Nicht nachvollziehbar..., wenn eine vormals gegebene Feststellung des SG, dass es KEINE abhängige Beschäftigung war, nunmehr durch abstruse Begründungen wie u.a. diese hier: ".....Die Dauer und die Art der Behandlung könne nicht vom Leistungsanbieter frei bestimmt werden, sondern sei vielmehr von den ärztlichen Verordnungen der Patienten vorgegeben. Die Übernahme eines Unternehmerrisikos sei nicht erkennbar. Mit einer unternehmerischen Tätigkeit sei die Chance auf die Maximierung der persönlichen Einnahmen verbunden..." Punkt 22 im Text von Maria`s Link. umgekehrt werden! Die Vergütungslisten der KK kann man ja schlecht selbst gestalten..., um seine Einnahmen zu maximieren und damit unternehmerisch tätig zu sein.
Lediglich das fehlende schriftliche Honorarverhältnis ist vielleicht unglücklich.
Trotzdem sei gesagt, dass ein solches Urteil nicht zwangsläufig landesweit gilt sondern im Einzelfall geprüft werden muss.
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