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Mini-Job in der Ergotherapie - wer hat Erfahrung mit den neuen Änderungen in der Stundenabrechnung?

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27. Januar 2015 13:00 # 1
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 11

Geändert am 28.01.2015 09:59:00
gelöscht
27. Januar 2015 13:39 # 2
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Hast Du das mal gegoogelt, ob es da Neuerungen gibt oder mal bei der Knappschaft nachgefragt? Soweit ich weiß muss der Knappschaft nur gemeldet werden, dass Du auf geringfügiger Basis arbeitest, da die für die Sozialabgaben zuständig sind. Die zusätzlichen Angaben müssten dann im Zusammenhang mit deinem Sozialversicehrungsschutz stehen. Ich würde bei der Knappschaft nachfragen.
27. Januar 2015 14:35 # 3
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Geändert am 10.02.2021 23:26:00



27. Januar 2015 17:22 # 4
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 40

Geändert am 27.01.2015 17:36:00
gelöscht
27. Januar 2015 19:19 # 5
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat / Blumental hat geschrieben:
Hallo alle zusammen!
Ich arbeite als Ergotherapeutin in einer Praxis auf Mini-Job-Basis und habe gestern von meiner Chefin erfahren, dass ich ab Januar für das gleiche Geld mehr Therapieeinheiten leisten muss.


ich denke mal spontan: eigenmächtige Auslegung, um irgendwie den Mindestlohn zu umgehen
27. Januar 2015 20:13 # 6
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 11

Geändert am 28.01.2015 10:03:00
Hallo alle zusammen! Ich bedanke mich bei allen, die mir geantwortet haben, Sie haben mir sehr geholfen! Aber ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich aus ethischen Gründen meinen Beitrag gelöscht habe. Ich habe mich beim Bürgertelefon der Bundesministerin für Arbeit und Soziales über mein Problem informieren lassen, bin jetzt total erleichtert und werde mich nach einem anderen Job umschauen. Vielen Dank noch Mal! LG, Blumental.
28. Januar 2015 14:58 # 7
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Gute Idee dort nachzufragen. Wenn Du die Stelle gewechselt hast, schreib doch mal, was die geantwortet haben. Kann auch für andere hier im Forum relevant sein.
Viel Erfolg beim Stelle finden!
29. Januar 2015 18:29 # 8
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 11

Hallo, Pflüme! Danke dir für die liebe Wünsche! Hier ist die Nummer vom Bürgetelefon der Bundesministerin für Arbeit und Soziales bzw. der Abteilung die für Teilzeit- und Mini-Job zuständig ist: 030 221 911 005. Ich habe hier eine ausführliche Info bezüglich meines Anliegens bekommen. Wer Fragen hat, kann gerne auch die Nummer wählen und eine kompetente Antwort aus einer sicheren Quelle bekommen. Ich wünsche euch allen viel Glück! LG, Blumental.
29. Januar 2015 18:52 # 9
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 11

Apropo, was mein Anliegen betrifft wurde es mir am Bürgertelefon gesagt, die Zeiten für Arztberichte, Hausbesuche sowie Dienstbespechungen sind ARBEITSZEITEN. Die Pausen stehen uns zum AUSRUHEN zu und wir sind nicht mal verpflichtet die Pausen im Betrieb zu verbringen und dürfen z.B. in ein Kaffee oder einfach an die frische Luft gehen. LG, Blumental.
29. Januar 2015 19:24 # 10
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 29.01.2015 19:56:00
Zitat / Blumental hat geschrieben:
Apropo, was mein Anliegen betrifft wurde es mir am Bürgertelefon gesagt, die Zeiten für Arztberichte, Hausbesuche sowie Dienstbespechungen sind ARBEITSZEITEN. Die Pausen stehen uns zum AUSRUHEN zu und wir sind nicht mal verpflichtet die Pausen im Betrieb zu verbringen und dürfen z.B. in ein Kaffee oder einfach an die frische Luft gehen. LG, Blumental.


öhm--ja?
nicht bös gemeint, aber DAS ist (eigentlich) klar...
Hallo?? Pause = Freizeit = meine Entscheidung wo und wie... (ich kenns allerdings auch, dies: in der Pause schnell schnell ne Stulle reinschieben und nebenbei Mails schreiben, AB abhören, Termine verlegen oder sonstwas. Das ist Büropicknick-- aber keine Pause!)
Arztberichte = Arbeit, Hausbesuch= Arbeit
Was denn sonst?

Glückwunsch zu deinem schnellen, klaren "Durchziehen" und alles Gute für die Suche nach einer neuen, besseren Stelle
30. Januar 2015 13:25 # 11
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 11

Liebe Saloia, danke auch dir für deine liebe Wünsche! Du wunderst dich aber es ist leider nicht überall selbstverständlich mit den Arbeits- und Pausenzeiten sonst hätte ich das nicht erwähnt. LG, Blumental.
30. Januar 2015 16:36 # 12
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat / Blumental hat geschrieben:
es ist leider nicht überall selbstverständlich mit den Arbeits- und Pausenzeiten


ging nicht gegen dich--- nach etlichen Jahren in diesem Forum, dem, was ich hier zT lese(n muss) und einigen Berufsjahren, ist mir das leider sehr sehr klar...

30. Januar 2015 19:37 # 13
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

"Hallo?? Pause = Freizeit = meine Entscheidung wo und wie... "

... so einfach ist das nun auch wieder nicht. Wenn du auch in der Pause über die BG versichert sein willst, hast du dich an einige Vorgaben zu halten. Verlassen des Arbeitsortes wie Klinik/Praxis/ect. ist da nicht vorgesehen. Du verlierst ja schon deinen Versicherungsschutz über die BG wenn du auf dem direkten Heimweg in Richtung Supermarkt oder Schule/Hort/Kita deines Kindes abbiegst. Das fällt unter Privat, genauso wenn du ohne deine/n Chef/-in zur Dönerbude nach nebenan gehst oder auf dem Hausbesuchsweg noch schnell einkaufen fährst. Am bekanntesten ist da wohl noch die Firmenfeier die für die BG dann endet, sobald der/die Chef/-in die Feier verläßt.

(Wie es sich mit der/dem Angestellten verhält mit der/dem er/sie im Anschluß noch ein "Schäferstündchen" verbringt habe ich bisher nicht nachgefragt/hinterfragt.) ::blush::

MfG falladar
30. Januar 2015 19:49 # 14
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

@falladar--- du hast wahrscheinlich BG-mäßig Recht. Ich hab jetzt keine Lust, das zu recherchieren.

Ich frag mich dann allerdings, wo all die "im Grünen wandelnden" Pausenmacher herkommen und wovon die ganzen "Mittagstische" leben. Die, die das nutzen, sind dann alle unversichert unterwegs??
30. Januar 2015 20:11 # 15
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 30.01.2015 20:15:00
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/Fragen-und-Antworten/FAQs/In-welchen-Faellen-bin-ich-unfallversichert/inhalt.html

Bin ich in der Mittagspause unfallversichert?

Wege zur Kantine sind versichert, der Versicherungsschutz endet bzw. beginnt mit dem Durchschreiten der Kantinentür. Der Aufenthalt in der Kantine selbst ist unversichert. Auch Wege zur Nahrungsaufnahme, die aus dem Betrieb hinausführen, z.B. in eine Fremdkantine, nach Hause oder in eine Gaststätte, sind grundsätzlich versichert. Allerdings müssen Zeitaufwand und Wegstrecke in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen. Der Aufenthalt in der Gaststätte etc. selbst ist unversichert, der Versicherungsschutz endet/ beginnt an der Außentür.

Wird das Betriebsgelände für die Erledigung privater Besorgungen verlassen, besteht kein Versicherungsschutz. Versichert ist ausnahmsweise der Weg außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln, wenn diese zwecks Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zum alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz dienen; während des Einkaufs besteht kein Versicherungsschutz. Spaziergänge während der Pause haben eigenwirtschaftlichen Charakter und stehen grundsätzlich nicht unter Unfallversicherungsschutz.

Ok, mit der Dönerbude nebenan lag ich doch etwas daneben. ::wink:: Sonst ...

MfG falladar
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