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Meldepflicht beim Gesundheitsamt über Mitarbeiterbestand?

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2. März 2015 16:17 # 1
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 41

Hallo zusammen,

heute erhielt ich einen Anruf vom Gesundheitsamt. Ich wurde gebeten, den aktuellen Mitarbeiterstand und die Kopien Berufsurkunden meiner Mitarbeiterinnen an das Amt zu senden.
Mir ist neu, dass wir uns diesbezüglich auch beim Gesundheitsamt melden müssen. Wir haben uns damals lediglich bei der Praxiseröffnung beim Gesundheitsamt angemeldet.
Natürlich halte ich die AOK und auch die VdEK immer auf dem Laufenden und beide Stellen sind immer aktuell informiert.
Meine Frage an Euch PI´s ist nun, ob ihr bezüglich Meldepflicht mehr wisst, beziehungsweise ob Ihr auch Anfragen erhalten habt?
Meine Region ist übrigens Südbayern.

Danke für Eure Rückmeldungen,

liebe Grüße,

magnoli
2. März 2015 21:23 # 2
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 719

Wir melden in Hamburg auch dem GA - allerdings weiß ich nicht
verlässlich, ob wir das auch müssen.

Nach der letzten Aktualisierung kam ein Bestätigugsschreiben,
wo der gut bezahlte Amtsmitarbeiter unsere Meldungen völlig
durcheinander gebracht hatte - kann also nicht so die Bedeutung
haben...
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
2. März 2015 22:11 # 3
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 41

Hallo HHAltona!

Danke für die Info! Ich konnte trotz eingehender Recherchen nichts finden. Mir kam die Vorgehensweise auch etwas ungewöhnlich vor: die Anfrage erfolgte telefonisch und ich solle die Berufsurkunden "durchfaxen"!?!
Ich rufe nochmal beim GA an und erkundige mich genauer.

Einstweilen herzliche Grüße nach Hamburg!

magnoli
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