Unfall mit leichter Fahrlässigkeit verursacht hat. Bei mittlerer Fahrlässigkeit 50%, bei grober Fahrlässigkeit (über rote Ampel, Handy am Ohr etc.) 0%. Für diese Schäden käme dann die abgeschlossene Versicherung mit 150 oder 300 Euro Selbstbeteiligung auf.
Polizei MUSS bei jedem noch so kleinen Unfall gerufen werden,a nsonsten bist Du raus aus dem Schneider, weil dann keiner feststellen kann, wer wieviel Schuld trägt. Der Versicherungsmensch sagte mir, dass wenn dein MA ein "Knöllchen" bekommt, war es mind. mittlere Fahrlässigkeit. Das Versicherungsbüro steht aber im Schadensfall gerne parat und berät Dich bezüglich leicht/ mittel/ schwerer Fahrlässigkeit. (Ist ja in deren Interesse)

Man muss nur die HB KM ZEttel, die die MA führen, alle für die Versicherung extra listen, d.h. man macht es doppelt. Aber die Arbeit ist ja überschaubar.

Schäden am Gegnerfahrzeug/ Höherstufung der KFZ-Versicherung des Mitarbeiters etc. sind alle mit den 30,- Cent abgegolten.
Mehr als 30,- Cent sollte man aber auch nicht zahlen, da es eben noch nach dem (sehr alten) Steuergesetz nur so steuerfrei ist. Wenn Du nur 31,- Cent pro KM zahlst, wird die gesamte Summe steuerpflichtig, d.h. der Mitarbeiter hat dolle Abzüge im Netto! Lohnt also gar nicht!

Das sind die Infos, die ich zu dem Thema dieses Jahr in Erfahrung gebracht habe. Versicherung habe ich natürlich abgeschlossen ::biggrin::
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