Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Arbeitszeugnis

Diskussionsforum

Arbeitszeugnis

Optionen:
13. Januar 2015 13:01 # 1
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 6

Hallo liebe Mitstreiter,
ich brauch mal einen nüchternen Rat.
Ich habe zwei meiner Mitarbeiter fristgerecht gekündigt und Arbeitszeugnisse nach Vorgabe vom Verband verfasst. Natürlich hat Einem dieses Zeugnis ( Formulierungen zwischen Note 1 -3 ) nicht zugesagt. Ich habe dann, um allen Problemen aus dem Weg zu gehen ... zwei "Neue" ( inhaltlich zwischen Note 1 und 2 ) geschrieben. Heute erhalte ich ein anwaltliches Schreiben, ::angry::welches mich bittet noch mehr Änderungen vorzunehmen. Ich werde gebeten, den Inhalt ihrer Behandlungen zu beschreiben ...
"Durchführung von ADL - Training, Anbahnung und Aufbau grob - und feinmotorischer Fähigkeiten usw. " also dies gehört doch nicht in ein Arbeitszeugnis ... Oder??? Wenn die Person als Ergotherapeutin angestellt und in den Bereichen Neurologie, Geriatrie etc. gearbeitet hat ... dann reicht dies doch oder? Ich schreib doch bei einer Frisöse auch nicht dass sie Haare geschnitten hat! ::scared::
1. Die Einleitung – um wen geht es?
2. Kurze Beschreibung des Unternehmens – um welche Firma handelt es sich?
3. Beschreibung des Aufgabenbereiches – wofür war der Arbeitnehmer zuständig?
4. Leistungsbeurteilung – wie gut war der Mitarbeiter?
5. Sozialverhalten – wie war das Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten?
6. Schlussformulierung
7. Datum und Unterschrift
Fertig!
13. Januar 2015 13:41 # 2
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Hallo ergo-sbk,

tut mir ja leid, dass du so einen Ärger wegen den Zeugnissen hast, scheinst ja insgesamt entgegenkommend gewesen zu sein...

Trotzdem:
Aufgaben bzw. Tätigkeitsbeschreibungen können kurz gefasst werden, aber je genauer sie sind, desto besser ist es natürlich für den Arbeitnehmer. Da ist es für potentielle Arbeitgeber evtl. schon interessant, was der Arbeitnehmer hauptsächlich in z. B. der Neurologie oder Geriatrie gemacht hat.

Auch in dem Zeugnis einer Friseurin kann es interessant sein, ob sie komplizierte Färbe- und Schnitttechniken beherrscht, ich würde es dann auch im Zeugnis beschrieben haben wollen.

Was heutzutage auf Zeugnisse gegeben werden kann, sieht man ja an deinem Beispiel, sie werden letztlich immer weniger aussagekräftig, weil immer die selben Floskeln auftauchen und viele Arbeitgeber sie auch wohlwollend formulieren, um sich Ärger zu ersparen. Oder das "Wohlwollen" wird halt, wie in deinem Fall, eingeklagt...

Zum Glück gibt es ja noch die Probezeit, die ist auf jeden Fall aussagekräftiger.

Lieben Gruß, ergotron




13. Januar 2015 14:07 # 3
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Lass die AZ von ausscheidenden Mitarbeitern selbst formulieren. Die Dinger sind ja eh nicht mehr das Papier wert auf dem sie gedruckt werden, weiss ja jeder. Ich lese die nicht mehr sondern rufe im Zweifelsfall den vorherigen Arbeitgeber selber an.
BV
13. Januar 2015 14:48 # 4
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 6

Die Idee mit dem Selbst - Schreiben finde ich KLASSE ... werde ich mir für´s nächste Arbeitszeugnis merken ::wink::
Ja ... dann werde ich wohl dem Frieden Willen ... noch ein bisschen mehr dort ausschmücken wo eigentlich nicht so viel da war. Es ist echt traurig, dass es für uns als Arbeitgeber ... immer weniger Rechte gibt auch mal die Wahrheit zu sagen. Ich muss mich ja verbiegen um so ein Zeugnis zu schreiben ... und zu guter Letzt ist es dann eine glatte Lüge. Naja ... auf zu neuen Taten ... es gibt Wichtigeres !
Vielen, vielen Dank
Gruß ergo-sbk
::thumbup::
13. Januar 2015 16:04 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Gut zu wissen. Wenn ich mal Angestellte haben sollte, dann werde ich das Aufgabenfeld auch detaillierter schreiben. Bei meinem letzten Arbeitszeugnis von meinem letzten Arbeitgeber steht auch nur drin, das die Praxis Patienten betreute im Rahmen der Heilmittelversorgung gemäß SGB V. Insgesamt ist es schon Aussagekräftig. Die weiteren Aufgaben wurden schon genauer geschrieben. Da steht wie ich die Dokumentation gemacht habe und wie ich zu Vorgesetzten, Patienten und Angehörigen war uns so grob meine Aufgaben.
Ja wenn du echt alles wohlwollen schreiben musst und 3 schon zur Unzufriedenheit des Arbeitnehmers führt. Die Arbeitszeugnisse nicht so unbedingt der Wahrheit entsprechen, was hat das dann für einen Wert. Vergeben wir nur noch 1 wo wir sehr zufrieden waren, bei denen wo wir zufrieden waren ne 2 und bei denen wo wir sehr unzufrieden waren der bekommt ne 3. Alles andere wird ja eh eingeklagt. Du kannst ja keine 4 oder 5 geben, da du sonst verklagt wirst. Schon ne 3 ist kritisch.

Mit dem vorherigen Arbeitgeber zu sprechen ist so weit ich weis auch schon kritisch. Da darfst du ja eigentlich auch nix schlechtes über deinen EX AN sagen, wenn du vom neuem AG angerufen wirst. Gut das wird wahrscheinlich nicht raus kommen, da es üblicherweise keine Zeugen dafür gibt, aber wenn es herauskommen sollte, das du da irgend was negatives Sagst, dann wirst du auch verklagt.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
13. Januar 2015 16:15 # 6
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 13.01.2015 16:18:00
Möglicherweise wird es bezogen auf das Thema "Auskunft vom vorherigen Arbeitgeber" hier klarer:

Link
13. Januar 2015 18:48 # 7
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 7

Hallo,
die Arbeitszeugnisse sind immer heikel, je genauer formuliert, was gemacht wurde desto besser. Mein Anwalt hat mir mal sehr deutlich gesagt, dass Leute, die per Anwalt ein besseres Zeugnis haben wollen, auch immer bereit sind, vor das Arbeitsgericht zu gehen. Dann wird immer im Sinne für den Arbeitnehmer entschieden, allein der Termin ist schon ärgerlich und teuer. Er sagte mir sehr deutlich: schreien Sie einmal laut Scheiße und schreiben Sie was die hören wollen ! Den Rat befolge ich, aber über die Wünsche für die Zukunft und noch andere Formulierungen, kann man ohne boshaft zu sein, schon ausdrücken, dass derjenige eben nicht ganz so toll war. Dafür gibt es genügend Literatur, was man wie formulieren kann.
Auf jeden Fall erst die Zeugnisse am letzten Arbeitstag zusenden oder übergeben. Ich hatte das mal eher gegeben und dann noch 4 Woche richtigen Stress mit der Mitarbeiterin, die da auch nicht zufrieden war. Bloß nicht über Leute ärgern, die man selber loswerden wollte. Liebe Grüße aus Hamburg.::biggrin::
13. Januar 2015 21:07 # 8
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 6

Ja, ja die Schlussformulierung ... die kann ... muß aber nicht geschrieben sein ... ich überlege noch ob ich meinen Frust darüber Ausdruck verleihe ... oder ob ich einfach der Klügere bin und mir sage ... dass Jeder das bekommt was er verdient! Früher oder Später! Ich habe mich lange genug geärgert ... und wir als AG sind so wie so immer die Bösen.
Ich danke euch ::biggrin::
15. Januar 2015 13:00 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... seit ich ein Arbeitszeugnis dauernd ändern sollte und damit noch vors Arbeitsgericht mußte, bekommt jeder Ex-MA ein super Zeugnis von mir. Mein Bedauern, dass er das Unternehmen verläßt und alles Gute wünsche ich ihm nur dann wenn ich auch den Inhalt des Arbeitszeugnisses mit seiner realen Leistung übereinstimmt. Das ist das einzige wozu man mich als AG nicht zwingen kann. (Tipp der Richterin als meine ExMA aus dem Gerichtssaal war.)

Laß dir den Erhalt des Arbeitszeugnisses quittieren. Der Streitwert vor Gericht für ein (angeblich) nicht erhaltenes Arbeitszeugnis belief sich bei mir damals auf 3 Bruttogehälter.

Wichtig im Arbeitszeugnis ist die Aussage ob und wie viel BG-Patienten (ca./%) vom MA behandelt wurden. Ist evtl. entscheidend für eine BG-Zulassung in einer eigenen oder anderen Praxis.

MfG falladar
15. Januar 2015 19:46 # 10
Registriert seit: 26.04.2012
Beiträge: 53

Eigentlich ist man nicht verpflichtet ein "formuliertes" Arbeitszeugnis auszustellen.
Was man machen muss lt. Arbeitsrecht, ist ein Nachweis auszustellen, dass der AN von dann bis dann
in deiner Praxis als ... tätig war. Dann muss der Arbeitsbereich kurz formuliert werden mehr nicht.

Bist du beim Bed oder DVE? Dann könntest du den Rechtsanwalt fragen wie du dich verhalten sollst.
Als Mitglied hast du die Beratungen kostenlos.
Ansonsten schreib das AZ so wie die es wollen, denn die sitzen (wenn du keine Rechtsschutz hast) am längerem
Hebel. Leider.

LG
15. Januar 2015 19:50 # 11
Registriert seit: 26.04.2012
Beiträge: 53

Ich hab nochmal über die Rechtsprechung drüber geschaut.
Und festgestellt, dass das nicht ganz richtig war von mir. ::blush::
Hier mal reinkopiert:


Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Die gesetzliche Grundlage des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis regelt seit 2003 der Paragraph 109 der Gewerbeordnung (GewO), der wie folgt lautet:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Dauer und Art der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitszeugnis (qualifiziertes Arbeitszeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist unzulässig.

Diese Vorschrift im Bezug auf Arbeitszeugnisse entspricht weitgehend der bisherigen Gesetzesregelung des § 630 BGB, ist jedoch sehr viel genauer gefasst und enthält die schon lange in der Praxis vorgenommene Unterteilung zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Für Auszubildende gilt § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Optionen:

nach oben scrollen