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Diskussionsforum

Inhaberwechsel

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21. Oktober 2014 16:50 # 1
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Hallo allerseits,
ich bin seit acht Jahren PI. Nun möchte ich meine Praxis an einen neuen Inhaber (Ehemann, kein Ergo) übergeben. Ich bleibe die fachliche Leitung, die Räume sollen bleiben, die Angestellten, Öffnungszeiten und alles andere auch. Das es eine Neuzulassung mit allem drum und dran werden wird, ist mir klar. Ich frage, ob es Erfahrungen damit gibt, wenn der Inhaber berufsfremd ist und wie die Kassen sich dazu verhalten. Kann man dazu irgendwo etwas nachlesen?
Muss bei einer Neuzulassung zwingend eine Behindertentoilette vorhanden sein?

Ich danke für eure Antworten

Lg mimulus6
21. Oktober 2014 21:15 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... BehindertenWC - nur wenn das zuständige Bauamt es fordert.
... berufsfremder Inhaber ist für eine Zulassung irrelevant wenn ein FL benannt wird.

MfG falladar
21. Oktober 2014 22:34 # 3
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Danke für die Antwort. Die Beantragung der zulassung erfolgt meines Wissens bei den Krankenkassen und eine Mitteilung geht ans Gesundheitsamt. Wie kommt das Bauamt dabei zum tragen?gibt's da auch eine Anzeigepflicht? Das habe ich nirgends gefunden. Wer weiß dazu etwas?
22. Oktober 2014 11:50 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... je nach Bundesland muß bei einer Praxisgründung eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt für die Räumlichkeiten beantragt werden. In einigen Bundesländern reicht aber auch nur eine formlose Nutzungsänderungsanzeige. D.h. somit auch, dass auch bei einem Inhaberwechsel und der damit verbundenen Neuzulassung auch die aktuellen Baurichtlinien beachtet werden müssen. Man kann sich leider nicht immer auf das/ein Gewohnheitsrecht verlassen.

Das Bauamt kommt z.B. auch bei bestimmten Raumgrößen zum Tragen. Überschreitet die Raumgröße eine bestimmte Fläche sind Deckenhöhen von 2,40 m nicht mehr ausreichend. Es gibt auch Vorgaben u.a. bei Brandschutz, Bodenbeläge, Beleuchtung und Belüftung. Die Richtlinien und Vorgaben sind aber Bundeslandabhängig. Eine Nichtbeachtung kann auch zur Firmenschließung führen. Fazit: Auch mal in die jeweils gültigen Bauvorschriften schauen.

MfG falladar
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